Hörschaden: Antrag auf Schwerbeschädigung?

vom 02.08.2009, 21:12 Uhr

Meine Mutter ist manchmal schon ein bisschen anstrengend, seit ihrem siebzigsten Geburtstag wird ihr Hörvermögen immer schlechter. Einfach war es dann auch nicht, ihr eine Hörhilfe zu beschaffen und sie dazu zu bringen diese dann noch anzulegen. Jetzt wollen mein Mann und ich für sie einen Behindertenausweis erstellen lassen, was für sie ja eine Hilfe sein kann.

Wir haben uns den Antrag aus dem Internet besorgt, nur ist nicht ersichtlich ob dieser auch für meine Mutter der richtige ist. Aus diesem Grund meine Frage. Ist der Antrag Schwerbeschädigung auch für Hörgeschädigte geltend?

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Hörschäden stellen eine Behinderung dar. Sie werden beim Antrag auf Schwerbehinderung berücksichtigt. Wieviele % man bekommt ist allerdings vom Ausmaß des Hörschadens abhängig. Dazu holt sich das Versorgungsamt Unterlagen von den behandelnden Ärzten ein und entscheidet dann darüber.

Deshalb: einfach Antrag stellen und abwarten, was passiert.

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