Unfall in der Spielstraße
Autofahrer A hat Freunde von ihm besucht, die in einer verkehrberuhigten Straße wohnen. Auf dem Hof war kein Platz, darum hat er sein Fahrzeug an der Straße geparkt. Dort befinden sich auch gekennzeichnete Parkbereiche, diese sind durch die üblichen gestrichelten Linien umrandet und A hat sein Auto exakt in der entsprechende Fläche abgestellt.
Während A sich im Haus befand haben Kinder auf der Straße gespielt und sind dort mit ihren Fahrrädern herum gedüst. Ein Junge(10 Jahre alt) hat dabei die Kurve nicht gekriegt und ist in A's Auto gekracht. Er ist mit dem Lenker in den Rückscheinwerfer gedonnert, hat diesen zertrümmert und sich dabei die Hand an den Splittern aufgeschnitten.
Die Eltern des Jungen haben daraufhin wutentbrannt A mit einer Schadensersatzforderung gedroht. Sie sind nicht nur nicht bereit, den durch ihren Sohn verursachen Schaden an A's Auto zu ersetzen, die verlangen auch noch Schmerzensgeld, weil ich Sohn sich schließlich dabei verletzt habe. Dies sei allein durch A's Verschulden passiert, denn wenn dessen Auto dort nicht gestanden habe, wäre gar nichts passiert. Es sei deutlich zuviel verlangt, dass ein Zehnjähriger schaut, wohin er fährt, dafür sei es ja schließlich eine Spielstraße.
Womit muss A nun rechnen? Kann er tatsächlich wegen Körperverletzung (aus Fahrlässigkeit oder so) belangt werden und muss Schmerzensgeld zahlen? Oder ist es eher umgekehrt und A kann Schadensersatz für seinen kaputten Scheinwerfer und die Macken in seinem fast neuen Auto verlangen? Immerhin stand er in einer ausgezeichneten Parkfläche, hat also nicht widerrechtlich dort geparkt und der Junge war ja auch nicht mehr klein. A findet, dass man mit zehn Jahren durchaus gucken muss, wo man hinfährt, auch wenn man in einem verkehrsberuhigten Bereich unterwegs ist. Wer hat nun Recht?
Jaja, die lieben, verrückten Eltern, die nie merken, das man ein Kind nicht in eine Wattehülle einpacken kann.
Zum ersten, es war eine Verkehrsberuhigte Straße mit vorgegebenen, markierten Parkmöglichkeiten, das Auto stand und der Motor war aus, es gab auch keine Anzeichen, das das Auto sofort losfahren würde. Pech für die Eltern, von dem Auto ging keine Gefahr aus, weil eben keine Bewegung erkennbar war, zudem stand das Auto dort, wo es stehen darf, ohne weitere Einschränkungen.
Nun das Problem Spielstraße (wie das ja so schön Neudeutsch heißt), wenn ein Kind hier einen Unfall baut, dann kommt es immer auf die Situation an, Problem ist hier, das (so dämlich das auch klingen mag), der Fahrer des Autos meistens immer eine Mitschuld bekommt (das aber auch nur, wenn das Auto in Bewegung ist oder falsch abgestellt worden ist).
In diesem Falle wird die wutentbrannte Mutter nichts machen können, um angeblich Schadensersatz zu fordern, versuchen wird sie es trotzdem, da kannst du dir sicher sein (und Anwälte, die Geld verdienen wollen, findest du schnell, auch bei sehr geringen Erfolgsaussichten). Problematisch wird es hier, das die Mutter sich weigert, das ganze ihrer Haftpflicht zu melden (vielleicht keine vorhanden?), so das hier nur ganz dringend der Weg zum Anwalt geraten werden kann, ohne wenn und aber. Hingehen, alles vorlegen und das ganze dokumentieren lassen.
Auf jeden Fall wird Autofahrer A aber auf einem gewissen Teil des Schadens sitzen bleiben, das deutsche Recht muss man hier leider nicht verstehen.
Es hat nicht unbedingt mit der Spielstraße zu tun. Auch in einem normalen Wohngebiet mit 30-Zone z.b. kann ein 4jähriger alleine mit dem Rad oder Dreirad vor dem Haus fahren. Selbst wenn er dann gegen ein am Straßenrand parkendes Auto kommt, ist das Sache der Haftpflichtversicherung der Eltern. Die Frage, die geklärt werden muss, ist, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Das ein 10-Jähriger mit Sicherheit nicht rund um die Uhr beaufsichtigt werden muss und auch mal alleine in der Spielstraße radeln darf, dürfte ja wohl klar sein.
Ich hätte in so einem Fall sowieso die Polizei gerufen. Unfall ist Unfall und so kann sich die Mutter des Kindes nicht einfach rausreden, man hätte da nicht stehen dürfen. Das Auto stünde ja bis die Polizei eintrifft noch da wo es beim Unfall auch stand.
Hallo Mandylein, woher hast Du denn Deine Informationen? Wenn man ein jüngeres Kind auf dem Gehweg fahren lassen möchte ist unter Umständen doch eine ständige Aufsicht nötig, das hängt sehr stark von den speziellen Umständen ab. Es wird zwar davon ausgegangen, dass Kinder im ruhenden Verkehr ab sieben Jahren, im fließenden Verkehr ab 10 Jahren haftbar gemacht werden kann.
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