Probezeit und Schwangerschaft

vom 07.08.2009, 12:05 Uhr

Frau A hat sich in einem Betrieb als Bürogehilfin beworben. Beim Vorstellungsgespräch, dass auch direkt Ausschlaggebend war, dass sie die Stelle bekommen hat, wurde sofort ein Arbeitsvertrag unterschrieben. Die Frage nach einer Schwangerschaft verneinte sie, weil sie noch nicht wusste, dass sie schwanger war. Auch die Frage nach Familienplanung verneinte sie, weil sie eigentlich keine Kinder bzw. noch keine Kinder haben wollte.

Frau A hat eine Probezeit von 6 Monaten. Als Frau A nach 3 Monaten Arbeit fragte, ob der Chef B mit ihrer Arbeit zufrieden wäre, wurde das von B bestätigt und hoch gelobt. Kurz darauf brachte A eine Bescheinigung vom Frauenarzt, dass sie schwanger ist. Die Schwangerschaft beeinflusst nicht die Arbeit. Sie kann immer noch alles machen, was von ihr verlangt wird.

3 Tage später bekam A die Kündigung von B. Diese war natürlich, weil A ja in der Probezeit war auch ohne jegliche Begründung.

Ist es rechtens, dass man auch, wenn Frau A schwanger ist so einfach in der Probezeit gekickt werden kann? Wenn ja, dann ist es doch völlig blödsinnig, wenn man die Frage nach einer Schwangerschaft ja eigentlich nicht wahrheitsgemäß beantworten braucht. Denn dann steht man ja doch ohne Arbeit da.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Soweit ich informiert bin, gilt sofort ab Schwangerschaftsbekanntgabe der Kündigungsschutz und somit dürfe die Frau eigentlich nicht gekündigt werden, egal ob sie sich in der Probezeit befindet oder nicht.

Außerdem finde ich diese Frage nach Schwangerschaft und Kinderwunsch in einem Vorstellungsgespräch sowieso total unangemessen. Wenn jemand wirklich sehr dringend auf Arbeitssuche ist, dennoch aber einen Kinderwunsch hat, antwortet hier denn ehrlich? Es geht immerhin um die eigenen Existenz.

» que_Linda » Beiträge: 688 » Talkpoints: 9,25 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. mit Bekanntgabe der Schwangerschaft sogar bis 2 Wochen nach der Kündigung greifen die Sonderrechte bei Kündigungen von Schwangeren. Sprich der Arbeitgeber kann ihr nur kündigen wenn er mit der entsprechenden Behörde gesprochen hat und diese der Kündigung auch zustimmt.

Sie sollte schnellstens einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen denn hier treffen alle Gründe zu. Selbst das Verschweigen der Schwangerschaft rechtfertigt keine Kündigung.

» lustigerlurch » Beiträge: 51 » Talkpoints: 0,00 »



Ja, da besteht Kündigungsschutz. Anders sieht die Sache aus, wenn sie es verheimlicht hätte, wenn sie schwanger ist. Das setzt aber vorraus, dass man es weiß und das war ja scheinbar nicht der Fall.

Ich finde die Frage nach der Schwangerschaft und Familienplanung in der heutigen Zeit bei einem Vorstellungsgespräch schon sehr angemessen und diese Frage sollte auch ehrlich beantwortet werden. Man muss sich auch mal in die Lage des Arbeitgebers hinein denken.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



@ winny: Ein Arbeitnehmer muss diese Fragen nicht wahrheitsgemäß beantworten. Eigentlich darf der Arbeitgeber diese Frage gar nicht stellen und deswegen muss keiner darauf antworten. Die reinen finanziellen Aspekte des Arbeitnehmers sind hierbei unrelevant. Der Arbeitnehmer könnte ja auch unerwartet an einer unheilbaren Krankheit erkranken. Das ist unternehmerisches Risiko.

Die einzige Ausnahme besteht bei Berufen in denen der Arbeitgeber eine erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern hat. Also Berufe in denen durch die Tätigkeit Gefahr für Mutter und Kind entstehen kann.

Das ist bei einer Bürogehilfin allerdings nicht der Fall insofern ist die Frage im Vorstellungsgespräch verboten. Darunter fallen auch noch andere Gründe wie Fragen u.a. nach der sexuellen Orientierung, Parteizugehörigkeit, Vorstrafen sofern sie mit der Tätigkeit nichts zu tun haben, usw.

» lustigerlurch » Beiträge: 51 » Talkpoints: 0,00 »


Vielleicht würde es nicht mal etwas ändern, wenn sie gewusst hätte, dass sie schwanger ist. Der Arbeitgeber darf die Frage nach der Schwangerschaft gar nicht stellen, ich glaube er darf nicht mal fragen, ob sie plant Kinder zu kriegen! Wenn er dies tut, darf man die Antwort verweigern. Aber ob man lügen dürfte, weiß ich nicht. Ich finde es aber sowieso schon bedenklich, dass der Arbeitgeber diese Frage gestellt hat.

Jedenfalls darf sie nicht gekündigt werden. Selbst wenn man in dem Fall nicht lügen darf, spielt das ja keine Rolle, da sie nichts von ihrer Schwangerschaft wusste.

» SabrinaMuc » Beiträge: 788 » Talkpoints: 15,76 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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