Turbo-Optionsschein - europäisches Ausübungsrecht

vom 30.06.2009, 15:41 Uhr

Bei Optionsscheinen mit europäischem Ausübungsrecht, kann man sein Optionsrecht grundsätzlich nur am Fälligkeitstag geltend machen, gleiches gilt auch für Turbo-Optionsscheine. Das Optionsrecht wird hierbei automatisch durch den Emittenten ausgeübt. In der Regel ist eine physische Lieferung des Basiswertes nicht vorgesehen, stattdessen bekommt man auch bei Turbo-Optionsscheinen einen Barausgleich (Cash Settlement). Den fälligen Betrag bekommt man dann in der Regel innerhalb von fünf Bankarbeitstagen auf das angegebene Referenzkonto gutgeschrieben.

Wenn Turbo-Optionsscheine während der Laufzeit ausgeknockt werden sollten, dann erfolgt allerdings die vorzeitige Rückzahlung zu 0,001 Euro je Turbo-Optionsschein, sofort nach dem Knock-out-Ereignis.

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» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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