ALG: Antrag auf Möbel stellen

vom 27.07.2009, 22:57 Uhr

Meine Freundin und ich haben uns gemeinsam eine Wohnung genommen, vorher wohnten wir noch bei unseren Eltern. Doch durch den Auszug von Zuhause haben wir beide kein Mobiliar, da ich noch in der Ausbildung bin und meine bessere Hälfte bisher nur ALG II bekommt ist für Möbel kein Geld übrig.

Jetzt habe ich aber von Freunden gehört das es einen Zuschuss vom Arbeitsamt gibt. Kann ich oder meine Freundin bei ALG 2 einen Antrag auf Möbel stellen?

» Scherenschnitt » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 27.07.2009, 23:14, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Wie alt seit ihr Beiden denn? Ansich werden volle Leistungen nach Hartz 4 / ALG 2 erst ab 25 Jahren bezahlt. Ansonsten müsst ihr wohl selbst dafür aufkommen. Es sei denn es bestand ein wichtiger Grund dazu, aus dem jeweiligem Elternhaus auszuziehen. Gründe sind zum Beispiel Kindesmissbrauch oder Akoholsucht der Eltern, die die Kinder gefährden. Aber das geht auch nicht ohne weiteres.

Die Sache mit einem Möbelgutschein oder so, ist wenn überhaupt, eine Kann- Leistung. Sprich es kann euch gewährt werden oder auch nicht. Ein Rechtsanspruch darauf werdet ihr wahrscheinlich nicht haben.

So einen Antrag könnt ihr theoretisch stellen. Wird am sinnvollsten sein, wenn deine Freundin das macht, da sie ja nach deinen Auskünften eh Leistungen bezieht. Ich vermute aber mal, das ihr wenn ihr Glück habt einen Gutschein bekommt oder das Ganze als Darlehn bewilligt wird, wenn überhaupt.

Und dumme Frage: Ihr wohnt ja scheinbar nicht mehr bei eueren Eltern und habt da auch keine Möbel mitgenommen. Wie lebt ihr denn zur Zeit? Ein Bett, einen Tisch und einen Computer scheint ihr ja mindestens zu haben oder?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Das war ebenfalls mein erster Gedanke. Wie alt seit ihr? Normalerweise gibts die Regelung, dass man bis 25 Jahre daheim wohnen kann. Erst dann übernimmt das Amt die Kosten für eine eigene Wohnung. Da deine Freundin allerdings schon Hartz4 bezog, gehe ich mal davon aus, sie wohnte schon selbstständig und du bist nun quasi zu ihr gezogen. Das ist dann wieder ein anderes Bild.

Geld für Möbel vom Amt sind normalerweise in den Hartz4-Leistungen enthalten. Also müsst ihr davon euch einrichten. Es gibt allerdings die Möglichkeit ein Darlehen zu bekommen (zumindest wenn dafür noch Geld vorhanden ist, daher möglichst zu Beginn des Jahres umziehen :D ). Wenn ihr hingeht und das Geld gleich einfach so haben wollt für Möbel, wird sowieso meist abgelehnt. Fragt man nach einem Darlehen, dann wird das eher was. Das Amt bekommt ja das Geld zurückgezahlt. Allerdings macht euch drauf gefasst, dass hier nicht wirklich viel kommt. Als wir vor 2 Jahren solch ein Darlehen in Anspruch nahmen, gabs für eine komplette Küche inkl. Geräten 250 Euro, für einen Tisch 10 Euro (Stühle brauchten wir nicht, da 2 Bürostühle vorhanden). Leider wird man oft nur damit abgespeist, wenn man nichts passendes findet, würde man vom Amt her Geschäfte und Einkaufsquellen erfahren. Gleich erfährt man da allerdings nichts.

Übrigens wundert es mich, dass deine Freundin nichts in der Wohnung stehen hatte und auch du nichts von daheim mitgenommen hast. Wo schlaft ihr, auf dem Boden? Ein guter Tipp ist übrigens, dass ihr in den kostenlosen Zeitungen, die es eigentlich ja überall gibt, mal reinguckt und die Rubriken "Zu verschenken", "Die gute Tat" etc. durchstöbert. Auch wenn die Sachen nicht neu sind, sie erfüllen fürs erste ihren Zweck und einige Dinge bekommt ihr hier sicher her.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo Mandy, selbstverständlich gibt es auch Ausnahmen von Regeln und so kann man auch schon unter bestimmten Umständen vor Vollendung des 25. Lebensjahres von daheim ausziehen und trotzdem ALG II bekommen. Ebenso kann man Geld für eine Erst-Ausstattung beantragen, was in diesem Fall so zu sein scheint. Ebenso kann man einmalige Leistungen erhalten, selbst wenn man kein ALG II bewilligt bekommen hat!

Ob es dafür wirklich Anträge gibt, weiß ich zwar nicht. Da ich aber regelmäßig die Lokalpresse lese, habe ich schon mitbekommen, dass man am ehesten solche Leistungen bekommt, wenn man mit dem Antrag schon mal auflistet, was fehlt. Außerdem sollte man damit rechnen, dass man Besuch von einem Außendienstmitarbeiter bekommt, der prüft, ob wirklich Bedarf besteht.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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