Reparaturaustausch gegen minderwertiges Produkt

vom 10.07.2009, 12:51 Uhr

moin allerseits,

A hat im letzten Jahr eine größere Wasserpistole von Firma B erstanden. Die Wasserpistole wies nun einen defekt auf und Firma B bat um Einsendung zwecks Umtausch. Getauscht wurde allerdings in eine Wasserpistole minderen Werts, genauer gesagt ist die Umtauschware über 30 € weniger Wert. Nach einigen wütenden Telefonnaten und eMails wurde A zugesagt ein gleichwertiges Produkt zu erhalten, welches sofort nach der unfreien Rücksendung verschickt werden sollte.

Die angeblich gleichwertige Wasserpistole ist heute bei A eingetroffen, es handelt sich zwar um ein höherpreisiges Produkt, allerdings ist der Preisunterschied zum ursprünglich gekauften Produkt immer noch 25 €.

A hat zwar gerade wieder eine Mail an Firma B geschrieben und wartet auf Antwort, möchte aber trotzdem schon mal Rat einholen wie A sich weiter verhalten kann. In vorhergegangenen eMails wurde von A deutlich dargestellte welche Produkte er als Ersatzlieferung akzeptieren würde und welche nicht.

Laut der letzten eMail, von einem Mitarbeiter der Firma B

Wir haben unseren Lagerbestand überprüft und eine entsprechende Austauschpistole für Sie zurückgelegt.

muss man doch so langsam an der Glaubwürdigkeit von Firma B zweifeln.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hier muss man zuerst was richtigstellen, was immer wieder nicht beachtet wird. Wenn ein Händler etwas tauscht während der Gewährleistung (denn, die freiwillige Garantieleistung gibt nur der Hersteller, aber nicht der Händler), so geschieht das unter folgenden Punkten.

Zum einen ist da die Kulanz (der Händler könnte auch auf die Beweislast pochen, die der Kunde ab dem siebtem Monat nachweisen müßte, zum anderen aber auch wird hier der Zeitwert mit eingerechnet. Das heißt im Klartext nichts anderes, das ein getauschtes Produkt dem entsprechen muss, was das andere Produkt auch konnte, dabei ist es aber unerheblich, was das alte und was das neue Produkt gekostet hat und nun kostet.

Die Berechnungsgrundlage, das das alte, defekte Produkt als Beispiel 100 Euro gekostet hat, das Austauschprodukt hingegen nur noch 70 Euro, ist hier hinfällig, solange alle Funktionen, die das alte, defekte Produkt konnte, von dem neuen Produkt ebenfalls beherrscht werden (der Preis spielt hier keine Rolle, denn es geht nur um die Funktion).

Sollte hier ein Kunde unbedingt auf den Wert pochen, könnte der Händler theoretisch auch hingehen und eine Nutzungsgebühr/Reklamationsgebühr berechnen und das ganze anrechnen, so das unterm Strich wieder das gleiche herauskommt.

Einzig bei der Beschaffenheit des Materials ist das ganze etwas problematischer, hier kommt es immer wieder gerne zum Rechtsstreit, weil das alte Produkt vielleicht komplett aus Alu war, das neue aber nur noch zu 50 Prozent, während der Rest dann Hartplastik (oder ähnliches) wäre.

Somit wäre hier festzuhatlen, erfüllt das ausgetauschte Produkt die Spezifiaktionen des eingeschickten, defekten Produktes, dann hat der Händler im Rahmen der Kulanz und gewährleistung richtig gehandelt, der Kunde kann nicht auf einen gleichwertigen (das heißt, gleicher Kaufwert) Artikel pochen, sofern die Beschaffenheit nicht masgeblich abweicht. Weitergehende Ansprüche könnten dann nur per Anwalt geklärt werden, Aussicht auf Erfolg wird das aber in den meisten Fällen nicht haben, da die Funktion nur sichergestellt sein muss und die Preise eh einer gewisssen Fluktuation unterliegen (und sich daher immer ändern (generell fallen die Preise ja für ein identisches Produkt)).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Erstmal danke an Entertainment für den Beitrag. Deiner Aufklärung folgend ergänze ich dann meinen Beitrag wie folgt.

Das Ersatzprodukt von Firma B weißt nicht alle Spezifikationen des ursprünglich eingesendeten Produktes auf. Genauer gesagt handelt es sich nicht einmal um das gleiche Pumpsystem bei den Wasserpistolen.

Wenn man die jeweiligen Produktpreise bei Markteinführung heranzieht, ist ein Preisunterschied von 30€ bzw. 25€ festzustellen, was doch einen erheblichen Preisverfall bedeuten würde. Die aktuellen Produktpreise liegen nur wenig unter denen bei Markteinführung.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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