Kindergeldanspruch besteht bis zum vollendeten 25 Lebensjahr

vom 29.07.2009, 18:57 Uhr

Heute gab es bei uns in der Umschau einen sehr interessanten Artikel bezüglich des Kindergeldes. Für das erste Kind beträgt dieser ja 164€, für das zweite und dritte Kind 170€ und für jedes Weitere 195€. Dies wird ja auch bis zum 18 Lebensjahr generell gezahlt.

Nach dem 18 Lebensjahr entscheidet ja ein eventuelles Einkommen des Kindes über das Kindergeld. Allerdings ist es so, wenn dieses Einkommen, abzüglich der vom Kind zu zahlen Pflichtbeiträge und Sozialabgaben, nicht höher als 7.680,00€, im Jahr, ist, hat man Anspruch auf die Fortzahlung des Kindergeldes. Dies sogar bis zur Vollendung des 25 Lebensjahr, wenn eben dieser Betrag nicht überschritten wird.

Ich fange jetzt eine Ausbildung an und habe mich eigentlich schon damit abgefunden, kein Kindergeld mehr gezahlt zu bekommen. Nach dem ich dies aber in der Zeitung gelesen habe, habe ich gleich bei der Familienkasse meiner Agentur für Arbeit angerufen. Diese sagten mir, dass ich jetzt ein Formular zugeschickt bekomme, wobei ein Teil von mir und meinem Elternteil und der andere Teil vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss. Sobald dies der Familienkasse vorliegt, wird mir auch weiterhin Kindergeld gezahlt, zumindest so lange, bis mein Einkommen für das ganze Jahr den Betrag von 7680,00€ nicht übersteigt. Somit ist es so, wenn man im Monat nicht mehr als 640,00€ Netto erhält, erreicht man genau 7680,00€ im Jahr.

Ich bekomme im ersten Jahr 637,00€ Brutto. Der Betrag (also Netto), der dann abzüglich aller Pflichtbeiträge und Sozialabgaben sowie sonstiger anrechnungsfähiger Aufwendungen übrig bleibt, wird auf das gesamte Jahr gesehen, zusammengerechnet. Da der Nettobetrag dann unter den 7.680,00€ liegt, wird mir weiter Kindergeld gezahlt. Im zweiten Jahr bekomme ich dann 708€ Brutto und im dritten Jahr 759,00€. Diese beiden bleiben dann auch unter der Grenze und so würde ich dann die ganzen drei Ausbildungsjahr neben meinem Ausbildungsgehalt auch noch das Kindergeld in Höhe von 164,00€ erhalten.

Daher kann ich euch nur raten, wenn ihr den Nettobetrag von 7.680,00€ im Jahr nicht überschreitet, ruft bei der Familienkasse an und lasst euch das KK weiterzahlen! Das ist dann ja doch eine schöne Summe, wobei ich es vorher nicht wusste und ohne meinen Anruf bei der Familienkasse hätte ich dieses Formular gar nicht erhalten.

Bei einer Freundin ist es das gleiche, sie verdient im Jahr unter 7.680,00€ und bekommt seit Anfang des Jahres kein Kindergeld mehr. Nach dem Anruf heute, bekommt sie dieses nun wieder und theoretisch müsste sie für die vergangen Monate eine Kindergeld Nachzahlung bekommen.

» Kisu87 » Beiträge: 243 » Talkpoints: 5,68 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Zusatz: Zu beachten ist auch, dass gff. eine Verlängerung des Kindergeldanspruchs möglich ist, wenn innerhalb der ersten 25 Jahre Wehr- oder Ersatzdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr abgeleistet wurden. Der Kindergeldanspruch kann dann auf Antrag bei der Familienkasse für die Dauer des Dienstes verkängert werden. Weiterhin gelten natürlich die oben beschriebenen Einkommensgrenzen.

» tobiderfisch » Beiträge: 12 » Talkpoints: 4,35 »


Im übrigen gibt es auch noch viele Möglichkeiten um das anrechenbare Einkommen zu drücken. So kann es wohl durchaus Sinn machen eine Steuererklärung zu machen, über die man Fahrtkosten oder Werbungskosten geltend machen kann.

Was man aber immer beachten sollte zum einen zählt auch BAFöG teilweise als Einkommen (die Hälfte wird angerechnet) und was viel wichtiger ist, Kindergeld wird als Vorrausleistung bewilligt, kann aber im Nachhinein zurückgefordert werden. Man sollte also auch innerhalb des Bewilligungszeitraums darauf achten, dass man nicht über die Bemessungsgrenze kommt, damit man nicht auf einen Schlag das gesamte Kindergeld zurückzahlen muss. Das wird dann nämlich für das ganze Jahr gestrichen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Hallo Kisu87!

Vielleicht zu Deinem Eingangsposting eine kurze Korrektur: das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind 164 Euro und nicht wie geschrieben 170 Euro ab dem zweiten Kind. Erst das Dritte bekommt 170 Euro und ab dem Vierten dann 195 Euro wie richtig geschrieben. Aber richtig ist natürlich, dass der Unterschied von 6 Euro pro Monat nicht die Welt ausmacht. Wollte aber eben das nur richtig stellen.

Und was die Einkommensgrenze angeht: wie Klehmchen richtig geschrieben hat, ist es u.U. sinnvoll, Werbungskosten geltend zu machen. Das drückt das Einkommen :P

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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