AG: Der Aufsichtsrat und dessen Aufgaben
Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft ist das Kontrollorgan/Überwachungsorgan und er wird für vier Jahre bestellt.
Bestellung des Aufsichtsrat
Gesellschaft mit weniger als 500 Arbeitnehmer
Hier kann der Aufsichtsrat nur mit Vertretern der Anteilseignern besetzt werden, hier ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Gesellschaft mit 500 - 2.000 Arbeitnehmer
Hier muss der Aufsichtsrat zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseignern bestehen und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer. In der Satzung kann auch eine höher Anzahl von Aufsichtsrat-Mitgliedern als rein rechnerisch Möglich, gestattet werden. Doch diese Anzahl der Mitglieder muss durch drei teilbar sein.
Gesellschaft mit mehr als 2.000 Arbeitnehmer
Hier muss der Aufsichtsrat paritätisch, also zur Hälfte aus Vertreten der Anteilseignern und Vertretern der Arbeitnehmern bestehen. Besteht die Aktiengesellschaft aus 2.000 - 10.000 Arbeitnehmern, so muss der Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern bestehen (davon vier Arbeitnehmern, zwei Gewerkschaftsvertreter). Wenn die Aktiengesellschaft aus 10.000 - 20.000 Arbeitnehmern besteht, dann muss der Aufsichtsrat sechzehn Mitglieder schwer sein (davon sechs Arbeitnehmer, zwei Gewerkschaftsvertreter). Beschäftigt die Aktiengesellschaft mehr als 20.000 Arbeitnehmer, so muss der Aufsichtsrat aus 20 Mitgliedern (davon sieben Arbeitnehmer, drei Gewerkschaftsvertreter) bestehen.
Zusammenkunft
Der Aufsichtsrat muss mindestens zwei Sitzungen pro Kalenderjahr halten.
Aufgaben des Aufsichtsrates
- er muss den die Tätigkeiten des Vorstandes überwachen. Wenn ein wichtiger Grund vorliegen sollte, dann beruft der Aufsichtsrat den Vorstand ab
- der Aufsichtsrat muss den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers überprüfen. Er muss außerdem den Vorschlag auf Verwendung des Bilanzgewinnes überprüfen.
- die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen der Hauptversammlung über das Ergebnis der Prüfungen Bericht erstatten
- wenn das Wohl der Gesellschaft gefährdet ist, dann kann dieser die außerordentliche Hauptversammlung einberufen
Vieles wusste ich ja noch gar nicht, wie so ein Aufsichtsrat überhaupt zusammengesetzt ist und von daher sind die Ausführungen schon sehr interessant. Was mich jedoch noch interessieren würde, ist wie sich denn die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder darstellen. Bekommen da die Vertreter der Anteilseigner alle die gleichen Bezüge und wie sieht es denn mit den Arbeitnehmervertretern aus?
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