Eltern können sich den Kindergarten nicht leisten

vom 09.07.2009, 17:10 Uhr

Freunde von mir sind in einer blöden Zwickmühle - sie können sich die Kosten für den Kindergarten des Kleinen nicht leisten. Er arbeitet in der Fabrik und sie könnte sich Arbeit suchen, mit der sie dann auch wieder die Kosten für den Kindergarten bezahlen könnte, aber so lange das Kind nicht im Kindergarten ist, kann sie ja keiner Arbeit nachgehen.

Wie ist denn das, bezahlt die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Arge die Kita Kosten, wenn dich die Eltern den Kindergarten nicht leisten können? Oder gibt es da sonst irgendeine staatliche Hilfe, die sozial Schwächere nutzen können? Denn ansonsten ist das alles ja ein furchtbarer Teufelskreis.

» MultiSpeed » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Da ich aus Österreich bin, kann ich dir leider keine konkrete Antwort zu der Rechtslage in Deutschland geben. Bei uns ist es aber so, dass die Eltern die Lohnbestätigung an den Kindergarten senden und dieser berechnet dann den Elternbeitrag. Ist das Einkommen besonders niedrig, so müssen die Eltern in Österreich keinen Elternbeitrag leisten!

Ich denke, dass es auch in Deutschland ähnlich sein wird, denn sonst könnten ja sehr viele Kinder nicht in den Kindergarten gehen!

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» Nipfi » Beiträge: 3076 » Talkpoints: 8,28 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich kann dir zumindest sagen wie das hier in Schleswig-Holstein aussieht. Man wendet sich an das zuständige Jugendamt und die wollen dann wissen wieviel man verdient und können dann ausrechnen wie hoch der Anteil ist, den man selber zahlen muß. Wenn man also ein niedriges Einkommen hat, muß man auch nicht den vollen Beitrag zahlen. Allerdings muß man auch berücksichtigen, dass der Beitrag steigt, wenn die Frau wieder arbeiten geht und sich somit das Gesamteinkommen erhöht.

Wir gehen z.B. beide arbeiten und liegen knapp über dem Satz, wo wir einen Zuschuß bekommen hätten und müssen für 2 Kinder mit Mittagessen für einen 6 Stunden-Kindergartenplatz knapp 380 Euro im Monat bezahlen. Plätze für Kinder unter 3 Jahren sind ohnehin teurer, außerdem sind die Gebühren für Kindergärten je nach Region bzw. Kindergarten unterschiedlich.

» mausebaerin » Beiträge: 179 » Talkpoints: 0,12 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn man nicht genug verdient, um sich einen Kindergartenplatz leisten zu können, dann wird man unterstützt. Dazu sollte man sich sowohl an das Arbeitsamt, als auch an das zuständige Jugendamt wenden.

Natürlich sollte man nachweisen können, dass man tatsächlich nicht in der Lage ist, dass Geld aufzubringen. Bezieht die Frau denn Arbeitslosengeld?

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Hi!

Ich komme aus NRW und hier ist das so, wenn ihr unter einen bestimmten Jahreseinkommen liegst, brauchst du nichts für den Kindergartenplatz bezahlen. Diese Summe hat sich bei uns letztes erhöht. Sonst fängt es bei uns ab einen Betrag von ca. 26 Euro im Monat an die du leisten mußt, da ist das Kind nur Vormittags im Kindergarten.

Deine Freunde soll einfach erst einmal Platz für das Kind suchen und den Antrag bei den Jugendamt stellen. Den bist der Antrag bearbeitet ist, so was kann bis zu 6 Wochen dauern, ist es bei uns so das man in Vorkasse gehen muß. Bekommt man dann die Befreiung, bekommt man das Geld wieder zurück. Und wenn man was bezahlen muß, kann man beim Jugendamt hier immer noch ein anderen Antrag auf Befreiung stellen. Da wollen sie genau wissen welche Ausgaben man im Monat hat und wie die genauen Einkommen sind.

» ys1980 » Beiträge: 356 » Talkpoints: 5,69 » Auszeichnung für 100 Beiträge


mausebaerin hat geschrieben:Allerdings muß man auch berücksichtigen, dass der Beitrag steigt, wenn die Frau wieder arbeiten geht und sich somit das Gesamteinkommen erhöht.

