Recht am Bild: Fotograf wirbt mit Foto auf seiner Webseite

vom 22.06.2009, 14:08 Uhr

Hallo!

Person A war bei einem Fotografen B und hat Bewerbungsfotos und Passfotos machen lassen. Person A hat nun auf der Webseite und im Schaufenster des Fotografen B gesehen, dass der Fotograf B mit den Fotos von A auf seiner Webseite wirbt und auch im Schaufenster je ein Passfoto und ein Bewerbungsfoto hat.

Kann Person A etwas dagegen unternehmen? Fotograf B hat A gesagt, dass er der Künsteler des Bildes ist und er das Recht hat dieses Bild zu veröffentlichen, auch wenn A darauf zu sehen ist. A müsste auch für nichts unterschreiben, weil das Recht am Bild beim Fotografen liegt.

A will nicht, dass jeder ihn im Internet oder im Schaufenster betrachten kann. A lässt sich sowieso ungern ablichten und hat es nur gemacht, weil er die Bilder dringend nötig hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Dann möge der Fotograf B sich doch vielleicht nochmal den Paragraphen 22 des KunstUrhG ansehen :roll: Solange A hier nicht gemodelt hat (eben dafür bezahlt wurde, dass er/sie fotografiert werden durfte) liegt hier auch kein Zweifelsfall vor.

Da A gegenteilig ja sogar selbst gezahlt hat und damit wie in Paragraph 23 beschrieben das Werk (also Foto) auf Bestellung erzeugt wurde, gibt es auch keine Möglichkeit, das Foto als "Kunstwerk" (das finde ich bei Portraitfotografie sowieso schwer so zu betrachten, aber naja) zu sehen und deswegen öffentlich auszustellen. Darauf würde der Fotograf vermutlich pochen, denn laut Urhebergesetz hat er als Urheber des Werkes (Fotos) auch das Austellungsrecht inne - dieses gilt bei Personenfotografie allerdings ausschließlich im höheren Interesse der Kunst und eben das wird auch im angesporchenen Paragraphen 23 des KunstUrhG nochmal extra verdeutlicht.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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