Sichert das Gesetz die Vorteile einer Ehe?
Unsere Tochter Sabine ist jetzt 28 Jahre alt und nicht verheiratet. Sie lebt mit ihrem Freund schon sechs Jahre lang zusammen. Die beiden scheinen sehr glücklich miteinander zu sein, denn sie planen Nachwuchs. Was wir nicht verstehen können ist, dass sie sich weigern zu Heirat.
Eine Heirat hat ja nicht zwangsweise etwas mit Kirche zu tun. Sie vertreten die Ansicht, dass sie keinen „Schein“ zum glücklich sein brauchen. Aber darum geht es doch gar nicht! Wir finden, dass der Gesetzgeber einen Ehepartner und die Kinder in gewisser Weise absichert. Sind das nicht entscheidende Vorteile einer Ehe?
Hallo!
Ich kenne mich da nicht so gut aus,aber ich denke, dass auch als Eltern eines gemeinsamen Kindes einige Recht gesichert sind und die Vorteile denen einer Ehe gleich kommen. Abgesehen vielleicht von steuerlichen Vorteilen. Außerdem finde ich nicht, dass ihr euch da einmischen solltet. Es ist doch die Entscheidung eurer Tochter und ihres Partners, ob sie heiraten wollen oder nicht! Wenn sie finden, dass die Vorteile einer Ehe nicht ausreichen um zu heiraten, sollten sie es lassen.
Eigentlich sollte man auch nicht heiraten nur um sich irgendwelche Vorteile zu sichern. Ich kann die Entscheidung der beiden gut nachvollziehen und ihr solltet ihre Entscheidung respektieren!
Ich sehe es ähnlich wie SabrinaMuc. Der Grund für eine Hochzeit sollten nicht etwaige Vorteile sein, sondern der Wunsch beider dazu. Mittlerweile ist es ja auch so, dass auch eheähnliche Partnerschaften gerade im Hinblick auf Kinder eigentlich keine Nachteile mehr haben. Was die "Absicherung" anbelangt, hast Du natürlich nicht ganz unrecht, Rentenansprüche entstehen aus einer "wilden Ehe" nun mal nicht, wobei es hier für den Fall der Fälle auch die Möglichkeit gibt, für Sicherheit in Form einer Lebensversicherung o.ä. zu sorgen.
Wenn tatsächlich Kinder im Spiel sind, so ist eine Heirat doch anzuraten! Denn es ist ja nicht nur der Partner oder die Partnerin abzusichern. Klar haben auch unverheiratete Väter Rechte an den eigenen Kindern. Schon die Anerkennung der Vaterschaft bringt eigentlich alles, was an Rechten und Pflichten vorhanden ist. So im Bezug auf das Erbrecht aber auch bezogen auf Halbwaisenrenten im Falle des Falles.
Aber leider gibt es z.B. im Todesfall des Partners keine Rentenansprüche für die Partnerin! Richtig ist, dass die Kinder einiger Maßen abgesichert sind (eben die erwähnte Halbwaisenrente), aber sonst fällt ein Gehalt ersatzlos weg. Mit Trauschein bliebe eben die Witwenrente. Aber das nur ein Beispiel was die Absicherung im Extremfall angeht.
Zusätzlich gibt es keinen Grund gegen eine standesamtliche Trauung. Mensch verliert dadurch keine Freiheiten! Und bei vernünftigen Partnern ist sogar eine Scheidung kein Mammutprozess.
Richtig ist aber auch, dass sich in der Frage keiner einmischen sollte und die Partner das unter sich auszumachen haben. Ich persönlich habe kein Verständnis für das Nicht-Heiraten wenn Kinder im Spiel sind. Man muss sich aber nicht meiner Meinung hierbei anschließen. Selbst die Namen können ja beibehalten werden. Nur bei den Kindern muss man sich (endgültig) entscheiden. Aber das hat man bei einer wilden Ehe auch schon getan. Denn irgend einen Familiennamen werden die Eltern den Kindern geben müssen.
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