Keine Lieferkosten bei Rücksendung

vom 27.09.2007, 08:47 Uhr

Gute Nachricht für alle die gern bei Otto, Quelle, Heine & Co. bestellen. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat jetzt entschieden, dass der Kunde die Lieferkosten bei Rücksendung der Ware NICHT bezahlen muss. Da es sich hier um einen Widerruf handelt muss der Kunde die Kosten nicht zahlen sobald er die komplette Lieferung zurückschickt. Wird das eine oder andere Teil behalten, so sind die Lieferkosten selbstverständlich zu tragen.

Persönliche Anmerkung:
Ich finde nur, das die Lieferkosten von € 5,95 eigentlich viel zu hoch angesetzt sind. Andere Firmen nehmen auch nur € 3,90 oder zum Teil auch weniger. Ist schon ziemliche Abzocke und ich nutze meist die Angebote wo man einen Gutschein hat und die Versandkosten somit spart. Immerhin liegen wir da schon bei über 10 DM, früher hat so eine Lieferung so um die 5-6 DM gekostet. Na ja, dieses Thema gibt es hier ja schon das eine oder andere Mal. :D

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» Leonie » Beiträge: 485 » Talkpoints: -0,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ist das jetzt was neues? Meiner Meinung nach ist das schon sehr lange klar geregelt über das Fernabsatzgesetz... (Bei Waren im Wert von über 40 €, muss der Verkäufer die Kosten der Rücksendung bei Rückgabe tragen)
Oder ging es in dem Urteil nur darum ob der Verkäufer auch die Rücksendungskosten tragen muss wenn nur ein Teil der Ware zurückgegeben wird?

MfG
Phantomlord

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» Phantomlord » Beiträge: 953 » Talkpoints: 6,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Also es geht darum, dass man früher immer die Lieferkosten tragen musste, auch wenn man ALLES wieder zurückgeschickt hat. Dies soll nun scheinbar nicht mehr so sein. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Habe ich jedenfalls so verstanden und gelesen :o ?

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» Leonie » Beiträge: 485 » Talkpoints: -0,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hab nochmal überlegt, vielleicht habe ich das auch falsch verstanden. Bisher war es ja so, dass man den Versand für die "Hintour" (z.B. 4 Euro) selber zahlen musste und nur die Kosten für die Rücksendung vom Verkäufer übernommen werden mussten (also jeder 4 Euro).
Bedeutet das dann jetzt, dass der Verkäufer die kompletten 8 Euro zahlen müsste bei kompletter Rücksendung (also Hin- und Rückversand)?

Wenn das so wäre, dann wäre es auf ersten Blick sicherlich verbraucherfreundlich. Allerdings werden die Händler das dann auch in die Kalkulation einfließen lassen und die Preise erhöhen. Ergo: +/- 0

Und bei der Höhe der Versandkosten sollte man auch nie vergessen, dass auch ein Karton, Klebeband, Polstermaterial und Versandaufkleber Geld kosten. Und irgendwer muss das ja auch verpacken und der will dafür ja auch bezahlt werden.

MfG
Phantomlord

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» Phantomlord » Beiträge: 953 » Talkpoints: 6,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich denke mal, es ging auch um die Kosten des Transport vom Verkäufer zum Käufer. Denn wird die komplette Lieferung zurückgeschickt, muß man dafür garnichts zahlen. Früher war es so, daß man dann immer noch auf den Transportkosten sitzen geblieben ist.

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» struppi66 » Beiträge: 567 » Talkpoints: 0,71 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Rein theoretisch hat hier auch früher die Regelung bei Fernabsatzverträgen gegolten, die Du bereits angesprochen hast, Phantomlord.

Doch man braucht mal wieder ein extra Urteil, da nicht jeder Konzern dies einsehen mag - und solange die Kunden es mitmach(t)en: Wo kein Kläger, da kein Richter.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Also wenn ich z. B. bei Otto etwas bestelle, dann kostet mir das ja Versandkosten in Höhe von € 5,95. Auf den ist man bis jetzt immer sitzengeblieben, auch wenn man alles wieder zurückgeschickt hat. Nun habe ich das Urteil so verstanden, dass selbst bei Rücksendung diese € 5,95 nicht anfallen, es sei denn man behält ein oder mehrere Teile und schickt nur einen Teil zurück, dann muss man natürlich zahlen. Leider weiss ich jetzt nicht mehr wo ich das gelesen habe sonst würde ich noch einmal nachschauen. :(

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» Leonie » Beiträge: 485 » Talkpoints: -0,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das ist so richtig. Wenn du binnen 14 Tagen die komplette Sendung zurückgehen läßt, kommt das einem Widerruf gleich. Somit dürfen die Versandhäuser dir für den Transport zu dir auch nichts berechnen. das ist dann leider das Risiko, daß die Versandhäuser eingehen müssen.

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» struppi66 » Beiträge: 567 » Talkpoints: 0,71 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Leonie hat geschrieben:Also es geht darum, dass man früher immer die Lieferkosten tragen musste, auch wenn man ALLES wieder zurückgeschickt hat. Dies soll nun scheinbar nicht mehr so sein. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? Habe ich jedenfalls so verstanden und gelesen :o ?


Stimmt so nicht, es kam bisher immer auf das Versandhaus an. Manche Versandhäuser haben auf die Bezahlung der Versandkosten bestanden, andere haben auch bisher auf die Zahlung der Versandkosten verzichtet.
Mittlerweile gibt es auch das ein oder andere Versandhaus, dass Gutscheine verschenkt, für den Fall, dass der Besteller die gesamte Ware behält...
Im Übrigen kann ich Phantomlord zustimmen, was die Kalkulation der Versandkosten anbelangt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Rechtlich ist nun doch nicht geklärt, wer die Versandkosten tragen muss. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat geklagt und diese Klage wurde erst einmal noch nicht entschieden, da die Fernabgaberichtlinie der Europäischen Union in diesem Punkt auslegungsbürftig ist. Deshalb hat der Bundesgerichtshof an den Europäischen Gerichtshof verwiesen und es bleibt weiter spannend.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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