Mietrecht Renovieren - Was muss man alles Streichen?

vom 05.08.2009, 21:14 Uhr

AB haben die Tage eine neue Wohnung gefunden und müssen sich nun über das Renovieren der alten Wohnung Gedanken machen. As Frau B meint es würde reichen wenn AB die Wände streichen, aber A meint, dass man in dem Fall auch die Türen und Fenster streichen muss.

AB können sich da nicht einig werden und ich wollte mal fragen wie das rechtlich aussieht? Gibt es da keine Richtilinien an die man sich als Mieter halten kann? Wenn ich wüsste wo ich das nachlesen kann dann würde ich das tun, wisst ihr da mehr?

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Generell müssen ja nur die Wände gestrichen werden. Dabei muss man aber auch die Art der Fenster und der Türen betrachten. Handelt es sich um Holztüren sind diese nicht zu streichen. Der Vermieter könnte es auf den Mieter umlegen, aber an sich wäre es meiner Meinung nach Aufgabe des Vermieters, diese nach der Nutzung neu in Schuss zu halten. Ansonsten würde ich wohl Fenster und Türen einfach streichen, wenn es der Zustand bedarf.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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