Geld oder Gutschein zurück bekommen?
Ich werde mir dem nächst was bei Ikea kaufen. Doch mit einem Gutschein und ohne meinen Freund. Der hasst Möbelhäuser und einkaufen allgemein. Wenn ich nun dort was kaufe und ich damit nach Hause komme, weiß ich das man es bei Ikea ohne Probleme umtauschen kann.
Doch wenn ich mit Gutschein bezahlt habe bekomme ich dann auch wieder einen Gutschein über den Betrag oder wird mir das Geld ausgezahlt an diesem Auszahlgerät bei denen? Man bekommt da ja so eine Karte die man in das Gerät rein steckt und das Geld kommt wie am Bankautomat raus. Hat jemand Erfahrungen?
Soweit mir bekannt, bekommst du dann das Geld wieder. Gutscheine sind Bargeldersatz und haben natürlich auch den gleichen Wert - mit der Einschränkung, dass man bei Gutscheinen an Ikea gebunden ist und bei Bargeld nicht. Da aber irgendwer mal den Gutschein gegen Geld gekauft hat, hat Ikea ja sowieso schon das Geld. Folglich wäre es nur fair, wenn man auch Geld bei einem Umtausch wieder bekäme
Von dem Geld was du dann wieder bekommst, kannst du dir dann selbst ja wieder einen Gutschein holen.
Hallo!
Ich kenne das von Ikea so, dass man nicht das Bargeld bekommt, sondern wieder einen Gutschein. Wenn du einen Umtausch tätigst, dann musst du den Kassenbon vorlegen. Dieser zeigt, dass man mit gutscheinen bezahlt hat und ncihtmit Bargeld. Und auf jedem Gutschein bzw. in den Geschäftsbedingungen steht, dass der Gutschein nicht in Bargeld ausgezahlt werden kann. Wenn du also ein Teil umstauschst, was dumit Gutscheinen bezahlt hast und Bargeld wieder bekommst, dann hast du ja den Gutschein in Bargeld ausgezahlt bekommen.
Wenn das so einfach wäre, dann würde ja auch ein Geschenkgutschein in Bargeld ausgezahlt werden können. Erkundige dich bevor du etwas umtauschen willst. Denn vielleicht ist die eine Ikea Filiale ja kulanter und gibt auch Bargeld zurück. Aber normalerweise bekommst du wieder eine Gutscheinkarte ausgestellt oder eine Gutschrift in Form eines Belegs.
Ich weis nicht genau wie es IKEA handhabt, es würde mich aber sehr wundern wenn sie eine Barauszahlung vornehmen würden. Gutscheine können in aller Regel nicht wieder in Bargeld getauscht werden, dazu gab es auch schon einige Gerichtsurteile.
Ausnahmen können eventuell zu kurze Gültigkeitsfristen sein (Gutschein beispielsweise nur 4 Wochen gültig), oder die Dienstleistung die man (im Rahmen des Möglichen) verlangt wird mehrmals nicht erbracht. Das sind dann aber Fälle wo man sich vor Gericht erstmal drum streiten muss. Generell ist erstmal der Aussteller des Gutscheins im Recht.
Wie Diamante schon geschrieben hat, geht das natürlich auch nicht über den "Zwischenweg" erstmal Ware zu holen, und sich diese dann wieder bar auszahlen zu lassen. Das würde alle vorherigen Regelungen ad absurdum führen.
Wertgutscheine sind nichts anderes wie ein Barzahlungsersatz. Beim Kauf des Gutscheines nimmt man die allgemeinen Geschäftbedingungen des jeweiligen Unternehmens an. Hier steht meisstens das die Gutscheine nicht wieder in Bargeld umgewandelt werden können. Bei einer Bezahlung oder bei einem Umtausch erhälst du deshalb auch wiederum einen Gutschein zurück. Dies hat natürlich den Sinn die Uahlungsfähigkeit eines Unternehmens zu erhöhen.
Die IKEA handhabt es nicht anderes. Hier bezahlst du mit der elektronischen Gutscheinkarte. Als Beispiel, du hast einen Gutschein im Wert von 50€ und kaufst dir ein Billy Regal für 39,99€ somit hast du einen Restwert von 11,01€ auf dieser Karte. Jetzt gefällt deinem Freund wiederrum das regal nicht und ihr entschließt euch das Regal wieder zurück zu bringen. Also auf zum IKEA und Regal und Kassenzettel vorzeigen. Danach wird dich die Dsme nach der Gutschein Karte fragen. Diese würd manuell per Scan um 39,99€ aufgeladen. Solltest du aber keine Karte mehr haben, wird dir natürlich eine neue ausgestellt.
Aus Erfahrung kann ich sagen, das es so und nicht anders laufen sollte, macht ein Mitarbeiter von IKEA dieses Prozedere anders, kann es sein, das er die längste Zeit an dieser Kassenstation gewesen sein dürfte, da IKEA hier recht hart gegen Mitarbeiter vorgeht, die einen solchen Ablauf vorsehen.
Somit ist der Weg, das Geld statt Gutscheinwert ausgezahlt wird, eher ungewöhnlich und erfordert die Abssprache mit dem Abetilungsleiter oder dem direkten Vorgesetzten (dies wird aber nur erfolgen, wenn der Kunde schon dementsprechend ungehalten ist).
Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass man nie pauschal sagen kann, dass man bei dem und dem Händler bei einem Umtausch Geld oder Gutschien zurückbekommt. Ich habe bei Ikea einmal wieder einen Gutschein bekommen und ein anderes Mal gab es Bargeld zurück.
Auch bei Karstadt und Saturn hatte ich schon beides gehabt. Ich weiß nicht, nach was die da gehen, aber wie gesagt, pauschal kann man das nie so sagen. Wobei ich bei Ikea öfters Geld als einen Gutschein zurückbekommen hatte. Da man ja da doch imemr wieder Kleinigkeiten kauft, ist es ja auch nicht so schlimm, wenn man einen Gutschein zurückbekommt.
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