Wirbeltiere töten verboten?

vom 02.07.2009, 14:24 Uhr

Hallo Winny und Diamante,

Wer hat hier geschrieben, dass eine Mücke ein Wirbeltier wäre? Hier ging es doch um Fische. Und die sind Wirbeltiere. Ich weiß ganz ehrlich gerade nicht, auf was ihr euch hier bezieht. Etwa auf die Passage "Eine Maus ist ja ein Wirbeltier und müsste demnach unter diese Gesetze fallen. Anders als beispielsweise Heuschrecken, die man einer Echse füttert oder Schnecken, die man bestimmten Fischarten zum Fressen gibt."? Dann achtet bitte auf das "Anders als".

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo Punktedieb!

Ein Laie darf gar keine Wirbeltiere tötet. Laut §4 Absatz 1 (letzter Satz) darf nur der ein Wirbeltier töten, der die nitwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten dazu hat. Ein Laie wird die wohl kaum haben. Ich habe das Tierschutzgesetz gelesen und ich habe keinen Absatz gelesen, wo man Leien erlaubt Tiere mit Betäugbung zu töten. Dort steht sogar, dass Aufsichtspersonen einen Sachkundenachweis haben müssen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Definiere doch mal den Begriff Laie, bevor du ihn hier rein schmeißt. Ein stinknormaler Hobbyangler mit Angelschein hat sehr wohl die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten, ein Wirbeltier (nämlich einen Fisch) zu töten. Ein Angler muss weder Schlachter, noch Metzger oder Tierarzt sein, ein Angler kann auch dein Nachbar oder die Kassierin im Supermarkt sein. Das sind dann wohl deine umgangssprachlichen Laien oder?

Sachkundenachweise an die jeweilige Behörde muss derjenige erbringen, der gewerbsmäßig mit der Tötung von Tieren hat. Also wer Jäger ist, muss dem Amt auch seinen Nachweis vorlegen, wer als Bauer für seinen Hofladen schlachtet, ist dazu ebenfalls verpflichtet. Wer sein eigenes Kanninchen schlachtet, muss dem Amt nicht diesen Nachweis erbringen, dass er über die nötigen Kenntnisse zum Schlachten verfügt. Natürlich muss er trotzdem über diese Kenntnisse verfügen, um dies rechtmäßig zu dürfen - aber er muss keinen Nachweis dafür vorbringen.

Und genau hier liegt doch auch der Hase im Pfeffer. Das ist nicht wie eine Fahrerlaubnis zu besitzen - dafür legt man eine Prüfung ab und dann kriegt man ein Dokument, das auf Verlangen vorgezeigt werden muss, dann darf man Auto fahren. Für das Töten eines Tieres muss man die nötigen Kenntnisse haben, damit das Tier nicht unnötig leidet - aber man braucht keine "Lizenz zum Schlachten", solange man damit keinerlei Gewerbe betreibt sondern dies ausschließlich für den privaten Gebrauch macht. Das ist durchaus auch mit dem Autofahren vergleichbar: Auf privatem Grund dürfen auch Leute ohne Führerschein ein Auto fahren (unter Gewissen Umständen versteht sich) - sie dürfen bloß nicht in den Straßenverkehr. Und für sich selbst darf auch Nachbar XYZ dadurch sein Kanninchen schlachten, sofern sein Jäger-Onkel ihm das früher mal beigebracht hat oder er sonst woher weiß, wie es richtig geht.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallo!

Ein Angler ist kein Laie. Er hat die Fähigkeit und die Kenntnis einen Fisch fachmännisch zu töten und das kann er auch mit dem Angelschein nachweisen. Diesen bekommt man gar nicht erst, wenn man es nicht beigebracht bekommt.

Ein Laie ist derjenige für mich, der zu Hause ein paar Tiere hat und diese dann ohne fachmännische Hilfe töten will oder tötet. Ein Laie ist derjenige, der keinerlei Erfahrung, Kenntnis und auch keinen Nachweis darüber hat, dass er es gelernt hat, Tiere ohne Schmerzen zu töten.

Der Opa von nebenan, der seine Kaninchen in den Kochtopf schmeißen will und diese schlachtet ist dann ein Laie, wenn er es nicht von einem Fachmann gelernt hat und diesen Nachweis darüber hat. Wenn jeder ein Tier töten dürfte, der mal dabei zugesehen hat, dann bräuchte man keine Tierärzte mehr, die die Tiere einschläfern.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wer sich den Paragraphen wirklich angesehen hat, der wird zustimmen, dass der wirklich nichts genaues sagt. Man kann sich (wie hier geschehen) trefflich darüber streiten, wer genau die Kenntnis hat. Nicht gesagt wird dagegen, worin die Kenntnis genauer besteht. Ebenso wenig kann man lesen, dass sie in irgendeiner Form auf jeden Fall nachgewiesen werden muss.

