Couch verfärbt - muss die Versicherung zahlen?

vom 06.08.2009, 10:58 Uhr

Hallo!

A war bei B auf Besuch. A trug eine neue Jeans mit einer neuen blauen Weste. Die neue apricotfarbene Couch hat B vorsorglich mit einer Decke abgedeckt. Aber keiner dachte wohl an die Rückenlehne. Es war auch warm und alle haben geschwitzt und so kam es, dass B am nächsten Morgen die Bescherung sah. Die Rückenlehne der Couch war hellblau verfärbt.

A hat ihrer Versicherung Bescheid gegeben. Die Versicherung von A weigert sich aber zu zahlen, weil B damit rechnen muss, wenn man mit dunklen Klamotten auf einer hellen Couch sitzt. Das hätte ja schon bewiesen, dass B die Couch auf der Sitzfläche abgedeckt hat. (Ehrlichkeit lohnt sich wohl nicht immer) Die Versicherung hat sich wohl auch den Schaden angesehen und ist zu der Erkenntnis gekommen, dass es kein Schaden ist, der bezahlt werden muss.

Kann eine Haftpflichtversicherung das ablehnen? Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Die Rechtsschutzversicherung ist bei der gleichen Versicherungsargentur wie die Haftpflichtversicherung von A. Sie wird bestimmt nicht gegen sich selber den Prozess bezahlen. Wie könnte man die Verfärbungen aus der Couch denn rausbekommen, ohne dass man sich mit der Versicherung abplagt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Natürlich wird die Versicherung das ablehnen. Wie du schon schriebst, hätte A nicht nur die Sitzfläche, sondern auch die Rückenlehne abdecken müssen. Aber ich bin der Meinung, dass man eine Haftpflichtversicherung abschließt, um sich vor Schäden, die man anderen zufügt, zu schützen. In diesem Fall hat A bewiesen, dass er darauf bedacht ist, es nicht zu einem Schaden kommen zu lassen.

Dass er dabei die Rückenlehne nicht bedacht hat, kann passieren. Gerade deshalb, weil er ja nicht mutwillig die Rückenlehne vergessen hat, müsste eine Haftpflichtversicherung zahlen. Die Haftpflichtversicherung kann ihm nicht zum Vorwurf machen, die Rückenlehne übersehen zu haben.

Ich hatte gerade deinen Beitrag mit dem Versicherungsombudsmann beantwortet. Nun bin ich der Meinung, dass das vielleicht ein Fall für ihn wäre.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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