Krankenkassenwechsel (gesetzliche Krankenkasse)
Ich bzw. wir, mein Mann und ich, sind mit der gesetzlichen Krankenkasse (AOK) nicht mehr zufrieden und würden gerne in eine andere Krankenkasse wechseln. Für eine private Krankenkasse haben wir kein Geld.
Wie vollzieht man den Wechsel in eine andere Krankenkasse? Gibt es irgendwo ein Vergleich zu Krankenkasse über Kosten und Leistung? Hat man bei der alten Krankenkasse eine Kündigungsfrist? Muss die neue Krankenkasse einen aufnehmen? Kann man zuerst zu einer neuen Krankenkasse gehen und sagen, dass man bei der alten Krankenkasse raus möchte?
Wie ist das bei chronischen Erkrankungen? Kann die andere gesetzliche Krankenkasse einen wegen einer chronischen Erkrankung ablehnen? Mit welchem Aufwand ist ein Krankenkassenwechsel verbunden?
Also erst einmal würde ich mir die Verträge der neuen Krankenkasse ansehen, aber meiner Erinnerung nach, war nie die Frage nach chronischen Krankheiten, also wird das nicht das Problem sein.
Ansonsten läuft das ganz einfach ab. Sucht euch übers Internet eine neue Krankenkasse raus. Dann schreibt ihr die an und macht einen Termin. Die kommen dann entweder zu dir nach Hause oder du zu denen. Dort unterschreibst du den Vertrag und das sie die alte Krankenkasse in deinem Auftrag kündigen dürfen. Die kümmern sich um den Rest auch dass der Wechsel ohne Überschneidung passiert. Also der Wechsel selbst kostet dich 10 Minuten. Nicht vergessen deinem Arbeitgeber die neue Krankenkasse mitzuteilen und die neue Versicherungsnr.
Bedenke aber eine Neuheit. Früher war es relativ einheitlich welche Kosten die gesetzlichen Krankenkassen tragen. Seid Kurzem ist das nicht mehr so und die Leistungspakete sind sehr unterschiedlich. Also nicht nur nach dem Preis entscheiden, sondern auch ob sie z.B. die Leistung Rund um deine Chronische Krankheit auch tragen.
Viele Fragen stellst du da, aber ich denke, die lassen sich alle relativ schnell und leicht beantworten:
Ob es einen Leistungsvergleich für gesetzliche Krankenkassen gibt, das bezweifle ich doch ganz stark. Ein Kostenvergleich erübrigt sich, da alle Krankenkassen ab dem 01.01.2009 den gleichen Beitragssatz haben. (ich glaube, der liegt derzeit bei 15,5 %, weiß ich aber nicht genau, weil ich nicht gesetzliche versichert bin).
Wenn du deine Krankenkasse kündigen möchtest, dann kannst du das immer mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsletzten. Wenn du also heute (01.06.2009) kündigst, dann wird die Kündigung zum 31.08.2009 wirksam.
Gesetzliche Krankenkassen unterliegen einem sogenannten Kontrahierungszwang. Das bedeutet, sie müssen jeden „Kunden“ aufnehmen, der a) versicherungspflichtig ist oder b) einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellt. Wenn du dich also z.B. anstelle der AOK bei der Techniker versichern willst, dann kannst du das machen, die Techniker darf dich nicht ablehnen. Das gilt auch für chronische Erkrankungen, auch hier darf dich eine gesetzliche Krankenkasse nicht ablehnen. Eine Private hingegen lehnt dich auf jeden Fall ab.
Der Aufwand für den Krankenkassenwechsel hält sich eigentlich in Grenzen. Du musst die alte Versicherung kündigen und einen Antrag auf Mitgliedschaft bei einer neuen stellen (die Reihenfolge spielt allerdings ganz und gar keine Rolle). Danach musst du noch deinen Arbeitgeber bzw. das Arbeitsamt über den Wechsel informieren, dass die wissen, wohin in Zukunft die Beiträge überwiesen werden sollen. Fertig.
Noch eins zum Thema Leistung der Krankenkassen: 95% der Leistungen einer Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch geregelt und bei jeder gesetzlichen Krankenkasse gleich. Die verbleibenden 5% sind Sache der Versicherung. Sie können so Bonussysteme einführen bzw. bestimmte Sonderleistungen bieten, die aber niemals besonders hoch sind.
Wenn ich hier eine Empfehlung wagen darf, ich halte nichts von Betriebskrankenkassen bzw. den allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Es gibt einige Ausnahmen, zu denen sich ein Wechsel lohnen kann. Techniker und Barmer sind solche Ausnahmen. Ein einziges Problem stellen die Bindungsfristen dar. Wenn du zu einer neuen Krankenkasse gewechselt bist, so bist du 18 Monate an diese gebunden, ohne erneut wechseln zu können.
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