Auffüllen von Zigarettenautomaten kein Drogenhandel
Das Auffüllen von Zigarettenautomaten bzw. die Arbeit als Zigarettenautomaten-Auffüller ist laut der Ansicht des Bundessozialgerichtes in Kassel kein unzulässiger Drogenhandel und darf somit nicht abgelehnt werden, auch nicht von (möglicherweise) Berufsunfähigen. "Der Gesetzgeber hat sich entschieden, dem Konsumenten die Entscheidung zu überlassen, sich zu schädigen. Der Rentenversicherer hat nur zwischen den Interessen des Einzelnen und der Gemeinschaft, also den Beitragszahlern abzuwägen.", so die höchstrichterliche Entscheidung des Kasseler BSG (Az B 5b/B KN 2/07 R und Az B 5b/8 KN 3/07 R) hinter der auch die persönliche Entscheidung ggf. zurücktreten müsse.
Die Klage kam dadurch ins Rollen, da zwei ehemalige Gelsenkirchener Bergarbeiter einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellten, die von der Knappschaft-Bahn-See abgewiesen wurde mit der Begründung, beide könnten z. B. immer noch als Verkaufsfahrer arbeiten, welche Zigarettenautomaten auffüllen, da sie dazu gesundheitlich in der Lage seien und dies auch keine große fachliche Eignung voraussetze. Die Bergarbeiter klagten dagegen, weil sie sich nach eigener Auffassung nicht am "Handel mit der Droge Nikotin" beteiligen könnten, obwohl laut einem Gutachten einer der Männer selbst jahrelang starker Raucher war.
Günther Keller, der Anwalt der Kläger argumentierte, dass "Der Staat [alles] unternimmt, um die Menschen vom Rauchen abzuhalten. Und dann soll einer zum Zigarettenhändler gemacht werden? Das ist Irrsinn“, denn seine Mandanten haben "keine Lust, ein kleines Rädchen bei der Abhängigmachung von Menschen zu werden" und ein Handel mit einer "überaus schädlichen Droge" sei schlichtweg unzumutbar, auch wenn Keller betont, dass er keine „Gleichstellung mit einem illegalen Dealer“ anstrebt, „aber auch eine legale Droge ist eine Droge.". Die Knappschaft-Bahn-See verwies auf die geltende Rechtslage wonach "Herstellung und Verkauf von Zigaretten erlaubt [sind]. Es ist die Freiheit des Einzelnen, sich für oder gegen Tabak oder Alkohol zu entscheiden.". Dieser Argumentation folgte auch das BSG mit der Begründung "Es muss einen wichtigen Grund geben, bestimmte Tätigkeiten grundsätzlich abzulehnen. Persönliche Interessen genügen da nicht.", da die Rente der Bergarbeiter schließlich von der Gemeinschaft bezahlt werden würde und somit auch deren Interessen berücksichtigt werden müssten.
Das BSG hob zwar zwei ähnliche Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen auf, jedoch mit der Begründung, dass hier formale Fehler vorgelegen hätten. In Bezugnahme auf ein 20 Jahre altes Urteil des BSG, welches damals einem Maschinenschlosser Recht gab, welcher als Kriegsdienstverweigerer keine Schiffe der Bundesmarine warten wollte und dem das Arbeitsamt daraufhin eine Kürzung der Leistung androhte und verlor sagten die Richter des BSG, dass für eine Berufsunfähigkeitsrente weitaus strengere Maßstäbe gelten müssten.
Wie dreist kann man eigentlich sein?? Das ist ja wirklich unglaublich, daß die beiden "Herren" sich nicht zu Drogenhändlern machen lassen wollen. Aber was ich noch unglaublicher finde, ist die Tatsache, daß sie auch noch einen Anwalt für ihre Sache gewinnen können!!
Haben die überhaupt noch ein Fünkchen Verstand? Ich gaube eher, die beiden Bergarbeiter haben keine Lust mehr auf Arbeit. Daß sie bisher einen Sch..job hatten, keine Frage, aber auf diese Weise zu versuchen, um solch einen einfachen Job herumzukommen, ist ja wohl echt dummdreist. Die beiden ehemaligen Bergarbeiter können doch froh sein, einen neuen Job angeboten zu bekommen, da es ja in ihrem alten Job nun definitv nichts mehr zu tun gibt.
Und vor allem, wer bezahlt jetzt die Gerichstkosten?
struppi66 hat geschrieben: Aber was ich noch unglaublicher finde, ist die Tatsache, daß sie auch noch einen Anwalt für ihre Sache gewinnen können!!
Das findest du unglaublich? Ein Anwalt lässt sich noch für fast jedes Anliegen gewinnen, umso abgedrehter, desto besser, denn das ist sehr förderlich für Ruf oder zumindest die Bekanntheit. Moralisch gesehen kann ich die Männer teilweise sogar verstehen, auch gerade weil der eine jahrelang Raucher war.
Wenn man das überwunden hat, will man damit meistens erst recht nichts mehr zu tun hat, denn die Abhängigkeit und Gefahr sind ja gegeben und keinesfalls positiv. Hätten ja als Alternative auch Kondomautomaten füllen können, das ist die gleiche Arbeit, nur für einen viel besseren Zweck.
Saturn1985 hat geschrieben:Hätten ja als Alternative auch Kondomautomaten füllen können, das ist die gleiche Arbeit, nur für einen viel besseren Zweck.
Es sei denn, die beiden Herren sind erz-katholisch, dann hätten sie ja entgegen ihrer religiösen Ansichten handeln müssen. Würde mich mal interessieren, wie ein Gericht dann geurteilt hätte.
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