Buch weiterverkaufen, was noch nicht erschienen ist?

vom 07.08.2009, 15:30 Uhr

Ich durfte ein Buch Probelesen, was es offiziell erst in zwei Wochen zu kaufen gibt. Es hat mir nicht so gut gefallen, dass ich es nochmal lesen will und solche Bücher verkaufe ich für gewöhnlich, damit ich Platz habe für andere Bücher.

Nun frage ich mich, ob man Bücher eigentlich verkuafen darf, die noch gar nicht erschienen sind? Sicher nicht oder, sonst gäbe es ja keinen Erscheinungstermin. Also muss ich theoretisch auch warten, bis ich es verkaufe, bis es offiziell erscheint? Was passiert, wenn ich es schon vorher irgendwo anbieten würde?

Benutzeravatar

» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Hast du irgendwo unterschrieben oder zugestimmt, dass du das Buch nicht weiterverkaufst? Ich kenne zwar die genaue Rechtslage nicht, aber ich würde doch denken, dass, wenn du nicht in irgendeiner Form darauf hingewiesen wurdest, dass es verboten ist, du mit dem Buch machen kannst was du willst.

Ich glaube, verboten wäre es nur, wenn du Kopien davon machst und diese dann verkaufst. Du stellst ja mit dem Verkauf kein neues Exemplar her, dass dem Verleger irgendwie schaden könnte. Das Exemplar, das du bekommen hast, ist ja auch legal und keine Raubkopie oder so, insofern hat der Verlag ja schon miteinbezogen, dass es außerhalb des Verlagsgeländes existiert.1

Da das Buch aber doch schon in zwei Wochen verlegt wird, dürfte es doch eigentlich nicht so wichtig sein. Das ist doch schon sehr bald, kannst du so lange nicht warten? Es sei denn, du möchtest es teurer verkaufen, weil es noch nicht offiziell erschienen ist...allerdings ist es ja trotzdem gebraucht und da es ja auch schon so bald herauskommt, glaube ich auch nicht, dass die Leute da nun so viel Geld für bezahlen würden - es sei denn, es ist etwas ganz sehnsüchtig erwartetes wie Harry Potter.

» channale » Beiträge: 1371 » Talkpoints: 37,37 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Nein, ich habe da nichts unterschrieben. Aber es kann ja sein, dass es eine Allgemeinklausel gibt, die es verbietet das man Bücher weiterverkauft, die noch nicht erschienen sind.

Natürlich kann ich noch warten. Ich will das Buch ja nicht auf Biegen und Brechen loswerden. Ich habe mich nur dafür interessiert, ob man das überhaupt darf. Ich hatte diesen Fall noch nie, weil ich bisher immer die getesteten Bücher recht gut fand.

Nur müssen sich die Buchhandlungen ja auch an den Erscheinungstermin halten, oder?

Benutzeravatar

» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^