Freier Tag in der Woche wird als Urlaub mitgerechnet
Friseurin A arbeitet in einem Friseursalon für 5 Tage in der Woche a`8 Stunden. Sie hat also eine 40 Stundenwoche. A hat jeden Montag frei, arbeitet aber dafür auch jeden Samstag. A bekommt im Jahr 24 Urlaubstage, die ihr auch im Arbeitsvertrag zugesichert sind. Weiterhin steht in A`s Arbeitsvertrag, dass sie eine 5 Tage Woche hat und 40 Stunden arbeitet. Dort steht auch, dass montags Ruhetag ist.
Nun wollte A in den Sommerurlaub fahren und hat 3 Wochen Urlaub eingereicht. Dieser war letzten Monat. Auf der Abrechnung wurden ihr 18 Urlaubstage abgezogen statt 15 Urlaubstage. Der Chef hat also eine 6 Tage Woche gezählt. Ist das richtig oder kann Friseurin A dagegen angehen?
Friseurin A kennt eine andere Friseurin, die bei Urlaub nur 5 Tage in der Woche abgezogen bekommt, weil der Montag ja der Ruhetag ist. Dafür arbeitet sie ja Samstag und in einem normalen Betrieb, wo eine 5 Tage Woche ist werden ja auch keine 6 Tage abgezogen.
Friseurin A soll mal in ihren Arbeitsvertrag sehen ob da von 24 Arbeitstagen oder von 24 Werktagen Urlaub was steht. Stehen dort Werktage ist die Rechnung in Ordnung, da die Woche nun mal sechs Werktage hat, von Montag bis Samstag. Stehen in ihrem Arbeitsvertrag aber Arbeitstage, dann kann sie auch nur von fünf Tagen pro Woche ausgehen und die Rechnung ihres Arbeitgebers stimmt nicht.
Die Abweichung die im Hinblick auf die andere Friseruin zustande kommen, entstehen halt durch die Rechnung nach Arbeitstagen oder nach Werktagen. Wenn die Friseurin allerdings im selben Betrieb arbeitet und ihr weniger Tage pro Woche abgerechnet werden, sollte Friseurin A da noch mal nachfragen.
Hallo!
A arbeitet nicht im gleichen Betrieb wie besagte Kollegin und in ihrem Arbeitsvertrag steht "Urlaubsanspruch 24 Tage" Da steht nichts von Arbeitstage und auch nichts von Werktagen. A hatte am Anfang des Jahres 3 Urlaubstage genommen. Sie hatte Dienstag, Mittwoch und Donnerstag frei und ihr wurden auch nur 3 Urlaubstage angerechnet. Nun war das zwar keine ganze Woche, aber direkt nach ihrem freien Tag.
Besagte Kollegin von A hat den gleichen Arbeitsvertragsvordruck wie A und bei dieser Kollegin steht auch "Urlaubsanspruch 24 Tage" drin. Sie ist auch gleich alt und der Betrieb ist in etwa gleich groß. Der Laden von A ist auch in der gleichen Stadt.
Meines erachtens hätte es einen expliziten Hinweis bei der Schließung des Arbeitsvertrages bedurft, denn wenn die Arbeitswoche nur 5 Tage hat, der Urlaubsanspruch aber auf der Basis einer 6-Tage Woche berechnet wird. Außerdem, habe ich das richtig verstanden, dass der ganze Betrieb montags nicht arbeitet? Dann kann man diesen Tag einfach nicht als Urlaub anrechnen. A könnte ja nichtmal arbeiten wenn sie wollte.
Ich habe mich nun noch mal kundig gemacht. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt im Jahr 24 Werktage. Sprich 4 Wochen, da man bei Werktagen halt von sechs Tagen, an denen gearbeitet wird, ausgeht.
Die Frisuerin A kann nun verschiedene Wege einschlagen. Einmal wäre halt es hinzunehmen.
Dann kann sie sich mal nach einem Manteltarifvertrag für ihren Beruf kundig machen. Kann sein das da was anderes drin steht und an sich ist der Manteltarifvertrag ja auch höher einzustufen. ABER sie kann zwar dem Arbeitgeber gegenüber damit argumentieren, aber ein Tarifvertrag ist nur für Beide ( Arbeitnehmer und Arbeitgeber) gültig, wenn Beide in den entsprechenden Berufsverbänden sind. Sprich der Arbeitgeber muss in der Friseurinnung sein und die Friseurin A muss in der Gewerkschaft sein. Oftmals reicht aber auch einfach ein Hinweis das im Tarifvertrag was anderes steht. Sollte man aber halt nur machen, wenn es wirklich so ist!
Die Friseurin A kann eventuell auch darauf hinweisen, das das in anderen Betrieben anders gehandhabt wird. Ich würde davon aber abraten. Sie kann allerdings aber den Arbeitgeber mal fragen, ob er Werktage oder Arbeitstage rechnet.
Und wenn man weniger als X tage Urlaub nimmt, muss trotzdem der freie Tag pro Woche ( der ja als Ausgleich für den Samstag gilt) gewährt werden. Deshalb hat sie auch nur drei Urlaubstage abgezogen bekommen.
Sowas kommt natürlich auch auf den Beruf an. Es gibt schließlich Berufe, da arbeitet man von Mo-Fr und wenn man dann jeden Montag frei hätte, wäre der Fall sowieso klar.
In diesem Falle steht im Arbeitsvertrag also, dass sie eine 5 Tage- Woche hat. Da sie von Di-Sa arbeitet ist das korrekt. Ausschlaggebend ist auch, ob sie ihre 8 Stunden immer durchgearbeitet hat. Dann kann ihr ein Ruhetag nicht als Urlaub angerechnet werden - dann müsste man ihr ja den Samstag als Überstunden bezahlen, und ich gehe davon aus, dass das nicht der Fall ist.
Steht also nicht im Vertrag, dass sie eine 6-Tage Woche hat, sollte sie ihren Chef mal darauf hinweisen.
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