2. Darlehensnehmer Eintrag in Schufa?
A kauft ein Auto. B möchte es für A finanzieren. Da das Auto als Sicherheit dient, muss A natürlich trotzdem mit in den Vertrag und zwar als 2. Darlehensnehmer und zu Sicherheit. B ist bekannt dafür, dass er zahlt - Probleme wird es also nicht geben bei der Finanzierung.
Nun die Frage: Ist es in der Schufa ersichtlich, dass B als zweiter Darlehensnehmer fungiert, oder ist das nur beim A der Fall?
Noch eine kurze Nachfrage: Sicher dass A der zweite Darlehensnehmer ist und nicht nur der Bürge für den Kreditvertrag? Da "Bürge" (zu Recht) in letzter Zeit etwas in Verruf geraten ist und teilweise als sittenwidrig erklärt wurde, werden da immer neue Begriffe serviert umd das zu umschreiben .
Je nachdem würde das den Sachverhalt nämlich komplett umdrehen, bei fast gleicher Sachlage:
- Ist A Bürge, so bekommt er keinen Schufa Eintrag - Die Schufa nimmt nur Darlehensverpflichtungen nach Faktenlage auf. Solange B fleißig zahlt, kommt A ja nie in diese Verpflichtung.
- Ist A wirklich zweiter Darlehensnehmer so bekommt er einen Schufa Eintrag, da der zweite Darlehensnehmer genauso behandelt wird wie der erste, sprich: Beide werden als Gesamtschuldner für die komplette Forderung angesehen.
Nein, er ist nicht Bürge. Korrekterweise ist er sogar erstmal Käufer des Autos, überträgt das Eigentum aber sofort wieder. Aus diesem Grund muss er ja mit in den Vertrag. Und den Schufaeintrag kann man auch in keiner Weise umgehen (natürlich nicht illegal, sondern auf legale Weise; sonst würde ich nicht fragen)?
A möchte nämlich einen Kredit und den bekommt er nicht, wenn er in der Schufa steht.
Nein, dann geht das nur über die Bürgschaft, sprich, dass B das Auto kauft und A nur bürgt. Das Problem ist hier einfach, dass beide praktisch als ein Darlehensnehmer gesehen werden und deswegen das ganze jeweils bei A und B so in der Schufa auftauchen muss.
Noch zur Bürgschaft, falls möglich: Dann aber am besten nur, wenn die Bank das mitmacht, eine Ausfallbürgschaft und auf keinen Fall eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Das schränkt das Recht der Bank ein, hier gleich bei einem minimalem Zahlungsverzug auf den Tisch zu hauen. Bei der selbstschulderischen Bürgschaft könnte die Bank rein theoretisch bei einem Zahlungsverzug sofort kündigen und alles von A einfordern, bei einer Ausfallbürgschaft muss zuerst eine Zwangsvollstreckung bei B erfolgen, und das TamTam davor, bevor man an A herantreten kann. Im Fall des Falles eine Hürde die die Bank eher ungern sofort nimmt und dem Schuldner oft notwendige Zeit und Handlungssspielraum gibt.
Nachtrag: Jetzt ist mir doch noch was eingefallen, da es ja um einen Autokauf geht - ich empfehl das aber nur ungern, da die Kosten oft höher sind. Man könnte versuchen, einen Privatkredit zu bekommen und mit dem Kapital das Auto bar zu kaufen. Privatkredite landen in der Regel nicht in der Schufa, da die meisten privaten Darlehensgeber keine Schufa Mitglieder sind - denen ist das Brimborium und der Aufwand zu teuer. Ggfs. kann man das auch im Vorfeld mit dem privatem Kreditgeber abklären.
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