Heiraten auf dem Schiff

vom 19.05.2009, 14:35 Uhr

Hallo!

Ist die Ehe eigentlich rechtsgültig, wenn sie vom Kapitän auf dem Schiff ausgeführt wird? Ich habe mal gelesen, dass ein Schiffskapitän die gleichen Rechte wie ein Standesbeamter hat. Allerdings muss das Schiff eine gewisse Länge aufweisen und es müssen auch Trauzeugen dabei sein.

Wie ist das rechtlich mitlerweile? Kann man auf dem Schiff ohne Standesbeamten mit dem Kapitän als Eheschliesser heiraten und welche Auflagen muss man erfüllen, dass man die Ehe auch für gültig erklärt bekommt? Muss man sie dann am Standesamt eintragen lassen?

Diese Frage kam auf, als ich mich mit ein paar Leuten darüber unterhalten habe, 2 dieser Leute wollen jetzt eine Kreuzfahrt machen und einer meinte dann, dass sie aber nicht auf die Idee kommen sollen ohne uns zu heiraten auf dem Schiff. Dann meinte wieder einer, dass es nicht geht und andre meinten wieder, dass es auf jeden Fall geht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Es gibt da das (international gültige) Seerecht. Erstmal geht es sowieso darum, wo sich das Schiff befindet - Binnengewässer zählen als normales Inland. Küstengewässer zählen die ersten 12 Meilen ab Küste zum jeweiligen Staat, danach gibt es eine weitere Zone in der dieser Staat noch weitere Gerichtsbarkeiten hat, und erst anschließend kommt die "Hohe See" - also jener Bereich des Meeres, zu dem kein Staat mehr gehört. Ab hier gilt für jedes Schiff das Recht des Landes, unter dessen Flagge es fährt.

Dass deutsche Recht sagt eindeutig, dass jede Ehe von einem Standesbeamten geschlossen werden muss. Hypothetisch betrachtet wäre es möglich, dass der Kapitän des jeweiligen Schiffes zufällig auch ein Standesbeamter wäre - dann dürfte er eine Trauung auch auf hoher See durchführen. Zumindest derzeit gibt es solche Kapitäne allerdings nicht (Schweden hatte eine Zeit lang einige Kapitäne, die "ehrenhalber Standesbeamte" waren und deswegen Trauung durchführen durften - aufgrund geänderter Rahmenbedingungen gibt's das jetzt aber auch nicht mehr).

Auf vielen Kreuzfahrtsschiffen wird darauf hingewiesen, dass die Ehen die dort geschlossen werden nur für die Reisezeit andauern und keine Rechtsgültigkeit besitzen.

Dass sich dieses Gerücht so hartnäckig hält liegt wohl vor allem an vielen Filmen, wo auf hoher See romantisch aussehende "NOttrauungen" vollzogen worden sind. Nottrauungen kann man allerdings nur aus einem wichtigen Grund vornehmen; Wenn ernsthaft davon auszugehen ist, dass einer der beiden nie wieder Festland unter den Füßen haben werden wird, wäre das ein solcher Grund. Solange deine Bekannten auf ihrer Kreuzfahrt also nicht gerade sterben wollen, gäbe es keine Grundlage für eine Nottrauung und somit auch keine Möglichkeit, auf der Kreuzfahrt rechtsgültig zu heiraten.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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