Abgemeldeter PKW auf privatem, unbefestigtem Grund

vom 12.08.2009, 10:26 Uhr

Zwei 2 Straßen weiter von meiner Wohnung befindet sich ein freies unbebautes Grundstück. Der Eigentümer hat nun ein abgemeldetes "Schrottauto" dort abgestellt und macht keine Anstalten dieses Auto wieder zu entfernen. Auch im Gespräch sagte er, dass es sich schließlich um sein Privatgrundstück handle.

Fakt ist jedoch, dass dieses Auto öffentlich zugänglich ist, da es sich hierbei um eine Wiese handelt und dass auch kein Zaun oder eine sonstige Abgrenzung aufzufinden ist. Habe im Internet bereits ein wenig gegooglet und bin auf Seiten gestoßen, die ein solches Auto als Abfall bezeichnen und auch als Gefährdung. Leider sind die Quellen dieser Aussagen unzureichend und in der StvO habe ich auf die Schnelle auch nicht viel gefunden.

Kennt ihr euch damit aus? Hattet ihr damit schon Erfahrungen? Ich würde gerne dieses Auto aus der Nachbarschaft haben, da es die Aussicht total zerstört, außerdem ist es gefährlich für die vielen Kinder.

» blumenmädchen<3 » Beiträge: 125 » Talkpoints: 4,24 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich kann doch auf mein Grundstück hinstellen, was ich will. Es war letztens noch ein Bericht im Fernsehen. Da hat einer in seinem Wald, der mit zu seinem Grundstück gehörte ganz viele alte Autos hingestellt. Er hat sie sogar so aufgestellt, dass es aussah, als wenn sie aus dem Boden kamen. Die Autos waren alle nicht angemeldet und nicht mehr fahrbereit. Aber jeder konnte dorthin kommen und sich die Autos ansehen, weil es auch nicht eingezäunt war.

Wenn ich vor meiner Garage einen Stellplatz habe und dort ein Auto abstelle, was nicht angemeldet ist, darf ich das auch. Ich darf es nur nicht auf die Straße stellen. Also auf öffentlichen Wegen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hier sollte der Grundstücksbesitzer Recht haben. Jeder darf sich so viele Autos halten, wie er kann. Und angemeldet, verkehrssicher, versichert, fahrbereit brauchen die nicht sein! Was für den einen Schrott ist, mag für den anderen ein Ersatzteillager sein :)

Ob er sein Grundstück nun einfrieden muss glaube ich auch nicht. Sollten Kinder in der Nähe spielen, die nicht wissen, dass man sich an fremden Eigentum nicht vergreift, dann sollten diese auch nicht unbeaufsichtigt spielen.

Gänzlich was anderes ist es aber, wenn das abgestellte Auto auf öffentlichem Grund steht. Dann ist es selbstverständlich zu entfernen und auf Privatgrund abzustellen. Ebenso anders ist die Situation, wenn tatsächlich eine Gefährdung der Umwelt vom Auto ausgeht. Das ist z.B. der Fall, wenn Öl ausläuft. Das darf natürlich auch auf einer privaten Wiese nicht einfach dem Boden zugeführt werden. Und die Ordnungsämter reagieren hier zu Recht empfindlich.

Ob nun eine solche Gefahr vom Wagen aus geht, kann von hier natürlich niemand einschätzen. Aber das wäre vermutlich die einzige Handhabe gegen das Auto.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wenn aus dem Auto nicht irgendwelche Gase treten, dann ist das kein Problem. Da kann er wirklich auf seinem Grundstück machen was er will. Und ich nehme stark an, dass es nicht wirklich eine Gefährdung darstellt.

Es ist ja keiner gezwungen sein Grundstück zu betreten und sich dann an seinem Auto zu verletzen. In dem Falle ist es die eigene Schuld, mal vom Hausfriedensbruch abgesehen. Ein Privatgrundstück sollte man eben nicht betreten. Ob ein Grundstückeigentümer nun darauf hinweist, dass es sich um ein solches handelt ist auch sein Problem, weil es ja in seinem Interesse ist, wenn es keiner betritt und nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Trotzdem darf man es nicht betreten, wenn das nicht der Fall ist.

Also kann er das Auto stehen lassen. Manche machen aus alten Autos sogar Blumenbeete - jeder wie er will.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Soweit mir bekannt ist, kann man auf seinem Grundstück problemlos ein oder mehrere alte Autos parken. Vorraussetzung ist natürlich, dass durch einen lecken Öl- oder Benzintank keine Umweltschäden im Boden entstehen, dann kann man nämlich ordentlich zur Kasse gebeten werden.

Bei uns am Stadtrand hortet ein Landwirt die Altautos seiner Söhne, einige davon sind sogar zu Kaninchenburgen umgebaut. In anderen Altautos spielen die Enkel.

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» Haffpaff » Beiträge: 400 » Talkpoints: 0,55 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Sorry, wenn ich es nur so sagen kann: Alles was hier bisher geschrieben wurde, ist faktisch falsch. In der Zwischenzeit ist in Deutschland das Grundgesetz immer weiter ausgehöhlt worden.

Das Recht der freien Verfügung über Eigentum und das Verhalten auf eigenem Grund und Boden ist massiv eingeschränkt: Dazu wird (wie 1938: Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums) natürlich ein Gesetz benutzt bzw. missbraucht, das eigentlich aus ganz anderen Gründen geschaffen wurde: Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994 + Aktualisierungen (Link).

Hierdurch werden ALLE beweglichern Gegenstände, also auch Autos, die nicht mehr ihrem ursprünglichem Zweck oder unmittelbar einem neuen Zweck dienen, zu Abfall. Punkt. Über allen Abfall hat der Staat die Hoheit, d.h. er bestimmt darüber. Enteignung durch die Hintertür!

