KFZ Brief unauffindbar

vom 10.08.2009, 08:38 Uhr

Hallo!

Herr A und Frau B haben sich voneinander getrennt. Die beiden Autos von A und B gehen auf den Namen der Frau B, weil Frau B den Führerschein am längsten hat und weniger Prozente in der Versicherung fährt, wurden beide Autos auf ihren Namen gemeldet. A und B waren nicht verheiratet. Sie haben nur zusammen gewohnt.

Die Autos sind zwar beide auf Frau B´s Namen gemeldet, aber Frau B will nun ihr Auto verkaufen und Herr A hat sein Auto schon auf seinen Namen gemeldet. Nun findet Frau B den KFZ Brief nicht um den Wagen abzumnelden oder zu verkaufen. Sie vermutet, dass Herr A den Brief hat und befürchtet, dass er irgendwann behaupten kann, dass es sein Wagen ist. Auch wenn der Brief auf den Namen von Frau B läuft.

Stimmt es, dass, wer den KFZ Brief hat, dem gehört das Auto und derjenige kann mit dem Auto machen was er will? Kann Frau B das Auto jetzt unter Umständen abschreiben, weil Herr A Ansprüche stellen kann?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Normalerweise hat derjenige, der den KFZ-Brief besitzt, auch alle Rechte am Fahrzeug. Da das Fahrzeug doch aber auf Frau B zugelassen ist, hat sie ja die Möglichkeit, den Verlust des KFZ-Briefes oder auch Zulassungsbescheinigung Teil I anzuzeigen. Dadurch wird eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt und die alte Zulaasungsbescheinigung oder KFZ-Brief sind dann ungültig. Allerdings könnte Frau B doch mal Herrn A fragen, ob der Brief bei ihm ist. Vielleicht war es ja ein Versehen, dass der Brief bei ihm landete.

Ansonsten halt die Geschichte mit der Verlustanzeige.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Naja, so einfach ist das auch nicht, nur weil jemand einen KFZ Brief hat, hat dieser noch nicht alle Rechte an einem Fahrzeug, vor allem, wenn gegebenenfalls nicht nachgewiesen werden kann, das das Fahrzeug wirklich sein Eigentum ist. Dazu zählen dann der KFZ Schein, der Kaufvertrag und die Versicherungspolice, wo ja der Halter des Fahrzeuges ebenfalls eingetragen werden. Diese kann man dann im Falle des Falles auch vorlegen, um hier die herausgabe des KFZ Briefes zu erzwingen.

Was aber einfacher ist, ist wirklich die Verlustmeldung und das Neuanfordern des Briefes, das ganze ist dann mit weniger Stress verbunden und der andere Brief wird durch die Ausstellung des neuen dann wertlos. Das würde ich vielleicht vorher noch abklären, vielleicht bekommt man den Brief dann eher zuzrück, aber da manche Menschen ja sehr komisch ticken, sollte man da auf nichts hoffen.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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