Besuchsrecht für Hunde
Guten Morgen!
Ich habe ein Problem mit meinem neuen Hund und würde euch gerne um eure Meinungen bitten!
Ich habe mir kurz vor Weihnachten eine dreijährige Malinois-Hündin aus zweiter Hand, über Vermittlung des Züchters, gekauft. Der vorige Besitzer erwarb die Hündin als Welpe, wahrscheinlich als Prestige-Objekt. Jedenfalls wurde sie weder mit anderen Hunden sozialisiert (Gassigehen zeitig am morgen und spät abends, wenn es finster war; nur damit sie nicht mit Ihresgleichen Kontakt bekam) noch einer Ausbildung oder sonstigem Hundesport zugeführt. Wer sich mit dieser Hunderasse ein bißchen auskennt, weiß, dass diese Hunde Beschäftigung brauchen. Jedenfalls wurde dem Vorbesitzer nach drei Jahren plötzlich klar, dass er sich den Hund nicht mehr leisten kann und verständigte den Züchter (was eigentlich löblich ist, er hätte sie ja irgendjemandem geben können), damit dieser einen neuen Platz finden sollte. Das war ich! Ich wollte zwar ursprünglich einen Welpen, aber mit tat diese wunderschöne Hündin leid, da sie abgemagert war bis auf die Knochen.
Jetzt das Problem: Nach sechs Monaten will das einstige Herrchen unbedingt persönlichen Kontakt zum Hund haben. Zitat: "Wir haben sie ja so geliebt und lieben sie noch immer!". Zwischenzeitlich habe ich ihm auf seine drängende Bitten hin, aktuelle Fotos geschickt. Nun weiß ich nicht, was ich tun soll. Ich finde, dass das für den Hund eine enorme psychische Belastung sein könnte. Alle Bekannten, mit denen ich darüber sprach, rieten mir davon ab. Einerseits weil der Hund dann nicht mehr wissen könnte, wo er nun eigentlich hingehört, oder er aber den Vorbesitzer unbeachtet läßt und dieser dann enttäuscht wäre.
Meiner Meinung nach, sollte der Verkauf des Hundes ein klarer Trennungsschnitt sein. Wenn ich in dieser Siuation wäre, ich brächte es nicht übers Herz, meinen ehemaligen Hund für kurze Zeit wieder zu sehen und ihn dann wieder weggehen lassen zu müssen. Ganz abgesehen davon, dass ich nie so handeln und nach drei Jahren einen Hund weggegen würde. Egal in welcher finanziellen Misere ich wäre.
Ich würde mich über eure Meinungen dazu freuen, denn ich weiß wirklich nicht, wie ich mich entscheiden soll.
Ein Hund ist ja kein Kind und sollte auch nicht so behandelt oder angesehen werden. Wenn der Besitzer sich von dem Tier trennen wollte und konnte, dann muss er eben mit den Konsequenzen leben. Er kann ja nicht von dir verlagen, dass du mit dem Hund auch gleichzeitig seine Anwesenheit, seine Besuche und Bitten miterwirbst und dir so das Leben schwer machst. Ich würde das auch ganz deutlich ansprechen, egal wie sehr es den ehemaligen Besitzer vielleicht schmerzen würde. Selbst wenn es dir leid tut für ihn, aber du musst auch etwas an dich denken, finde ich. Du wolltest einen Hund haben und wolltest nicht gleichzeitig das Herrchen dazu am Hals haben und deshalb musst du klare und deutliche Grenzen ziehen.
Ich würde anrufen und einfach sagen, dass ich keine Lust habe, dem Hund immer derartige Strapazen zuzumuten und du kannst gerne einmal im Jahr ein aktuelles Foto schicken, hast aber ansonsten keine Lust auf Kontakt und Besuche und sonst was. Das musst du auch gar nicht tun und ich würde mich an deiner Stelle strikt weigern.
Hallo!
Ich finde auch, dass der ehemalige Besitzer deiner Hündin, keinerlei Ansprüche stellen darf. Er hat sie nicht gut behandelt und es scheint ja schon an Misshandlung zu grenzen, wenn man liest, in welchem Zustand du den Hund bekommen hast. Ich würde solche Menschen nie wieder an meinen Hund ran lassen. Ich denke auch, dass du gar keine Fotos hättest schicken brauchen. Das geht die ehemaligen Besitzer nichts mehr an.