Schwer wiegt dabei die öffentliche Zugänglichkeit und die Gefahr für spielende Kinder. Selbst wenn die Kinder am verschlossenen Auto die Scheiben einschlagen müssten, um reinzukommen, interessiert das niemand. Sie könnten ja drunter kriechen, ein Loch in den Tank schlagen und Benzin saufen und verr.... Also eine Gefahr für die Allgemeinheit! Und besonders für Kinder. Wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich das ist, interessiert auch wieder nicht.

Außerdem befinden sich in diesem Fahrzeug gefährliche Flüssigkeiten, als da sind: Motoröl, Bremsflüssigkeit, Getriebeöl, Stoßdämpferöl, Benzin oder Diesel-Kraftstoff, Kühlerflüssigkeit, Servolenkungsöl etc. Also besteht eine Gefahr für die Umwelt. Dass diese Gefahren bei Millionen Autos genauso drohen, interessiert nicht. Ebenso interessiert nicht, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet, sondern nur, dass es per definitionem Abfall ist. Und das bestimmt der Bürokrat.

Je nach Lust und Laune des Sachbearbeiters droht ein roter Punkt (Bitte entfernen Sie dieses Fahrzeug) bis zur Strafanzeigen wegen "Vorsätzlichen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen" (Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; StGB § 326)

Denunzianten rennen nun, wie gehabt, zur Polizei ("Der versteckt einen Juden im Keller"). Der Unterschied zu damals ist nun nicht so groß, wie es manchem erscheinen mag: In beiden Fällen wurde/wird gegen ein bestehendes Gesetz verstoßen. In beiden Fällen wurde/wird niemand geschädigt. (Ich rede NICHT von dem Fall, daß tatsächlich Öl ausläuft!). Eine menschlich vernünftige Lösung besteht darin, mit dem Eigentümer des Fahrzeugs ernsthaft zu sprechen. Dabei der Hinweis, er möge mal Folgendes googeln: "Abfalleigenschaft von Altfahrzeugen auf privatem Grundstück".

Im übrigen habe ich gerade einen Strafbefehl erhalten, weil ich vor meiner Garage ein Auto stehen hatte, auf meinem Grund und Boden, nicht öffentlich, aber frei zugänglich (Kein Tor! War kaputt und wurde entfernt). Kein Abfall!, wurde nämlich für 250 E noch verkauft! Hätte sehr viel mehr gekriegt (Oldtimer!), aber musste schnell weg, da LRA-Anordnung! In solchen Fällen gilt: Maul halten, keinerlei Aussage machen. Absolut KEINE. Außer: Personalien. Dann Anwalt suchen. Guten Anwalt. Dabei viel Spaß, bin selber keiner.

Dieses Gesetz gestattet, bei der von den Staatsdienern angewandten Auslegung, ALLES zu Abfall zu erklären, was nicht unmittelbar seinem ursprünglichem Zweck oder einem anderen neuen Zweck dient: Sie haben einen alten Kinderwagen hinterm Haus? Verstoß gegen das Gesetz! Sie sind als Privatperson nicht berechtigt Abfälle zu lagern!

Lachen Sie nicht: Vor 20 Jahren hätte noch jeder gelacht, bei dem Gedanken, daß ein altes Auto dazu dienen könnte unbescholtene Bürger zu kriminalisieren. Bedenken Sie, es ist niemand geschädigt! Kein Kind, kein Mensch, kein Grundwasser. Niemand und Nichts! Wir reden nicht von Tatsachen, die irgendeine Schädigung von Personen oder Umwelt bewirkt haben.

Wir reden davon, daß irgendwann in der Zukunft (Gesetzestext!) einmal davon eine Gefahr ausgehen könnte. So um das Jahr 35000? Reicht schon! Schuldig!

» Schrottkaiser » Beiträge: 3 » Talkpoints: 2,36 »


Zum Eröffnungsthema kann ich nur sagen das der Eigentümer sein Fahrzeug dort entfernen muss. Sorry, ist aber so. Denn ich hatte letztes Jahr genau das gleiche Problem. Ich hatte als Eigentümer meinen alten abgemeldeten PKW auf dem Grundstück vor dem Haus stehen. Motor und Getriebe sowie alle Umwelt gefährdenden Betriebsstoffe waren runter, es war also nur noch eine rollbare Karosserie.

Das Grundstück vor meinem Haus besteht aus "Katzenköpfen",also Kopfsteinpflaster und ist nicht eingefriedet. Drei Jahre stand er dort als mir jemand Altöl unter den Wagen kippte (der JEMAND ist bekannt, aber ohne Beweise :twisted:) und mich beim Amt anschwärzte.

Um es kurz zu machen. Auto musste weg weil: Ich nicht ausschließen kann das nicht doch noch irgendwo Öl, Benzin oder Bremsflüssigkeit austreten kann und ins Erdreich gelangt. Da es auf einer nicht versiegelten Fläche steht.

Das Grundstück nicht eingefriedet ist und somit jeder auf das Grundstück gehen kann,vor allem spielende Kinder und sich an dem dort stehenden PKW verletzten können. Da es wegen des fehlenden Zaunes nicht als Privatgrundstück erkennbar ist.

Ich bekam eine Woche Zeit den PKW dort zu entfernen. Jetzt steht er in meiner Werkstatt und mir damit ständig im Weg, aber er steht auf versiegelter Fläche. Und da er Teilespender ist kommt eine Entsorgung nicht in Frage.

» Syncro » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,40 »



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