Meines Wissens ist das mit Absicht so geschehen. Wenn man sich anschaut, wie lange (oder besser kurz) das Tierschutzgesetz existiert und wie lange der (Privat-) Mensch schon Tiere schlachtet, dann ist es durchaus einsichtig, dass der Gesetzgeber dieses "Gewohnheitsrecht" nicht so einfach abschaffen wollte. Genau darum ist eben dieser Paragraph so wischiwaschi und erlaubt eben schon auch Privatpersonen das Töten von Wirbeltieren, wobei die Person dann schon im eigenen Interesse möglichst schnell und ohne langes Leiden, also am besten mit vorheriger Betäubung, vorgehen sollte und dazu auch die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten haben sollte.

Übrigens, wenn man sich mal die Verordnungen einiger Bundesländer ansieht, die sich auf das Tierschutzgesetz beziehen, dann ist dort meist die Rede von einer Ordnungswidrigkeit, wenn ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund von Privatpersonen getötet wird. Nun könnte man sich auch über diese Formulierung streiten. Wenn der Kaninchenhalter auf dem Land eines seiner Tiere tötet, weil es im Kochtopf landen soll, dann finde ich das schon einen vernünftigen Grund.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Der Opa von nebenan, der seine Kaninchen in den Kochtopf schmeißen will und diese schlachtet ist dann ein Laie, wenn er es nicht von einem Fachmann gelernt hat und diesen Nachweis darüber hat. Wenn jeder ein Tier töten dürfte, der mal dabei zugesehen hat, dann bräuchte man keine Tierärzte mehr, die die Tiere einschläfern.

Und genau von diesem Nachweis ist im Gesetz nicht die Rede, sofern man nicht gewerbsmäßig handelt! Es ist nur von den Kenntnissen und Fähigkeiten die Rede - aber von keinem Nachweis. Sofern nirgends erwähnt wird, dass man für das nicht kommerzielle Schlachten von Tieren einen Sachkundenachweis nötig wäre, dann braucht man auch keinen. Dass man irgendetwas nicht braucht, wird ja nicht in ein Gesetz mit herein geschrieben. Sonst könnte da genauso gut stehen, dass man keine Gummistiefel braucht - was man nicht braucht ist ja einfach irrelevant.

Was mir jetzt aber nicht ganz unabhängig von der Laien-Diskussion nochmal ins Gedächtnis gekommen ist sind Mäusefallen. Ich weiß noch gut, als ich klein war hatten wir ab und zu Mäuse auf dem Dachboden. Da wurden dann im Baumarkt ein paar typische Mäusefallen gekauft und mit einem Köder bestückt, und spätestens nach drei Tagen waren alle Fallen zugeschnappt, inklusive toter Mäuse darin. Mein Vater ist zwar auf dem Bauernhof aufgewachsen und dort wurde früher auch geschlachtet, sodass er durchaus einige Fachkenntnisse darüber hat - aber diese werden bei Mäusefallen ja gar nicht angewandt. Wenn tatsächlich nur derjenige mit besonderem Nachweis (Lizenz, Genehmigung, was auch immer) Wirbeltiere töten dürfte, dann dürfte man doch diejenigen Mäusefallen, die töten, im Baumarkt gar nicht einfach so verkaufen - ähnlich wie Waffen nur an Leute mit Waffenschein verkauft werden.

Da im Abschnitt drei des Tierschutzgesetzes (Töten von Tieren) aber nirgens von Fallen die Rede ist - von Schädlingsbekämpfung steht da zwar etwas, und auch, dass auch hier nicht mehr als das Mindestmaß an Schmerzen entstehen darf - scheint der Gesetzgeber dem einfachen Bürger den Falleneinsatz - und damit auch das Töten von Tieren - zu gestatten?

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich kenne einige Privatpersonen, die Kaninchen und Hühner halten und diese auch selbst schlachten. Keiner von denen ist Metzger oder ähnliches. Kenntnisse im Schlachten kann man sich auch aneignen, indem man sich das Ganze von jemandem zeigen lässt, der das schon oft und vor allem "fachmännisch" gemacht hat. Ich bezweifle, dass Metzger-Azubis das Schlachten erstmal an einem Dummy üben.

Ein "vernünftiger Grund" ein Tier zu töten, ist eben auch das essen desselben. Gerade der "Opa von nebenan" schlachtet ein Tier unter Umständen wesentlich schmerzfreier als ein Metzger-Azubi, eben weil der alte Mann vielleicht schon seit seiner Jugend schlachtet und ich so eine Person schon als Fachmann bezeichnen würde.

Hast du schon mal in einen Hühnerschlachtbetrieb reingeschaut? Dort werden die Hühner mit dem Kopf nach unten hängend erst mal duirch ein Wasse4rbad, was unter Strom steht über ein Fliesband geführt. Die Hühner sind dann betäubt und werden erst dann gekopft.

Ich denke, das Gesetz ist aufgrund von solchen Sachen nicht so wie von einigen hier gewünscht, definiert (= "nur ausgebildete Leute dürfen schlachten"): denn über die Tatsache, welcher Tod "schöner" ist - von einer Maschine an den Füßen hängend einen Elektroschock zu bekommen oder von einem Opa aus dem Auslauf gefangen zu werden und den Kopf schnell abgehackt zu bekommen - lässt sich streiten.

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» Studia » Beiträge: 1182 » Talkpoints: 2,44 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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