Ich denke auch, dass dem Hund viel mehr schaden würde, wenn er sein altes Herrchen und Frauchen wieder sieht. Wer weiß schon, welche Erinnerung der Hund von der Zeit noch hat. Es würde ihn sicher mehr belasten, als es ihm gut tun würde. Daher würde ich den Leuten auch sagen, dass ein Kontakt für dich nicht in Frage kommt und du zum Besten des Hundes handelst. Sage ihnen, dass sie dich ab jetzt bitte in Ruhe lassen sollen. Und wenn sie sich nicht daran halten, dann würde ich auch durchaus etwas ungehaltener reagieren. Sie haben den Hund schließlich nicht gut behandelt und zu solchen Menschen, würde ich keinen Kontakt haben wollen.
Hallo!
Wie hast du den Hund bekommen? Wenn er mit einem Schutzvertrag vermittelt und verkauft wurde, dann ist es ganz normal, wenn der frühere Besitzer sehen will, wie es dem Hund geht und auch eine Nachkontrolle macht.
Ich habe lange mit dem Tierschutz zusammengearbeitet und auch Züchter geben manche Tiere auch nur mit einem Schutzvertrag ab und machen Vorkontrollen und Nachkontrollen und wenn ein Tier aus zweiter Hand kommt, dann würde ich persönlich auch eine Nachkontrolle machen um zu sehen, wie es dem Hund geht.
Bei einem Tier, was vermittelt oder verkauft wird ist es ganz normal, dass der Vorbesitzer auch ein Recht darauf haben kann das Tier zu sehen. Auch Tierheime machen Kontrollen um zu sehen, ob es dem vermittelten Tier auch gut geht. Auch Züchter gehen hin und schauen sich nach ein paar Monaten mal das neue zu Hause des Tieres an.
Ich denke nciht, dass der Hund darunter leiden wird. Denn das Tier ist in dem halben Jahr an euch gewöhnt und weiß mittlerweile auch wo er zu Hause ist. Jedoch finde ich, dass man bei einer Nachkontrolle wirklich ein halbes Jahr warten sollte, damit das Tier sich nicht hin und hergerissen fühlt.
Wenn der neue Besitzer sich sträuben würde das Tier zu zeigen und zu zeigen wie das Tier lebt, würde ich stutzig werden und denken, dass der neue Besitzer was zu verbergen hat. Normalerweise sollte es o sein, dass der neue Besitzer auch das Tier sehen kann. Ein Tier ist kein Auto. Ein Tier ist ein Lebewesen und das sollte man beachten. Ein Lebewesen sollte auch die Möglichkeit haben seinen Vorbesitzer mal zu sehen.
Hier geht es doch nicht um eine Nachkontrolle. Ich würde dem Vorbesitzer ganz klar sagen, dass du den Kontakt nicht willst. Er kann kein Besuchsrecht durchsetzen. Da brauchst du dir keine Sorgen machen. Wäre ja noch schöner, wenn man als ehemaliger Besitzer, der einen gültigen Abgabevertrag unterschrieben hat, noch Recht auf irgendwas hätte.
Es wäre nicht nur für euch sondern auch für die frühere Familie besser. Stell dir vor was los ist, wenn die sehen wie vital die Hündin plötzlich ist. Irgendwann kommt bei denen der Wunsch auf, dass sie sie gerne wieder haben würden und dann geht der Stress erst richtig los. Lieber direkt alles kappen. Ich persönlich wäre von regelmäßigen Besuchen einer mir fremden Person auch nicht begeistert. Man übernimmt ein Tier nicht Tier plus Anhang.
Eine Bekannte hat ihr Pärchen abgegeben. Vereinbart waren regelmäßige Besuche aber die neuen Halter haben sich irgendwann auch dagegen entschieden. Klar, für meine Bekannte ist es hart gewesen, weil sie wirklich an den Tieren hing aber es ist für alle besser gewesen. Nach jedem Besuch war sie down. Es war ein ständiges Auf und Ab zwischen Freude und Trauer. Heute denkt sie zwar noch oft an ihr Paar aber lieber ein Mal richtig trennen statt nach jedem Besuch von neuem.
Ich kann da den anderen nur zustimmen: lass auf keinen Fall ein Besuchsrecht zu. Es geht hier schließlich um das Wohl des Hundes und ein Tier ist wie schon erwähnt nicht vergleichbar mit einem Kind. Im schlimmsten Fall hängt deine Hündin trotz der schlechten Haltung noch an den Vorbesitzern. Und leider kann man einem Tier eben nicht erklären, warum Herrchen1 nur einmal im Monat vorbei kommt.
