Was schreibe ich ins Berichtsheft (längere Krankheit)?
Durch einen längeren Klinikaufenthalt habe ich etwa neun Wochen in der Berufsschule versäumt (zwei Tage die Woche) und noch drei weitere im Ausbildungsbetrieb. Ich muss in einem Ausbildungsnachweisheft (Berichtsheft) festhalten, welche Themen in der Berufsschule behandelt wurden und womit man sich im Ausbildungsbetrieb während eines Monats befasst hat.
Was soll ich jetzt für die Monate eintragen, in denen ich weder in der Berufsschule, noch im Betrieb war? Gibt es da irgendwelche Richtlinien? Soll ich einfach herein schreiben, dass ich krank war bzw. in der Klinik war oder soll ich eine Tätigkeit aufschreiben, die ich einige Wochen vor oder nach meinem Klinikaufenthalt gemacht habe? Wie sieht es mit den Berufsschulnotizen aus? Soll ich mir von Mitschülern die Themen geben lassen oder soll ich auch auf der Seite notieren, dass ich den Unterricht versäumt habe?
Ich würde ruhig reinschreiben, dass dort eine längere Krankheit mit Klinikaufenthalt war. Eine Kopie vom Entlassungsschein könnte z.b. die zeit genau angeben und dem Berichtsheft beigelegt werden.
Den verpassten Stoff in der Berufsschule und auch im Betrieb würde ich mir trotzdem von Mitschülern bzw. Ausbildern holen und versuchen aufzuarbeiten. Der fehlt dir ja sonst am Ende für die Prüfung. Du könntest ja die Themen ins Berichtsheft schreiben und auch dass du sie derzeit aufarbeitest. Evtl. schreibst du in den kommenden Wochen mit rein, was du wann aufgeholt hast. So kann man gut sehen, dass dir was an der Ausbildung liegt, du dafür auch etwas tust.
Die Berufsschulunterlagen solltest du dir auf alle Fälle von Jemanden gebenlassen. Je nachdem sind die Sachen prüfungsrelevant und du musst sie können. Da kannst du dich nicht in der Prüfung hinstellen und sagen: Da war ich krank, das habe ich nicht gelernt.
In dein Berichtsheft kannst du ohne Probleme reinschreiben, das du krank warst. Ich würde auf keinen Fall irgendwas reinschreiben, was du nicht gemacht hast. Denn das Berichtsheft kann eventuell mal Rechenschaft darüber ablegen, ob du alles in deiner Ausbildung gelernt hast. Einfaches Beispiel: Du bekommst während deiner Prüfung eine Aufgabe gestellt. Diese kannst du aber nicht lösen, weil du davon keine Ahnung hast, weil es in deinem Betrieb ( oder der Berufsschule) nie gemacht wurde und man es dir auch nicht beigebracht hat. Du fällst durch die Prüfung. Dann kannst du sagen: Hallo? Habe ich nie gemacht. Hat mir niemand beigebracht. Daraufhin wird man dich nach deinem Berichtsheft fragen. In dem du ja alles was du gelernt hast, festgehalten haben solltest.
Und das Berichtsheft wird ja auch durch deinen Ausbildungsbetrieb geprüft. Wenn anand des Berichtsheftes nachweisbar ist, das man dir das wirklich nicht beigebracht hat, kannst du sogar Schadensersatz fordern. Denn immerhin wirst du für ein weiteres halbes Jahr bis zur nächsten Prüfung zum Ausbildungsgehalt weiterbeschäftigt. Wenn du die Prüfung aber bestanden hättest, würdest du in der Zeit schon das Gehalt einer ausgelernte Kraft bekommen.
Allerdings müssen Sachen die man wegen Krankheit verpasst, selbst nachgeholt werden. Zumindest die Sachen die du in der Berufsschule lernst.
Hallo!
Als ich damals mal krank war, habe ich das auch so ins Berichtsheft geschrieben. Ich habe dann einfach nur rein geschrieben, dass ich krank war und einen Krankenschein hatte.
Ich würde dir auch raten, dass du dir die versäumten Sachen, von deinen Mitschülern geben lässt. Bei manchen Dingen kommt man sonst nicht mehr mit. Vielleicht findest du ja auch jemand, der sich mit dir zusammensetzt und dir das alles dann erklärt, wenn du noch fragen hast.
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