Stalker verklagen und Geld bekommen?

vom 23.06.2009, 22:39 Uhr

Eine Freundin C hatte in letzter Zeit richtige Probleme mit ihrem Ex-Freund T. Er hat C einfach nicht mehr in Ruhe gelassen und ständig bei C angerufen. Selbst in der Nacht hatte T nichts Besseres zu tun, als C mit Anrufen zu belästigen. Auf jeden Fall möchte C ihn jetzt verklagen und hofft, dass C dann auch etwas Geld bekommt.

Aber ist es überhaupt möglich: Stalker verklagen und dafür auch noch Geld bekommen? Wenn ja, unter welchen Umständen und was muss man bei einer solchen Anklage alles beachten?

» Darling2 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Cala am 23.06.2009, 23:04, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt die Tat in der Vergangenheit. Also wird deine Freundin C da im nachhinein wenig machen können, da sie wahrscheinlich auch die Taten nicht beweisen kann. im Normalfall wird in Fällen von vielen Anrufen dazu geraten, die Telefonnummer und/ oder die Handynummer zu wechseln.

Stalking Opfer können bei Gericht eine Unterlassungsklage erwirken. Sollte der Stalker sich an die gerichtlich festgelegten Dinge nicht halten ist das ein Verstoss gegen eine richterliche Anordnung und diese wiederrum ist strafbar. Laut einem Gesetz das am 22. März 2007 beschlossen wurde und seit dem 31. März 2007 in Kraft getreten ist, gilt Stalking als Nachstellung und kann mit einer Geldstrafe oder mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Höhere Strafmassnahmen gibt es erst, wenn das Opfer in ernstlicher Lebensgefahr ist der gar getötet wird. In dem genannten Fall dürfte sich um eine einfache Nachstellung handeln. Diese wird erst auf Antrag verfolgt. Dieser erfolgt aber nur, wenn die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse daran sieht. Ansonsten kann das Opfer auch privat klagen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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