Heizungsraum als Abstellkammer nutzen

vom 27.07.2009, 07:33 Uhr

Hallo zusammen!

Wir wohnen in einer Einliegerwohnung in einem Haus. Da wir sozusagen die Kellerräume bewohnen, liegt auch bei uns in der Wohnung der Heizungsraum, in dem die Heizungsanlage steht und in einem Nebenraum die Öltanks.

Im Heizungsraum selbst, haben wir die Waschmaschine stehen und angeschlossen, da sonst kein Platz dafür in der Wohnung war. Außerdem haben es die Vormieter ebenso gemacht und es wurde uns von unserem Vermieter auch so gesagt. Nun hänge ich dort im Winter auch immer meine Wäsche zum trocknen auf, da sie dann in der Wohnung keinen Platz weg nimmt. Da der Heizungsraum noch etwas mehr Platz bot, hatten wir auch ein paar Gartengeräte und Umzugskisten mit Sachen dort gelagert.

Allerdings meinte der Vermieter nun, dass die Versicherung nicht zahlen würde, wenn es mal dort zu einem Brand kommen würde. Da wir im Heizungsraum Sachen lagern würden. Wir sollten die Sachen dort entfernen sonst könnte es wirklich Probleme geben. Also haben wir auch die Kisten und Geräte dort weggeräumt. Nur die Waschmaschine blieb dort und mein Wäscheständer, um die Wäsche zu trocknen.

Ich frage mich nun, ob es wirklich stimmt, dass man dort nichts lagern darf. Da sonst der Versicherungsschutz erlischt. Ist das nun wirklich so? Oder war das Quatsch, dass wir den Raum räumen mussten?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Hallo!

Der Schornsteinfeger hat in unserer alten Wohnung auch bemängelt, dass im Heizungsraum Gegenstände lagen. Da war nur ein Dreirädchen eines Kindes der Nachbarin drin und der Schornsteinfeger meinte, dass die Versicherung Schwierigkeiten macht, wenn irgendwas passiert. Gerade bei der Ölheizung soll es besonders schlimm sein, so der Schornsteinfeger.

Hier im Haus haben wir Gasheizung. Dort steht im Heizungsraum auch was rum und der Schornsteinfeger hier meinte, dass es ja eine Gasheizung ist und da wäre es nicht ganz so schlimm. Bei einer Ölheizung allerdings würde ganz genau drauf geachtet werden.

Da es zwei verschiedene Schornsteinfeger waren, die das gesagt haben, denke ich mal, dass es richtig ist. Und ein Bekannter ist Heizungsmonteur. Der meinte, dass er die Kunden immer drauf aufmerksam machen muss, dass der Heizungsraum nie für andere Zwecke genutzt werden darf. Die Versicherung wird niemals zahlen, wenn auch nur ein Stuhl drin steht. Und der Heizungsmonteur sieht auch keinen Unterschied in Gas oder Ölheizung.

Was das Trocknen der Wäsche betrifft. Ich habe den Schornsteinfeger gefragt, weil es sich ja anbietet, weil dieser Raum schön warm ist und die Wäsche dort auch im Winter schön trocknet. Er meinte, dass es nicht der Sinn des Heizungsraums wäre. Egal, ob die Anlage oder die Tanks dort stehen, es darf nichts im Heizungsraum sein. Auch Wäsche nicht. Dann denke ich, dass auch die Waschmaschine nicht dahingehört.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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