Antrag auf Möbel

vom 01.07.2009, 21:30 Uhr

Ein Kollege von mir ist von seiner Frau verlassen worden und die Dame hat nicht nur das Geld sondern auch die Möbel mitgenommen. Nun steht der arme Hund allein da und hat nicht mal mehr ein Bett und einen Schrank. Da er auch kein Geld mehr hat dachte ich er könnte doch einen Antrag auf Möbel stellen.

Wie läuft das ab wo muss er den Antrag stellen und was muss er alles bringen damit der Antrag auch glatt geht? Er ist total fertig und weiss nicht mehr ein und aus, da würde ich gern helfen und wenn es nur mit einem guten Rat ist.

» Osterhasi » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wie das heutzutage ist, kann ih nicht genau sagen. Das Beste wird sein, dein Freund erkundigt sich bei der zuständigen Behörde welche Unterlagen er für den Antrag mitbringen muss. Allerdings weiss ich gar nicht, inwiefern die Städte da noch helfend unterstützen.

Ich habe vor 2 Jahren durch einen Fehler des Bauunternehmens bei der Aufstockung des Hauses um 2 Etagen alles verloren. Bekommen habe ich lediglich einen kleinen Betrag von etwa 600 € für die "Erstausstattung". Diesen musste ich aber auch zurückzahlen, Gott sei Dank ging dabei Ratenzahlung. Allerdings sind 600 € nicht viel wenn davon komplett "neue" gebrauchte Möbel angeschafft werden müssen. Ich muss noch hinzufügen, dass ich durch das Handeln meines ehemaligen "besten" Freund mit dem ich damals die Wohnung zusammen anmietetet, leider auch keine Chance auf Schadenersatz seitens der Baufirma hatte.

» LadySandy » Beiträge: 89 » Talkpoints: 0,38 »


Wenn ich das richtig verstehe, hat dein Freund kein Geld. Deshalb gehe ich davon aus, das er Leistungen wie Hartz 4 bezieht.

Wenn ja, soll er mal bei dem für ihn zuständigem Amt nachfragen, was er erhalten kann. An sich müsste dann ein Sachbearbeiter vrobeikommen und sich die momentane Unterkunft ansehen. Der legt dann auch fest, was gebraucht wird. Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten. das Amt bewilligt einen bestimmten Betrag für bestimmte Möbelstücke. Die kann man sich dann besorgen und muss aber die Quittungen vorlegen und die sollte man auch gut aufheben, falls jemand auf die Idee kommt, zu prüfen, ob der Bezieher die Sachen nicht wieder verkauft hat.

Es kann aber auch sein, das der Bezieher einen Gutschein für ein ortsansässiges Sozialkaufhaus bekommt. Dort kann er sich dann die benötigten Sachen aussuchen und zahlt halt mit dem Gutschein. Allerdings wird hier auch vorher festgelegt, was der Bezieher braucht und was nicht. Und auch hier unbedingt die Quittungen aufheben.

Ob man das Geld zurückzahlen muss, weiss ich nicht. Kann aber sein, das das von Bundesland zu Bundesland, wenn nicht gar von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist. Deshalb wird es am sinnvollsten sein beim zuständigen Amt nachzufragen. Man könnte aber eventuell auch mal nach dem zuständigen Amt googeln. Beziehungsweise mal den Wohnort und Möbelzuschuss oder Erstausstattung eingeben und mal sehen was da raus kommt.

Was in dem genannten Fall allerdings sein kann, das das Amt sagt, er muss sich die Sachen von seiner Frau wiederholen. Vorallem sollte auch die Unterhaltspflicht, die eventuell auch gegenüber dem Ehepartner besteht, geprüft werden.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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