Ein Gewerbe anmelden - einige Fragen

vom 04.08.2009, 23:00 Uhr

Hallo,

ich überlege ja, ein Gewerbe anzumelden. Nun frage ich mich, wie man so etwas bewerkstelligt. Also, die Formalitäten meine ich nun gar nicht, aber welche Freiheiten habe ich denn da? Ich verdiene momentan kein Geld, aber habe nebenher einige, noch unregelmäßige Einkünfte, die ich nun auf einer anderen Ebene gerne weiterführen möchte. Ich schreibe im Auftrag Texte und erhalte ein kleines Entgelt dafür, ich fotografiere im Auftrag und erhalte ebenfalls kleine Entgelte dafür und ich stelle Halsbänder für Hunde und Halfter für Pferde her, die mir bezahlt werden von den Auftragsgebern.

Meine Frage ist nun ob ich ein Gewerbe als Fotograf, Texter und Halsbandschneiderer (hier muss ich mir noch eine richtige Bezeichnung überlegen) anmelden könnte oder ob ich diese Dinge alle einzeln anmelden müsste? Kann mir jemand helfen?

» Draca » Beiträge: 110 » Talkpoints: 0,20 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Ich bin nicht 100%ig sicher, aber meines Erachtens braucht man nur einen Gewerbeschein, der dann auf bestimmte Tätigkeiten ausgestellt wird. Das heißt in deinem Fall ist er dann für deine Tätigkeit als Fotografin, Texter und Halsbandschneiderer :-)

Kann sein, dass dadurch die zu zahlenden Gebühren höher sind. Aber an deiner Stelle würde ich mich mal direkt an das zuständige Ordnungsamt wenden!

» SabrinaMuc » Beiträge: 788 » Talkpoints: 15,76 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Soweit ich weiß dürfte das nur dann Probleme geben, wenn man verschiedene Arten der Selbstständigkeit vermischt, z. B. Freiberufler wie Künstler die keinen Gewerbeschein brauchen mit reinen Dienstleistungen. Je nachdem gelten hier andere steuerrechtliche Regelungen, sprich: unterschiedliche Freigrenzen ab denen man steuerpflichtig ist, wobei das eher zu den eigenen Ungunsten ausfallen würde da man so den steuerpflichtigen Umsatz / Gewinn erhöhen würde.

Je nach Art der Dienstleistung würde z. B. Fotografieren noch als künstlerische Tätigkeit einzustufen sein (wo man keinen Gewerbeschein braucht).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Das finde ich nun interessant. Wenn ich nun offiziell anbieten würde, Tier-Shootings zu machen und dafür tatsächlich Geld nehme und dies, mit Hilfe meiner Steuerberaterin, angebe, da es ja mein Einkommen ist (wenn es sich lohnen würde, und tatsächlich genug Geld reinkommen würde), könnte ich quasi als Beruf auch angeben ich sei Tierfotografin ohne zuvor hierfür irgendeine "Sache" vom Ordnungsamt beantragt zu haben?

Freiberuflicher Künstler, darunter fällt doch bestimmt ebenfalls der Texter, oder? Ich schreibe ja im Auftrag Texte - mal literarische, Geschichten mit einigen Vorgaben und mal welche für Websiten/ Onlineshops.

Mit dem freiberuflichem habe ich mich noch gar nicht auseinander gesetzt, das werde ich nun nachholen.

» Draca » Beiträge: 110 » Talkpoints: 0,20 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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