Wir haben unseren Hund auch erst mit einem Jahr bekommen. Da die Vorbesitzer in der Nähe gewohnt haben, sind wir denen noch öfter über den Weg gelaufen. Unser Hund hat ihnen allerdings keine Träne nachgeweint und sie schon bei der ersten zufälligen Begegnung nach der Trennung völlig ignoriert. Die Leute waren sehr enttäuscht. Für mich war sein Verhalten natürlich eine Bestätigung, aber ich denke, ich wäre traurig gewesen, wenn mein Hund gezeigt hätte, dass er noch an den Vorbesitzern hängt.
Wie auch immer diese Treffen ausgehen, die Chance ist groß, dass mindestens eine der drei "Parteien" enttäuscht, traurig oder im Falle des Hundes total überfordert ist. Gegen eine einmalige Nachkontrolle hat niemand etwas einzuwenden, aber ein Besuchsrecht wie beim Scheidungskind ist bei einem Hund wirklich völlig fehl am Platz.
Hallo!
Erstmals herzlichen Dank für eure Antworten. Sie haben mich in meiner Meinung bestärkt, keinen Kontakt zum Vorbesitzer zu haben!
Zur besseren Verständlichkeit und weil diesbezüglich Bemerkungen fielen, möchte ich euch noch Details mitteilen, die ich in meinem Eingangsbericht nicht erwähnt habe.
Der Kauf der Hündin lief einzig und allein über den Züchter. Ich vermute, dass dieser derjenige war, der den Vorbesitzer vom Verkauf des Hundes, aufgrund der nicht so guten Haltung überzeugt hat (es wird nicht offen so gesagt, aber man hört es aus den Worten heraus). Wir haben ihn auch nur ganz kurz bei der Übergabe des Hundes gesehen. Er drückte uns die Leine in die Hand und ein Stoffspielzeug (das war ganz neu - ohne irgendwelche Spielspuren - und unsere Maus spielt bis heute nicht damit) und sagte zum Hund; "Tschüß, mach's gut!". Mir kommt vor, als wäre ihm nur das Geld wichtig gewesen.
Die angesprochenen Nachkontrollen werden direkt vom Züchter vorgenommen. Außerdem stehen wir mit diesem in laufendem Kontakt und absolvieren dessen Ausbildungsprogramm.
In Anbetracht der ganzen Geschichte halte ich es schon für sehr eigenartig, dass jetzt, nach ein paar Monaten, plötzlich die Liebe zum Hund beim Vorbesitzer ausbricht, und daher hätte ich nie und nimmer ein gutes Gefühl, wenn ich ihn persönlich treffen müßte.
Wie gesagt, ich bin froh, dass ihr auch meiner Meinung seid und ich werde mich weigern mit dem Vorbesitzer in persönlichen Kontakt zu treten.
LG Baerlie
Ich finde das man einen Hund nicht behandeln sollte wie ein Kind. Mit Besuchrecht würde man das ja tun. Ich finde es nicht gut den Hund seinen früheren Besitzer wieder sehe zu lassen. Einem Kind kann man erklären was los ist, aber ein Hund wird das nicht verstehen.
Ich finde auch das man einen Schlußstrich ziehen muss wenn man ein Tier abgibt. Es scheint ja auch so als wären die damaligen Besitzer nicht unbedingt gut mit dem Hund umgegangen. Ich würde nie mein Tier abgeben. Und ich finde auch das die Belastung für den Hund viel zu groß ist. Ich würde dieses Besuchsrecht nicht einführen.
Mit Bezahlung ist der Hund dein und ein Besuchsrecht kann man auch nicht einfordern. Sicherlich kann man nett fragen,aber wenn du eben den Kontakt zwischen Vorbesitzer und Hund nicht willst, dann kann man da auch nichts machen.
Für den Hund ist es sicherlich auch nicht einfach, wenn er da ständig mit konfrontiert wird, schließlich hatte er auch eine Bindung zum Vorbesitzer. Für ihn ist es sicherlich einfacher,wenn da kein Kontakt zustande kommt. Und ich denke, man sollte zum Wohle des Tieres in dem Falle entscheiden, auch wenn man den Vorbesitzer da vor den Kopf stoßen muss. Ein Hund ist ein Lebewesen und wenn man es nicht mehr haben will, dann mit allen Konsequenzen. Mal abgesehen davon: Haben die sich da nicht gut um sie gekümmert, oder warum war sie bis auf die Knochen abgemagert?
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