Zeitungen im Geschäft lesen
Es wird ja immer gesagt, dass man Zeitungen kaufen muss, wenn man sie eine bestimmte Zeit im Geschäft liest, aber sie nicht kaufen will. Ich habe aber irgendwo einmal gehört, dass man diese Zeitungen so lange lesen darf, wie man möchte, aber ich bin mir nicht richtig sicher. Das würde dann also heißen, dass man die Zeitung von vorne bis hinten durchlesen kann, oder nicht?
Kann mich vielleicht jemand aufklären? Ist es erlaubt, dass man diese Zeitungen im Geschäft so lange lesen darf, wie man möchte? Gibt es dafür vielleicht sogar ein Gesetz?
Direkt dagegen gibt es kein Gesetz, falls jedoch dem Besitzer oder einem Verkäufer das ganze negativ auffällt, da durch das Lesen die Zeitung auch beschädigt werden kann oder halt nur weil er etwas dagegen hat, kann er einen auch aus dem Laden werfen und sich hier auf sein Hausrecht berufen. Händler dürfen sich ihre Kunden immernoch aussuchen - und so auch die, an die sie nicht verkaufen wollen.
Das hab ich persönlich allerdings noch nie erlebt, wahrscheinlich deswegen, da viele wie auch bei Büchereien drauf spekulieren, dass wenn jemand Gefallen an der Zeitung findet er sie auch kaufen möchte.
Ich habs in einer Bücherei bzw. einem Buchhandelt schonmal erlebt, dass die Verkäuferin mich rausgeschmissen hat. Das war eine Buchhandlung am Bahnhof und ich musste mir die Zeit von nur 15 Minuten etwas vertreiben und habe dort dann angefangen ein bisschen zu lesen in verschiedenen Büchern (noch nicht einmal in einem einzigen). Die Verkäuferin kam dann auf mich zu, hat mir das Buch aus der Hand gerissen und mir gesagt, dass, wenn ich weiterlesen möchte, ich das Buch kaufen müsse. Ich habs dann natürlich nicht gekauft
Zwar kann ich irgendwie verstehen, dass man die Kunden, die Bücher im Laden schonmal anlesen, nicht so gerne mag, aber ich hätte mir erhofft, dass sie wenigstens etwas netter reagieren.
Gerade in großen Buchhandlungen sieht man sehr häufig Leute, die Zeitschriften und Zeitungen durchblättern oder lesen. Ich finde das auch nicht weiter schlimm und ich denke auch, dass es von Seiten der Buchhandlung nicht untersagt ist. Wichtig ist aber, dass man die Zeitschrift oder Zeitung nicht beschädigt und sie sich nach dem Durchblättern noch als neu verkauft werden kann.
Wenn jemand genügend Zeit hat, sich mit einer ihm noch unbekannten Zeitschrift auseinanderzusetzen, wird das Heft vielleicht eher gekauft als wenn man gar keinen Blick hineinwerfen darf. Bei großen Magazinen wie Spiegel und Co. kann man ja im Prinzip noch recht gut auf "gut Glück" kaufen, während manche Fachzeitschriften recht teuer sind und ein Fehlkauf hier sicher viel unangenehmer ist.
Ich habe noch nie erlebt, dass einem potentiellen Kunden untersagt wurde, die Zeitung durchzublättern, weder in großen noch in kleinen Buchhandlungen oder auch an Tankstellen. Natürlich könnte der Verkäufer prinzipiell sowas untersagen, ich denke aber, dass man damit viele potentielle Kunden abschreckt.
Also ich unterscheide da auch ganz knallhart zwischen durchblättern und lesen. Ersteres mache ich auch, um zu schauen, ob Themen in der Zeitung sind, die mich interessieren. Letzteres mache ich nicht. Käme mir doof dabei vor ewig im Zeitschriftenladen zu stehen. Da geb ich lieber ein paar Euro aus und lese gemütlich zuhause. Mittlerweile kann man viele Berichte auch schon über die Internetauftritte der einzelnen Zeitungen lesen.
Von so einem Gesetz oder solch einer Richtlinie habe ich noch nie gehört und fände es auch totalen Quatsch. Ich denke allerdings, dass dies ganz von den Zeitschriftenläden und Buchhandlungen im einzelnen abhängt.
Blättert jemand ein Buch durch und liest sich hier und da eine Seite durch, kann das auch so ausgelegt werden, dass es lediglich dazu dient, festzustellen, ob einen das Buch wirklich interessiert. Passiert das bei Zeitungen so kann man dann doch eher davon ausgehen, dass der potenzielle Käufer hier versucht, die Zeitschrift kostenlos durchzulesen.
Ich finde es angemessen in Buchhandlungen seine Zeit zu bekommen, um festzustellen, ob einem das Buch liegt. In Zeitschriftenlädern würde ich sowas als Inhaber dann aber nicht tolerieren und den Käufer daraufhinweisen, dass die Zeitschrift entweder gekauft wird oder nun wieder zurück ins Regal muss.
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