Ausbildung ohne Arbeit im Betrieb beenden

vom 23.06.2009, 10:13 Uhr

Ein Lehrling ist im zweiten Lehrjahr einer Ausbildung, verkürzt diese und kann sie im November beenden. Wenn dieser Azubi nun erfährt, dass sein Betrieb Insolvenz angemeldet hat und er nun deswegen gekündigt werden soll, muss der AG ihn ja versuchen über die IHK zu vermitteln, dass er seine Ausbildung woanders weitermachen kann.

Wenn dies keinen Erfolg hat, bin ich der Meinung mal gehört zu haben, dass in solchen Sonderfällen auch eine Prüfung zulässig sein kann, wenn man keinen Betrieb mehr hat. Man müsste dann nur regelmäßig und so häufig wie möglich in die Schule gehen.

Ich glaube bis zu einer Überbrückungszeit von 6 Monaten geht das. Da die Abschlussprüfung in 5 Monaten wäre, sollte das eigentlich gehen. Kennt sich damit zufällig jemand aus und kann erklären unter welchen Voraussetzungen sowas gehen würde?

» Nikky » Beiträge: 815 » Talkpoints: -0,09 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich habe auch schon von einer solchen Sonderregelung gehört, aber ich bin mir auch nicht sicher. Es gibt auf jeden Fall die Möglichkeit, bei verschiedenen Ausbildungsberufen eine "Externenprüfung" zu machen. Aber unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, hängt möglicherweise vom Ausbildungsberuf und vielleicht sogar von der zuständigen IHK ab.

Das ist auch schon das wichtige Stichwort: die IHK weiß auf jeden Fall bescheid. Da gibt es normalerweise einen Ausbildungsberater, der für genau solche Fragen zuständig ist. Den würde ich einfach mal ansprechen, er wird dir sicherlich eine Auskunft geben können. Hier im Forum wird dir niemand eine so zuverlässige Antwort geben können.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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