Die zu zahlenden Beträge für den Kindergarten werden immer Anhand des vorletzten Jahreseinkommens berechnet. Wenn die Frau dann also, bedingt durch den Kindergartenplatz, wieder arbeiten geht, fließt dieses Einkommen erst in die Beitragsberechnung für das übernächste Jahr ein.

Das Jugendamt ist, wie hier schon erwähnt, der richtige Ansprechpartner. Dort kann dann ein Antrag der Jugendhilfe (früher Jugendfürsorge) ausgefüllt werden, dem alle Einkommensnachweise für das letzte Jahr, bzw. auch einfach die entsprechende Lohnstreuerklärung, beigefügt werden. Wenn das Einkommen dann als zu niedrig eingestuft wird, übernimmt die Jugendhilfe den noch zu zahlenden Mindestsatz für den Kindergarten.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Für mich wäre mal interessant, wie das ist, wenn man selbständig ist. Mein Mann ist seit knapp 2 Jahren selbständig, aber er war es bis vor kurzem nur geringfügig und hat nebenbei noch seinen Meister fertiggemacht - ich habe auch nur im Schnitt 400 Eur monatlich mit Übersetzungsarbeiten verdient bzw. verdiene immer noch nicht viel mehr.

Wenn man die Steuererklärung von 2007 dann abgibt, übernimmt das Jugendamt dann auch die Kosten für den Kindergarten?

Mittlerweile arbeitet mein Mann nämlich mehr, aber hat immer noch viele Schulden bzw. Investitionen, so dass fast nichts dabei übrig bleibt, und wenn das Einkommen vom vorletzten Jahr berücksichtigt wird, wäre das ja auch sowieso hinfällig. Oder sehe ich das falsch und das ist wieder mal eine Leistung nur für Angestellte bzw. Menschen, die irgendwelche Sozialleistungen beziehen?

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» netti78 » Beiträge: 3238 » Talkpoints: 18,35 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



moin netti78,

das Jugendamt zahlt da gar nichts, dass übernimmt die Jugenhilfe. Die Jugendhilfe ist ein freier Träger zugunsten von Kinder- und Jugendförderung und damit keine staatliche Einrichtung.

Es ist egal ob man die Lohnsteuererklärung oder andere Verdienstnachweise erbringt, es muss nur klar daraus hervorgehen wieviel man im entsprechenden Jahr verdient hat, mit der Lohnsteuererklärung geht dass halt nun mal am einfachsten.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Wenn man wenig Geld zur Verfügung hat, kann man beim Jugendamt einen Antrag auf Betreuungskosten stellen.
Dafür braucht man die Verdienstbescheinigungen, evt Bescheinigung über Arbeitslosengeld, Hartz 4, Rente, etc.. In dem Antrag gibt man dann an, was der normale Kindergartenplatz kostet, also ohne Mittagessen, das wird nämlich nicht bezahlt. So nach 2 - 4 Wochen bekommt man dann Bescheid, ob und wieviel Zuschuss man bekommt.

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» pepsi77 » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 9,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Meine Freundin hat ihre Tochter (14 Monate) gerade vor ein paar Monaten komplett für den Kindergarten angemeldet, weil im Februar ihre Elternzeit endet. Sie braucht dann diesen Platz und er ist ihr auch schon genehmigt wurden. Sie hat mir davon gestern erzählt. Dabei weiß sie nicht über die Kosten des Kindergartens Bescheid. Ich frage mich wohl, warum sie sich dann für diesen Kindergarten entscheiden konnte, da ich von Anfang an den Preis oder eher die Kosten für mein Kind gewusst hätte. Es könnte ja nun sein, dass es im Endeffekt doch teurer ist, als sie denkt. Aber dies ist nun ihre Sache.

Bei meiner Recherche im Internet konnte ich den Kindergarten nun nicht finden. Ich habe selbst keine eigenen Kinder, aber diese Sache interessiert mich gerade. Ich habe Preise zwischen 100 und 200 Euro gefunden. Ich finde diese Kosten schon betrachtlich, weil es eben auch eine Menge von Geld darstellt. Dazu kommt ja dann auch noch die Nahrung und die Kleidung für den kleinen Wurm. Der Staat sollte wohl hier besser unterstützen oder wie in der DDR eine kostenlose Unterbringung von Kindern in Kindergärten umsetzen.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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