Tastatur vom Laptop erneuern
Ich habe folgendes Problem: meine Tastatur von meinem Laptop ist total verdreckt und es fehlen mittlerweile drei Tasten (sie sind beim Versuch die Tastatur sauber zu machen, abgebrochen).
Meine Frage: gibt es Anbieter, die Tastaturen reparieren oder verkaufen? Oder bleibt mir als einzige Möglichkeit meinen Laptop einzuschicken?
Hallo!
Das kommt darauf an, ob dein Gerät noch Garantie hat, falls ja, würde ich es nicht aufschrauben.
Mir ist bei einem älteren Gerät auch einmal die Tastatur verklebt ud machte einen Austausch nötig. Da die Garantie bereits abgelaufen war, habe ich mich an den Kundenservice der Herstellerservice gewandt. Von dort aus schickte man mir eine neue Tastatur zu. Das Öffnen des Gerätes und das Auswechseln der Tastatur war dann eine leichte Finderübung. Man sollte sich nur die Reihenfolge der Steckverbindungen merken und mit dem Bildschirmgelenk vorsichtig umgehen. Kostenpunkt war zirka 40 Euro.
TukTukTuk1 hat geschrieben:Meine Frage: gibt es Anbieter, die Tastaturen reparieren oder verkaufen?
Nicht die gleiche Frage, aber im Grunde das gleiche Problem: Milch über Notebook Tastatur verschüttet - was jetzt?. Dort findet Du auch den Link zu ipc-computer.de, einem recht bekannten Notebookersatzteilhändler mit moderaten Preisen, der auch Tastaturen verkauft.
Von der (Fremd) Reparatur würde ich absehen außer Du bist ein totaler DAU, denn:
- die ist gerade bei einem alten Notebook oft teurer als das Notebook noch wert ist + Ersatzteilkosten
- die Tastatur gehört noch zu den Komponenten an einem Notebook wie der Akku, die Festplatte oder das DVD/CD Laufwerk, welches man recht einfach verglichen mit den anderen Teilen wechseln kann - ausgenommen lustige Spezialkonstruktionen, bei denen man das halbe Notebook auseinanderbauen muss. In der Regel handelt es sich nur um wenige Schrauben, die man mit etwas Sorgfalt raus- und wieder reindrehen muss (und sich beim Einbau nicht allzu dämlich anstellen darf, siehe Feuerputz).
Zur Garantie (und hier ist bestimmt mal wieder die Gewährleistung gemeint): Die verfällt auch nicht, wenn man das Gerät selber öffnet und versucht zu reparieren, das ist ein Ammenmärchen! Das gilt nur gegenüber Kaufleuten und Händlern, jedem (privaten) Endkunden muss es möglich sein:
1. fachgerechte Modifikationen an seinem Gerät vorzunehmen
2. zu überprüfen, welcher Mangel vorliegt
Beides führt nicht zu einem Garantieverfall, selbst wenn da so lustige Siegel draufpappen usw.
Subbotnik hat geschrieben:Zur Garantie (und hier ist bestimmt mal wieder die Gewährleistung gemeint): Die verfällt auch nicht, wenn man das Gerät selber öffnet und versucht zu reparieren, das ist ein Ammenmärchen! Das gilt nur gegenüber Kaufleuten und Händlern, jedem (privaten) Endkunden muss es möglich sein:
1. fachgerechte Modifikationen an seinem Gerät vorzunehmen
2. zu überprüfen, welcher Mangel vorliegt
Beides führt nicht zu einem Garantieverfall, selbst wenn da so lustige Siegel draufpappen usw.
Vermutlich meinst du das richtige, aber hier will ich nochmal erläutern. Wird das Gerät an sich geöffnet, so erlischt definitiv die Garantie des Herstellers (da eh schon freiwillige Leistung), denn der Kunde hat im Gerät an sich nichts zu suchen, da es dort für ihn keine Teile gibt, die von ihm zu warten wären. Austauschbare Teile wie zum Beispiel die Festplatte oder der Arbeitsspeicher oder sonstige Erweiterungen sind durch seperate Abdeckfäher zugänglich und stellen keine Einschränkung dar.
Selbst eine Tastatur darf der Kunde austauschen, wenn er dafür nicht das gesamte Gehäuse öffnen müßte, daher muss man immer zwischen gesamtem Gehäuse und einzelnen Abdeckungen unterscheiden, da heutige Notebooks zu 99 Prozent über entsprechende Abdeckungen verfügen (im Fall dessen, das diese allerdings fehlen, darf der Kunde auch das gesamte Gehäuse öffnen, allerdings kann dann, sollte ein defekt auftreten und das ganze nachweislich durch das öffnen des Gehäuses entstanden sein, der Hersteller eine Garantiereparatur ablehnen).
Die Gewährleistung brauchen wir hier eigentlich auch nicht zu beachten, da ab dem 6ten Monat die Beweislast umgekehrt wird und im Falle eines Öffnen des Gehäuses der Händler einen Nachweis forden würde (die Garantie bleibt erstmal bestehen, bis der Hersteller sich dazu äußert).
Nochwas zu den Siegeln, die sind bedeutungslos, der Hersteller darf den Kunden in einer solchen weise nicht einschränken, allerdings haben sich viele Hersteller was anderes einfallen lassen, Schrauben, die nicht dafür gedacht sind, das der Kunde diese aufschraubt, werden verplombt. Und das ist fieser, weil der Hersteller dann in einem solchen Fall wieder die Garantie verweigern würde (leider alles schon erlebt).
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