Renovierung und Kündigung: Muss man nur streichen?

vom 14.08.2009, 21:53 Uhr

AB haben ihre alte Wohnung gekündigt und müssen laut Mietvertrag nun renovieren. AB waren nur 2 Jahre in der Wohnung drin und sind der Meinung dass AB da nur Streichen müssen.

Wie ist das rein rechtlich mit der Renovierung: muss man da nur Streichen oder ist dann schon eine große Renovierung fällig? AB möchten natürlich nur das machen wozu sie verpflichtet sind und nicht mehr, aber auch nicht weniger.

» Kesselring » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Das steht eigentlich alles im Mietvertrag von AB drin. Dort ist genau beschrieben, was zu machen ist, wenn man die Wohnung kündigt.

In den meisten Verträgen steht drin, dass auf jeden Fall gestrichen werden muss. Hierbei muss man kein Alpina-Weiß verwenden, meist steht schon nur noch "helldeckend" in den Unterlagen. Außerdem sollten wohl die Boden in gutem Zustand sein und der Putz nicht von den Wänden bröseln. Dann die Wohnung besenrein verlassen. Im Zweifelsfall würde ich einfach mal beim Vermieter nachfragen. Da ist man auf der sicheren Seite und hat auch dann alles korrekt erledigt.

» Carmili » Beiträge: 539 » Talkpoints: 0,62 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Wir hatten hier wohl Glück im Unglück, da bei uns im Mietvertrag drin stand, dass wir die Wohnung so übergeben müssen wie wir diese bekommen haben. Also renoviert. Wir haben jetzt alles nochmal durchgewischt und das war’s. Streichen bzw. fertig renovieren können wir ja eh nicht, da erst die Mängel beseitigt werden müssen. Ansonsten müsstest du mal im Mietvertrag bei dir nachschauen, wenn da nur drin steht das ihr nur weißen müsst, dann reicht das streichen, ansonsten müsstet ihr wohl neu renovieren.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Unter einer Renovierung verstehe ich grundsätzlich nur streichen oder neutral tapezieren und kleinere Schönheitsreparaturen, die sich selbst beheben lassen. Dass dazu die Wohnung sauber, im Sinne von vorzeigbar, übergeben werden kann, versteht sich von allein. Wenn der Vermieter der nachträglich verlegte Fußboden nicht passt und man den sowieso neu verlegt oder eingesetzt hat, kann der Vermieter verlangen, dass dieser entfernt wird und die Wohnung somit in seinen Ursprungszustand zurückversetzt wird.

Im Mietvertrag finden sich weitere Angaben und der Rest ist mit dem Vermieter oder aber mit dem potentiellen Nachmieter zu besprechen. Es kann ja sein, dass ihm die Wände so gefallen, wie sie sind oder er den Fußboden so übernehmen mag und so weiter.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich würde die Angelegenheit auch mit dem Vermieter besprechen. Oftmals sehen diese auch von einer Renovierung ab, denn die Mietvertragsklauseln beinhalten ein erneutes Streichen der Wände in einem gewissen Turnus. Dieser scheint ja nach zwei Jahren noch nicht erreicht zu sein, so dass die Wohnung noch nicht so arg abgewohnt sein sollte. Es sei denn natürlich, dass vielleicht Kinder mit dort gewohnt haben, die vielleicht Wände angemalt haben könnten.

Als wir letztes Jahr aus unserer Mietwohnung ausgezogen sind, haben wir nicht gestrichen, obwohl es in unserem Mietvertrag so geregelt war. Dies wollte der Vermieter machen, aber soweit ich weiß, hat er dies noch nicht erledigt und die neuen Mieter sind direkt nach uns eingezogen. Aber mich stört das ja nicht mehr sonderlich, da ich nicht in der unrenovierten Wohnung leben muss. Und als wir damals in die Wohnung eingezogen sind war diese ja auch unrenoviert und wir haben erst Mal alles streichen dürfen.

Das Oberlandesgericht hat ja zudem auch die meisten Renovierungsklauseln in den Mietverträgen als unzulässig erklärt. Eben weil es sehr oft der Fall ist, dass ein neuer Mieter ja doch wieder farbig streicht und somit eine Renovierung des Vormieters unnötig ist. Das ist ja durchaus doppelte Arbeit, die sich eine Partei sparen kann. Ich würde da genau in meinen Mietvertrag schauen und dann wie schon gesagt, mit dem Vermieter reden, was er als Renovierung erwartet. Nur so können sich AB sicher sein, dass sie alles richtig machen und nicht am Schluss noch Ärger auf sie zukommt.

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» P-P » Beiträge: 3246 » Talkpoints: 1,58 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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