Alkohol am Steuer - was darf ich und was nicht?

vom 14.07.2009, 10:27 Uhr

Eines vorweg, wer Alkohol trinkt soll die Finger vom Steuer lassen. Hin und wieder sitzt man mit Freunden und bekannten beim Essen und genießt den guten Schweinebraten und möchte gerne noch ein Bier trinken. Nun überlegt man, was ist wenn mich die Polizei anhält, ist der Führerschein dann weg? Man sollte sich erst einmal folgendes Merken.

Der Blutalkohol baut sich pro Stunde bei einer durchschnittlichen Person um 0,1 Promille ab. Dies bedeutet bei einem Wert von 1 Promille dauert es ganze 10 Stunden bis wir den restlichen Alkohol in unserem Körper verbrannt haben. Folgende Faktoren spielen hierbei eine große Rolle, der Körperbau, die Körpermasse, die Verträglichkeit und natürlich ob ich davor etwas gegessen habe. Jetzt zeige ich euch die einzelnen Grenzen auf und die dazu gehörigen Strafen:

0,00 - 0,29 0/00
Euch erwartet keine Strafe, die Polizei muss euch weiterfahren lassen.

0,30 - 0,49 0/00
Ab 0,49 0/00 seid ihr hart an der Grenze. Die Polizei darf euch jedoch nicht den Führerschein für einen Tag entziehen um vorzubeugen! Jedoch und jetzt wird es wichtig, solltet ihr einen Unfall verschulden seid ihr dran! Die Versicherung kann sich weigern den Schaden zu begleichen.

0,50 - 1,09 0/00 - Geldstrafe 500€, 1 Monat Fahrverbot und 4 Punkte (ohne Eintragungen)
Wie ihr sehen könnt haben sich die Strafen durch den neuen Bußgeldkatalog drastisch verändert. Damals gab es eine Strafe von 250€ und 2 Punkten. Das Fahrverbot bleibt bestehen. Auch hier muss die Versicherung nicht zahlen, sie wird es auch nicht!

1,10 - unendlich 0/00
Selber Schuld wer diese Grenze erreicht hat. Hier kommt es zu einer Anzeige die Strafe ist nun keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat! Geldstrafen werden von Gericht verhandelt bzw. Freiheitsstrafen. Natürlich wird euch von Ort der Führerschein entzogen, er wird um genau zu sein sofort zerschnitten. Dazu gibt es auch Punkte in Flensburg, an der Zahl 7 Stück.

Wichtig für Radfahrer
Her ist der Schein ab 1,60 Promille weg. Geldstrafe 500€ eventuell auch MPU!

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» piranha » Beiträge: 819 » Talkpoints: 0,89 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Vielleicht sollte man noch dabei sagen, dass für Fahranfänger auch eine Strafe droht, wenn nur ein Bier getrunken wurde. Denn in der Probezeit, die 2 Jahre ist, gilt die 0,0 Promille Grenze. Das heißt, dass ein Fahranfänger nicht mal ein Bier trinken darf. Da droht auch eine empfindliche Strafe bis hin zur Nachprüfung.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wenn ich ehrlich bin ist das eine Sache, die mich weniger interessiert, denn wie du schon gesagt hast, sollte man die Finger vom Steuer lassen, wenn man getrunken hat. Auch wenn man "nicht erwischt" wird oder keinen Unfall verursacht, so ist man eben doch eine potentielle Bedrohung für sich und andere und das reicht schon. Gleiches gilt auch für andere Drogen. Von denen sollte man ja aber generell die Finger lassen.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Du schreibst in deinem Eingangs-Posting, dass die Polizei bei einem Promillegehalt von 0,3 bis 0,49 Promille den Führerschein nicht vorbeugend einbehalten darf.

Ist so nicht ganz richtig. Sollte es keine Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien-Fahrt, Rotlicht-Fahrt, auffallende langsame Fahrt oder aber auch starkes Schwanken während der Kontrolle) geben, stimmt das schon. Sollten aber eben diese Ausfallerscheinungen vorhanden sein, wird der der Führerschein sofort entzogen.

Weiterhin hast du vergessen, dass ab 0,3 Promille auch geprüft wird, ob die Alkoholisierung Einfluss auf den Verkehrsunfall hat, falls du ihn verursacht hast. Auch hier droht dir dann eine Strafanzeige und ein sofortiger Führerscheinentzug.

» Tobinger » Beiträge: 313 » Talkpoints: 2,42 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich werde es sowieso nicht verstehen, warum man unbedingt Alkohol trinken muss, wenn man irgendwo eingeladen ist und danach noch Auto fahren muss. Sicher, es kommt ja auch überraschend, das man feststellt, das man mit dem Auto unterwegs ist.

Am liebsten würde ich eine 0,0 Promille Grenze mir für Deutschland wünschen, bei Einnahme von Mediamenten sollten diese mitgeführt werden (die Promilleangaben bewegen sich hier im Bereich von bis zu 0,2 Promille), aber ansonsten eine Nulltolleranzgrenze.

Sicher, viele trinken gerne ein Bier oder einen Wein zum Essen, aber wer das macht, sollte eben kein Auto mehr fahren dürfen (und wer es doch macht und erwischt wird, darf die Strafe zahlen). Wird aber niemals passieren.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Entertainment hat geschrieben:Am liebsten würde ich eine 0,0 Promille Grenze mir für Deutschland wünschen, bei Einnahme von Mediamenten sollten diese mitgeführt werden (die Promilleangaben bewegen sich hier im Bereich von bis zu 0,2 Promille), aber ansonsten eine Nulltolleranzgrenze.

Die wirst Du nie bekommen, weil das schon biologisch gar nicht möglich ist - da reicht schon ein Apfel oder ein Saft aus, um da ganz natürlich drüberzurutschen - die kann dann schon jeder Anfängeranwalt vor irgendeinem Bundesgericht aus der Welt klagen um mal schnell Prominenz zu bekommen. Aber schon klar was Du meinst, ein absolutes Alkoholverbot am Steuer wie es schon Führerscheinneulinge aufgebürdet bekommen wäre durchaus wünschenswert - eben weil dies für andere Drogen genauso gilt, deren Nachwirkungen am Steuer wesentlich weniger Einfluss haben als die direkte von Alkohol.

Was da glaube ich wirklich im Wege steht ist halt die gesellschaftliche Akzeptanz, dass man eben durchaus mal den einen oder anderen Trinken kann und es doch kein Problem ist, sich dann noch hinters Steuer zu setzen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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