Antrag auf Nebenbeschäftigung

vom 25.06.2009, 21:56 Uhr

Wie bei vielen Leute heutzutage reicht mein Gehalt nicht mehr aus um mein Leben zu finanzieren. Ich möchte gern nebenher was machen damit ich mir das alles wieder leisten kann.

Nun meinte ein Freund dass ich dazu erst einen Antrag auf Nebenbeschäftigung stellen muss und dass mein Chef mir das auch verbieten kann, stimmt das wo kann ich mehr erfahren? Oder kennt ihr euch vielleicht damit aus?

» Dandy Girl » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Meistens hilft erstmal ein Blick in den Arbeitsvertrag. In der Regel ist das Thema Nebenbeschäftigung dort drinne geregelt. Ich würde trotzdem den Arbeitgeber vorher fragen.

Ausserdem gibt es Sachen die du nicht machen darfst. Du darfst am Tag nicht mehr als x Stunden arbeiten. Das heisst deine Stunden aus dem Hauptjob und die Stunden aus dem Nebenjob, dürfen eine bestimmte Stundenanzahl nicht überschreiten. Auch deine wöchentliche Arbeitszeit darf eine bestimmte Stundenanzahl nicht überschreiten. Im Urlaub darfst du im Grunde gar nicht nebenbei arbeiten. Es heisst ja Urlaub und der ist zur Erholung da und nicht man woander Geld verdient. Und du darfst nicht in einem Konkurenzunternehmen arbeiten gehen. Wenn du zum Beispiel bei Plus an der Kasse deinen Hauptjob hast, darfst du nicht im Nebenjob bei Aldi arbeiten.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Ich kann mich meiner Vorrednerin nur anschließen. Nebentätigkeiten im Allgemeinen werden im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag geregelt und dürfen eine bestimmte Stundenzahl nicht überschreiten. In dem Unternehmen, in dem ich tätig bin, hat eine normale Vollzeitkraft eine tägliche Sollarbeitszeit von 7,7 Stunden. Eine Nebentätigkeit darf bei uns nur ausgeführt werden, wenn sie in einem angemessenen Rahmen bleibt, was in meinem Fall aufgrund des Tarifvertrages bedeutet, dass man wöchentlich nicht mehr als 7,7 Stunden für die Nebenbeschäftigung aufbringen darf.

Zusätzlich muss man vor Beginn der Nebentätigkeit einen Antrag beim Geschäftführer/Vorstandsvorsitzenden stellen, der theoretisch auch abgelehnt werden kann. Solange man aber den vorgegebenen Rahmen nicht überschreitet, werden Nebentätigkeiten normalerweise nicht abgelehnt, es sei denn, man wird für ein Konkurrenzunternehmen tätig, was aber im Normalfall bereits durch gesonderte Klauseln im Arbeits- bzw. Tarifvertrag ausgeschlossen wird.

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» XXXGermaineXXX » Beiträge: 797 » Talkpoints: 7,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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