Harz4 Rechner mit zulässigen Nebeneinkünften

vom 17.08.2009, 21:46 Uhr

Leider ist mein Mann aus der Firma aufgrund Personaleinsparungen entlassen worden und ich habe nur einen kleinen Minijob. Nach Arbeitslosengeld I müssen wir wohl bald Harz 4 beantragen. Doch da ich noch ein kleines Einkommen habe, würde ich gerne vorab mich über den aktuellen Satz von ALG II informieren.

Gibt es dafür einen Harz4 Rechner im Netz? Oder vielleicht auch beim Arbeitsamt? Mich würde interessieren, ob ich überhaupt einen Anspruch auf ALG II habe und wenn ja, in welcher Höhe. Lohnt sich dann überhaupt noch mein Nebenjob?

» Dancer » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,00 »



Erstmal wird Arbeitslosengeld 1 für mindestens ein Jahr bezahlt. Kommt auch auf das Alter des Arbeitslosen an. Wenn euch das Geld nicht reicht, könnt ihr mal versuchen Wohngeld zu beantragen.

Nach einem Jahr fällt man dann in die Regel unter den Bezug von Arbeitslosengeld 2 oder auch Hart 4 genannt. Dies beinhaltet einmal die Kosten für die Unterkunft. Das schwankt von Stadt zu Stadt oder von Landreis zu Landkreis. Grundlage ist immer der örtliche Mietspiegel. Wobei einem Zwei- Personen- Haushalt eine 60 Quadratmeter Wohnung zusteht. Und es gibt dann auch Mietpreise die eingehalten werden sollten. Hier dürfen Singles zum Beispiel eine Kaltmiete von etwa 300 Euro haben. Ich weiss aber auch von anderen Städten, in denen der Satz höher oder niedriger liegt. Ausserdem werden die Nebenkosten übernommen. Dann werden die Heizkosten übernommen. Strom muss allerdings vom Regelsatz bezahlt werden. Und dann gibt es noch den Regelsatz, den man bekommt. Der dürfte zur Zeit bei 351 Euro für den Haushaltsvorstand und ich schätze um die 330 Euro für den Ehepartner liegen.

Nebenvedienste sind im grossen und ganzen an sich erlaubt. Bis 100 Euro sind sie Abzugsfrei. Wenn man mehr verdient, werden x% abgezogen. Das richtet sich aber auch an der Höhe der Einkünfte. Allerdings muss man als Hart 4 Bezieher dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es kann also in euerem Fall auch sein, das man dir nahelegt, das du dir einen Vollzeitjob suchst.

Und auch ein kleiner Nebenjob kann sich in meinen Augen nur lohnen. Selbst wenn man davon Geld von den Regelleistungen abgezogen bekommt. Erstmal macht es sich im Lebenslauf immer gut, wenn man da eine Anstellung rein schreiben kann. Und man hat was sinnvolles mit dem man seine Zeit nutzen kann. Und man fühlt sich nicht ganz als Sozialschmarotzer.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^