Urlaubsmeerschweinchen nicht abgeholt - was jetzt?
Hallo,
ich hatte - eigentlich nur bis vor zwei Wochen - vier Meerschweinchen zur Urlaubspflege über drei Wochen bei mir. Das Geld für die drei Wochen wurde bei Abgabe auch ordnungsgemäß bezahlt. Jedenfalls wurden die Tiere nicht wie vereinbart wieder abgeholt. Seitdem sitzen sie hier bei mir. Ich habe die Besitzerin dann einen Tag später angerufen, nachdem sie eigentlich abgeholt werden sollten, und die meinte, sie käme im Laufe der Woche.
Im Vertrag steht, dass die Tiere binnen einer Woche nach eigentlichem Abholdatum abgeholt werden müssen, zudem muss pro Tag über dem Abholtag ein bestimmter Pauschalbetrag gezahlt werden. Seitdem ich da einmal mit der Besitzerin gesprochen habe, hat sie sich nicht mehr gemeldet und ich kann sie auch nicht mehr erreichen. Ich bin sogar einmal bei ihr vorbeigefahren, da ich ihre Adresse habe, aber sie hat nicht aufgemacht.
Wie verfahre ich jetzt weiterhin? Hattet ihr so einen Fall schon mal? Kann ich die Meerschweinchen jetzt als von ihrer eigentlichen Besitzerin als nicht mehr gewollt betrachten?
Hallo Qn!
Sowas scheint wohl häufiger zu passieren. Ich habe schon von ein paar Fällen gehört, wo dann die Tiere aus der Urlaubsbetreung und nicht mehr abgeholt wurden. Ich würde der Frau dann einen Brief schreiben und den persönlich in ihren Briefkasten werfen. Darin würde ich ihr dann mitteilen, dass sie sich innerhalb einer letzten Frist melden soll, da du die Meerschweinchen ansonsten als dein Eigentum ansiehst und es so verstehst, dass sie die Tiere nicht mehr zurück haben möchte.
Du könntest ja mal bei einem Tierheim fragen, wie du dich jetzt am besten verhalten sollst. Ich denke, dass du die Meerschweinchen schon behalten kannst, wenn sich die Frau nicht mehr meldet.
Hallo!
Auch wenn sie nicht aufgemacht hat, hätte ich einen Brief hinterlassen, wo ich reingeschrieben hätte, dass sie die Meerschweinchen binnen einer Frist abzuholen hat.
Wenn du einen Vertrag hast, dann kannst du das Geld, was sie dir durch das verspätete Abholen schuldet auch rechlich geltend machen. Allerdings denke ich eher, dass die Frau vielleicht zur Zeit das Geld nicht hat und sich schämt.
Ich würde schon noch warten und versuchen mich zu melden. Dann würde ich schriftlich was aufsetzen, dass sie eine Frist hat und wenn sie die Meerschweinchen bis dahin nciht abgeholt hat, dass du sie dann vermittelst (wenn du sie nicht behalten willst). Aber ich würde mich schon an einen Anwalt wenden, damit du was in der Hand hast. Vielleicht nutzt ja ein Anwaltsbrief mehr als ein Einschreibenbrief von dir.
Hallo,
also die Frau ist Ärztin, die wird wohl Geld haben. Daran kann es eigentlich nicht liegen - vielleicht oder wahrscheinlich hat sie einfach keine Lust auf die Tiere und nutzt die Gelegenheit jetzt so, sie loszuwerden. Ist mir ja auch eigentlich lieber, besser als aussetzen oder sowas.
Ich werde morgen dann mal einen Brief aufsetzen und ihr eine Frist setzen. Sollte sich da nichts ändern, werde ich wohl tatsächlich über einen Anwalt gehen. Nicht, dass sie im Nachhinein ihre Tiere wiederhaben möchte, und ich diese dann weitervermittelt habe. Das würde ich nämlich dann tun, in eine Notstation oder Tierheim würde ich die Tierchen nicht extra geben.
LG, Qn
Hallo
Aber wenn sie die Tiere nicht bei dir abholt, zum vereinbarten Termin ist das auch eine Art Aussetzen, weil sie sich ja der Tiere entledigt. Ich würde ihr auch einen Brief in den Kasten werfen, wie meine Vorrednerinnen schon schrieben und ihr noch eine Frist von 5 Tagen geben. Für den Fall, dass sie, sie nicht holt würde ich ihr mit Anzeige drohen.
Wenn das nicht zieht auf jeden Fall zum Anwalt oder zur Polizei. Es sei denn es ist dir lieber so und du willst die Tiere eh behalten, dann spar dir den Aufwand. So wie es scheint, will die gute Dame die Tiere ja nicht mehr haben und sie werden am Ende dann meist eh weggegeben oder ins Tierheim geschafft.
Allerdings, steht dir ja auch noch Geld zu, für die Betreuung nach der vereinbarten Betreuungszeit. Vielleicht gibt sie ja auch nach, wenn sie dich auszahlen kann und du behältst die Tiere, dann bekommt sie keinen Ärger und hat dann ihre Ruhe. Aber eben nur, wenn du das willst, weil es sollte ja nur eine Urlaubsbetreuung sein.
Ich würde es jedenfalls nicht auf sich beruhen lassen, erstens nicht wegen der entstandenen Kosten und zum Zweiten weil sie mit so was einfach nicht durchkommen darf, man kann sich nicht einfach so seiner Tiere und damit seiner Verantwortung entledigen.
Mir ist sowas mal mit einem Hamster passiert. Allerdings hatte ich unentgeltlich zwei Wochen auf das Tier aufgepasst, es gehörte einen entfernten Bekannten. Nachdem er aus dem Urlaub gekommen war, hat er mich zwei Wochen lang vertröstet, dass er den Hamster bald abholen kommt und danach habe ich ihn nicht mehr erreicht.
Unsere Nachbarstochter hat sich für den Hamster interessiert, deshalb habe ich dem eigentlichen Besitzer vier Wochen nach Abholdatum einen Zettel in den Briefkasten geworfen, worauf ich ihm mitgeteilt habe, dass ich den Hamster an das Mädchen verschenke, wenn er sich innerhalb von zwei Tagen nicht meldet. Er hat sich dann tatsächlich gemeldet, allerdings nur, um mir mitzuteilen, wie unendlich dankbar er ist, dass er dem Hamster los wird und dass er sich sehr freut, dass ich ein neues Zuhause für ihn gefunden habe.
Ich dachte eigentlich, sowas kommt nicht oft vor, aber es scheint ja nicht so selten zu sein, dass die Leute ihre Tiere auf diese Weise loswerden. Immerhin setzen die Leute die Tiere nicht aus. Trotzdem blöd, wenn man als Urlaubsbetreuung dann den ganzen Ärger hat. Ich würde an deiner Stelle per Einschreiben einen Brief schreiben, dass du die Tiere innerhalb einer Frist vermittelst, wenn sich niemand meldet. Wenn die Frau genügend Geld hat, würde ich auch überlegen, die restlichen Betreuungskosten per Anwalt einzutreiben.
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