KiTa-Streiks - Kommunen sparen bis zu 5-stellige Beträge

vom 05.07.2009, 08:24 Uhr

Die Streiks der der Erzieher bzw. Erzieherinnen an kommunalen Kindertagesstätten kostet die Kommunen erst mal nichts, im Gegenteil sie sparen täglich bis zu fünfstellige Beträge. Dies ist möglich, da die Gehälter der ErzieherInnen an den Streiktagen von den Gewerkschaften übernommen wird. Einige Beispiele aus Sachsen-Anhalt: die Stadt Dessau-Roßlau spart gut 14.000 Euro täglich, die im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gelegene Stadt Köthen knapp 3.000 Euro, die Stadt Burg im Landkreis Jerichower Land spart gut 3.000 Euro.

Die Eltern bekommen übrigens keine Gebühren erstattet. In allen Kommunen bestand wohl die Möglichkeit die Kinder in anderen Einrichtungen unterzubringen. Dort war während der Streiktage auch mehr Personal eingesetzt.

So sehr ich Kommunen und Erzieher auch verstehe. Was machen aber die Eltern, die ihrer Kinder nicht in einer anderen Kita betreuen lassen können oder wollen? Wäre die Kita meines Sohnes bestreikt worden, so hätte ich im günstigsten Fall mindestens zwanzig Kilometer Umweg fahren müssen. Da wüsste ich nicht, ob ich die Ersatz-Betreuung in Anspruch genommen hätte.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Das war selbst hier in der Stadt ähnlich geregelt. Doch das beste daran war wohl - es wusste fast niemand davon! Ich z.b. hab erst aus dem Radio gehört, als schon gut 2 Wochen gestreikt wurde. Da fragte der Radioreporter einen Herrn von der Stadt, ich glaub vom Jugendamt, und der erzählte dass wohl nicht mal 1 % der zu betreuenden Kinder "umverteilt" wurden (also in nichtbestreikte KiTas kamen). Ich finds eine Frechheit, dass keine Kosten erstattet werden. Eigentlich müsste man gegen die Stadt klagen!

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ob es so einfach ist zu klagen, weiß ich nicht. Klar hat man einen Vertrag in dem in der Regel festgelegt ist in welcher Einrichtung das Kind betreut wird. Nur ist es im Falle eines Streiks sicherlich einsichtig, dass der Vertrag nicht erfüllt werden kann. Allerdings hat ja der Träger der Einrichtung andere Betreuungsmöglichkeiten angeboten. Ob man da so einfach klagen könnte?

Sicher wäre es aber eine Frage der Kulanz, ob man den betroffenen Eltern, die (aus welchen Gründen auch immer) ihr Kind nicht in einer anderen Einrichtung betreuen lassen wollen, nicht zumindest einen Teil der Gebühren erlässt. Denn neben den Kosten für die Erzieher fallen ja immer auch noch andere Kosten an - egal ob Kinder betreut werden oder nicht.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Die Elternbeiträge decken etwas 20 bis 30% der Kosten die entstehen. Von daher wäre es auch bei Rückerstattung der Beiträge ein gutes Geschäft für die Stadt, wenn die Kitas bestreikt werden.

Und was das Klagen angebelangt, denke ich haben die Eltern schlechte Karten. Streiks fallen unter höhere Gewalt. Die Städte können ja nichts dafür, wenn die Erzieherinnen streiken. Bestreikte Unternehmer können ja auch nicht auf Schadenersatz für mittelbar durch den Streik verursachte Kosten klagen.

» furious_guy » Beiträge: 13 » Talkpoints: 0,04 »



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