Frage zu GmbH Darlehen

vom 04.08.2009, 22:00 Uhr

Mein Freund hat eine GmbH der es im Moment nicht so gut geht. Er hat mich um ein Darlehen gebeten und ich würde ihm auch gern helfen wenn ich kann. Aber ich hätte da vorher noch ein paar Fragen, denn wenn man einer GmbH ein Darlehen gibt dann ist das ja was anderes als wenn man das mit einer privat Person ausmacht.

Wie ist das mit der Rückzahlung und wer ist in dem Fall denn mein Vertragspartner, denn die GmbH ist ja keine körperliche Person mit der man Geschäfte machen kann, wo kann ich mehr darüber erfahren?

» Mission Possible » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich wüsste beim besten Willen nicht, warum ich solch ein Darlehen jetzt unbedingt der GmbH geben müsste. Warum willst du denn das unnötig verkomplizieren, wenn es auch einfach geht? Wenn, dann würde ich das Darlehen dem Geschäftsführer der GmbH (also deinem Freund :roll:) geben und den Darlehensvertrag auch auf dessen Person aufsetzen.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Eine GmbH hat schon "mit beschränkter Haftung" im Namen. Deshalb bestehen die meisten Banken auch auf persönliche Haftung der Eigentümer. Ich finde es auch verwunderlich, wenn der Freund statt die übliche Hausbank auf ein Darlehen angesprochen wird. Normalerweise hat es schon eine gewisse Aussagekraft, wenn die Bank kein Darlehen gibt, da diese die entsprechenden Informationen hat.

Eine Bank will normalerweise die letzten Bilanzen und die aktuelle BWA (=betriebswirtschaftliche Auswertung) sowie die Auskunft der Schufa von der GmbH und den Besitzern. Eine OPOS-Liste mit Zeitangaben wäre auch (OPOS= Offene Posten) nett.

Die OPOS-Liste sollte anzeigen, was noch aussteht und ob man es noch irgendwie mit eintreiben kann oder ob der ausstehende Betrag abgeschrieben werden muss. Außerdem sollte man erkennen, welche Rechnungen die GmbH noch zu zahlen hat. Das Konto für Mahngebühren darf man sich dabei auch mal genauer ansehen. Wenn die Lieferanten den Hahn abdrehen, ist oft Ende und dies gilt besonders bei speziellen Lieferungen.

Die BWA sollte schon mal einen kleinen Überblick geben, wie das Unternehmen dasteht und alle Posten enthalten. Forderungsausfälle sollten enthalten sein und Rückstellungen für Sonderzahlungen ebenso. Da kann man auch mal das GF-Gehalt sehen und ob dieser schon ein Darlehen an das Unternehmen getätigt hat oder ob Lieferantenrechungen und Löhne bisher gezahlt wurden.

Wichtig ist, dass das Unternehmen noch Potential hat. Ansonsten ist im Zweifelsfall eben alles weg.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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