Verkaufsplattform - privat oder schon geschäftlich

vom 20.05.2009, 13:09 Uhr

Bin zur Zeit gerade mächtig am Entrümpeln und verkaufe daher zum Beispiel alte Bücher, DVDs und Elektronikartikel. Vorrangig geschieht dies über Ebay und Amazon. Da es sich jedoch um ziemlich viele Artikel handelt, wie mir nach einiger Zeit beim Einstellen aufgefallen ist, habe ich mal in den Richtlinien geschaut, aber leider keine eindeutigen Aussagen gefunden.

Meine Frage ist, wovon es abhängt, ob ich noch als privat Verkaufender gelte oder schon als gewerblich. Hängt das von der Anzahl aller Artikel ab, vom Verkaufswert oder sogar davon, wie oft ich einzelne Artikel verkaufe?

Ich habe nämlich zum Beispiel aus den Conrad-Aktionen sehr viele DVDs mit der Software Alcohol 120% 4.o, um genau zu sein 8 Stück. Die würde ich nun natürlich gerne alle bei Amazon loswerden und die Dinger werden auch gekauft, das ist nicht das Problem. Nun ist aber die Frage, ob ich nicht vielleicht gar nur drei oder vier verkaufen darf, bevor ich dann noch als gewerblich gelte, was ja mit einer Umsatzsteuer verbunden wäre, soweit ich das alles richtig verstanden habe.

Würde mich über eine Auflösung der Sache freuen.

» tomtom241 » Beiträge: 220 » Talkpoints: 0,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es hängt natürlich von der Menge ab und vor allem, ob es sich um gebrauchte Sachen oder neue handelt. Kein Mensch verkauft auf einen Schlag zB 10 nagelneue Shirts die ihm angeblich nicht mehr passen. Das geht dann eindeutig schon ins gewerbliche rein und sollte auch angemeldet werden, weil man dafür natürlich zahlen muss.

Wenn man aber mehr als eine bestimmte Anzahl auch gebrauchter Sachen verkauft ist das ebenfalls gewerblich. Das Problem ist vorrangig das Wettbewerbsrecht. Gewerbliche Verkäufer sind in den meisten Fällen so nämlich benachteiligt und lassen sich das nicht gefallen. Da gibt es mehrere Urteile. Meist bewegt sich das um die 90 Artikel im Monat auf gebrauchte Gegenstände. Bei neuen ist natürlich -wie erwähnt-wesentlich weniger. Die andere Sache ist der Wert der Sache.

Ausschlaggebend ist auch, dass man gem. §14BGB als Unternehmer eingestuft wird. Dann hat man rechtlich gesehen mehr Pflichten (zB Wideruf), bleibt aber als Verkäufer steuerfrei.

Es gibt genug Abmahnanwälte und Verbraucherschutzverbände die kontrollieren. Du musst einschätzen, wieviel zu verkaufst, welchen Zustand und welchen Wert die Sachen haben.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


OK, dann werde ich jetzt erstmal ein paar neue Sachen, die ich doppelt und dreifach habe wieder herausnehmen und dann gegebenenfalls in zwei Monaten wieder einstellen. Nicht, dass ich dann am Ende noch draufzahlen muss. Dann hätte ich mir die Mühe nämlich auch sparen können und die Sachen irgendwo kostenlos abgeben.

» tomtom241 » Beiträge: 220 » Talkpoints: 0,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich würde an deiner Stelle auch nicht zu viel Neuware auf einmal hineinstellen und dies auch nicht in dreifacher Ausführung. Wenn du ein paar Artikel verkauft hast, dann würde ich erst wieder neu einstellen und dann so weiter. Allerdings solltest du das auch nicht über Monate machen, sonst bist du auf jeden Fall gewerblich und müsstest dies wenigstens als Nebengewerbe anmelden.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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