Rechte und Pflichten eines Aktionärs

vom 16.05.2009, 16:29 Uhr

Rechte des Aktionärs
- der Aktionär hat das Recht darauf, an der Hauptversammlung teilzunehmen (die Hauptversammlung findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Hier wird über Verwendung des Bilanzgewinn beschlossen und die Aktionäre nehmen hier den Jahresabschluss entgegen)
- auf der Hauptversammlung hat der Aktionär dann das Stimmrecht. Diese Stimmrecht richtet sich nach Anzahl der Aktien.
- der Aktionär hat außerdem ein Auskunftsrecht gegenüber Angelegenheiten der Aktiengesellschaft. Doch er darf von diesem Auskunftsrecht nur dann gebrauch machen, wenn es zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.
- er hat das Recht auf Anteil am Bilanzgewinn, sog. Dividende. Je mehr Aktien er hat, desto höher fällt die Dividende aus.
- wenn eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital erhöht, dann bekommt die Aktiengesellschaft auch mehr Aktien. Ein Aktionär hat demnach das Recht auf Bezug junger Aktien, d.h. angenommen eine Aktiengesellschaft erhöht das Grundkapital um 10 Prozent, dann hat der Aktionär das Recht darauf, zehn Prozent mehr Aktien zu kaufen. Der Aktionär kann also seinen Aktienanteil um den gleichen Prozentsatz erhöhen wie die Aktiengesellschaft ihr Grundkapital.
- sämtliche Aktionäre haben Recht auf einen Anteil am Liquiditätserlös

Pflichten des Aktionärs
- er muss das Risiko für seine Aktien selbst übernehmen.
- die Aktionäre müssen die Einlage in Höhe des Nennwertes leisten. Ein mögliches Aufgeld das verlangt wird, müssen sie ebenfalls leisten

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» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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