Rechner kaputt: Wie den Wert für die Versicherung ermitteln?
Ein Freund S von F hat F aus Versehen sein Bier über den Rechner gekippt und nun ist er hin, der Rechner, nicht sein Kumpel! F soll nun für die Versicherung sagen was der Rechner für einen Wert hat und da ist F echt überfragt, denn woher soll F das wissen, wenn der Rechner nicht mehr neu ist.
Ausserdem dachte F dass F einen neuen Rechner bekommen würde und nicht nur den Zeitwert des alten Rechners. Wie seht ihr das, wie errechnet man den Wert bei einem alten Rechner?
Für solche Dinge gibt es Gutachter von der Versicherung an die sich F wenden kann. Hierbei wird nicht nur der Zeitwert bestimmt sondern es wird auch der Schaden begutachtet. Den gesamten Zeitwert bekommt man auch nur, wenn das Gerät völlig zerstört ist. In vielen Fällen hat das Gerät noch einen sogenannten Restwert, welcher natürlich mit berücksichtigt wird.
Bei alter Hardware hat man jedoch meist einen wirtschaftlichen Totalschaden, da die Reparaturkosten den Zeitwert bei weitem übersteigen. Darauf sollte sich F schon mal einstellen.
Hallo!
S gibt der Versicherung den Wert des Computers, den er vor x Jahren gehabt hat. Die Versicherung rechnet dann selber aus, welchen Wert der Computer von F heute noch hat.
Da eine Haftpflichtversicherung immer eine Zeitwertversicherung ist, wird F auch nur noch den Zeitwert des Computers bekommen. Anders ist es bei der Hausratversicherung. Wenn der Computer also einem Wasserschaden zum Opfer gefallen wäre, wo Wasser unsachgemäß aus der Leitung getreten wäre, dann würde die Versicherung einen Neuwert bezahlen.
Die Versicherung prüft aber im Haftpflichtfall sehr oft den Schaden. Das heisst, dass F den Computer der Versicherung überlassen muss, die dann genauestens durch Sachverständige prüft, ob der Computer wirklich Opfer des Biers geworden ist. Und ob auch alles kaputt gegangen ist und evt. noch was zu gebrauchen ist. Das kommt dann immer auf die Kulanz der Versicherung an.
Wie der Zeitwert errechnet wird, das ist Versicherungssache. Es kommt ja auch drauf an, was alles im Computer kaputt gegangen ist. F sollte also von allem alte Quittungen bereit halten, was im Computer eingebaut wurde.
F wird keinen neuen Rechner bekommen. Diesen Anspruch hat er nicht. Selbst von S kann er dann den Restbetrag nicht verlangen, weil eben nur der Zeitwert bei einem Haftpflichtschaden ersetzt wird.
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