Besitz nach einer Trennung ohne Ehevertrag?
Zwei Brüder besitzen ja zur Hälfte ein Haus, jetzt will Bruder A Bruder B seine Haushälfte abkaufen, aber Bruder B lebt im Trennungsjahr und will sich Scheiden lassen. Bruder B hatte mit seiner Frau keinen Ehevertrag, lebten also in einer Zugewinngemeinschaft.
Eigentlich gehört das Haus ja beiden Brüdern je zur Hälfte, aber wie sieht es jetzt aus bei der getrennt lebenden Ehefrau aus? Hat sie irgendwelche Ansprüche an dem Haus? Muss sie dem Verkauf zu stimmen, oder muss er sie eventuell sogar auszahlen?
Ansprüche hat sie darauf, denn das ganze wurde in der Ehe als Zugewinn eingesehen. Sprich der Bruder B kann sich ohnehin darauf einstellen, dass er die Ehefrau daran beteiligen muss bzw. auszahlen wenn sich keine Einigung erzielen lässt. Somit hilft es auch nichts entsprechend zu warten, denn wenn Bruder B nicht der Zahlungsaufforderung seiner Frau nachkommt dann wird die Hälfte von seinem Haus auch entsprechend Zwangsvollstreckt werden und zu einem günstigeren Preis verkauft werden.
Von daher kann er sich vorher mit seinem Bruder schon auf einen Kauf verständigen, aber der Frau gehören vom Haus ebenfalls 25%. Bei einem Verkauf käme es darauf an wie es im Grundbuch geregelt ist, wenn die Ehefrau dort mit aufgeführt ist, dann muss sie einem Verkauf zustimmen. Ansonsten kann Bruder B das Haus verkaufen wie er lustig ist, aber der Frau stehen davon 50% zu.
Wieso sollten 25 % des Hauses der Ehefrau gehören? Die Frau hat nur ein Anrecht auf ihren Anteil an der Wertsteigerung, die der Hausanteil des Ehegatten während der Ehezeit erfahren hat. Der Frau gehört aufgrund der Eheschließung kein einziger Stein. Wenn das halbe Haus zum Zeitpunkt der Eheschließung 100.000 Euro wert war und zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung 110.000 Euro wert ist, beträgt der Zugewinn 10.000 Euro. Davon steht ihr die Hälfte zu, egal ob er das Haus besitzt oder verkauft hat.
Selbst wenn er das Haus während der Ehe geerbt haben sollte, gehört ihr von der Hütte nichts. Sie hat lediglich ein Anrecht auf ihren Anteil an der Wertsteigerung seit dem Erbfall. Gab es keine Wertsteigerung, gibt es keinen Zugewinn und damit auch kein Geld.
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