Nebentätigkeit - Mithilfe im elterlichen Betrieb

vom 23.07.2009, 10:31 Uhr

Mich würde folgende Sache mal interessieren. Auszubildende A macht eine Ausbildung zur Hotelfachfrau. Die Eltern von der Auszubildenden A haben ein eigenes Restaurant. Dort hilft Auszubildende A gelegentlich aus. Der Arbeitgeber möchte ihr das verbieten. Darf er das?

Ich habe früher, auch schon während meiner Ausbildung, im elterlichen Betrieb ausgeholfen. Auch später während ich in anderen Betrieben ( selbes Gewerbe) angestellt war, habe ich immer wieder im elterlichen Betrieb ausgeholfen wenn Not am Mann war. Ich habe mir da auch nie Gedanken drum gemacht. Einmal habe ich auch in meinem Urlaub bei den Eltern ausgeholfen, weil meine Mutter krank war. Meinen Arbeitgeber hatte ich damals darüber informiert. Gepasst hat es ihm sicherlich nicht, aber er hat nichts gesagt, weil seine Kinder das halt auch machten.

Ich war auch immer fest der Meinung, das die Mithilfe im elterlichen Betrieb eh anders bewertet wird und quasi nicht verboten werden kann. Ich habe aber mal danach gegoogelt und nichts gefunden. Ach ja selbiger Arbeitgeber hat mir später andere Nebentätigkeiten verboten. Er argumentierte, ich könnte einen Unfall haben und dann ausfallen. Auch als ich ihm ungefährliche Jobs anbot, hat er es abgelehnt. Er sagte irgendwas von Mithilfe im elterlichen Betrieb darf er nicht verbieten, aber alle anderen Nebentätigkeiten.

Mir ist bekannt, das ein Arbeitgeber es nicht erlauben braucht, das seine Angestellten eine Nebentätigkeit ausüben, wenn es im selben Gewerbe ist. So von wegen Konkurrenzunternehmen und so. Ist auch nachvollziehbar. Aber darf er generell Nebentätigkeiten verbieten?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Erst einmal muss man dabei genau auf den Ausbildungsvertrag schauen, denn das kann darin schon geregelt sein unter Umständen. Steht der Passus im Ausbildungsvertrag nicht, muss man allerdings trotzdem seine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber nicht melden, denn man macht es ja in seiner Freizeit. Es darf eben bloß keinerlei Konkurrenz für den Arbeitgeber darstellen und man darf eine Nebentätigkeit nicht während der Krankheit oder im Urlaub ausüben.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Sobald es in der selben Branche ist, quasi bei einem Mitbewerber, kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit untersagen. Auch wenn er dabei fürchten muss, dass die Tätigkeit im Hauptberuf darunter leidet. Wenn die Auszubildende also die halbe Nacht bei den Eltern arbeitet, kann sie kaum ausgeruht morgens im Ausbildungsbetrieb erscheinen. In einem solchen Fall hat der Arbeitgeber, in dem Fall der Ausbildungsbetrieb, das Recht diese Arbeiten im elterlichen Betrieb zu untersagen.


Auch wenn es im Ausbildungsvertrag nicht explizit erwähnt wurde, hat eben der Ausbildungsbetrieb trotzdem Rechte in der Sache. Und selbst wenn der Arbeitgeber nichts dazu sagt, sollte man diese Toleranz nicht überstrapazieren.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich kann mir schon vorstellen, dass das der Ausbilder untersagen kann, wenn die Ausbildung darunter leidet oder die Eltern eben in einer ähnlichen Branche sind. Man kann sich ja auch mal den Vertrag ansehen, aber ich denke, dass der Ausbilder einfach nur möchte, dass die Ausbildung bestanden wird. Man kann da sicherlich miteinander sprechen und ein vernünftiges Gespräch führen. Jedoch sollte man auch sehen, was wichtiger ist.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich glaube nicht, dass ein Arbeitgeber alle Nebentätigkeiten verbieten kann, sondern nur die in der gleichen Branche. Er muss aber bei Nebentätigkeiten aller Art damit rechnen, dass sich sein Arbeitnehmer völlig verausgabt und dann müde zur eigentlichen Arbeit kommt. Wenn das der Fall sein sollte, wird er alles verbieten können, nehme ich an.

Ich habe bei meiner anfänglichen Tätigkeit auch nebenher samstags anderweitig gearbeitet, andere Branche, was meinem aktuellen Arbeitgeber bekannt war. Aber gesagt wurde nichts. Später dann habe ich im Auftrag meines Arbeitgebers und für diesen in einer großen Firma auch samstags gearbeitet.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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