Komische Buchung bei der Sparkasse - Geld zurückholen

vom 15.05.2009, 21:41 Uhr

Vor ein paar Tagen hatte A eine seltsame Buchung auf dem Kontoauszug der Sparkasse den A sich nicht erklären kann. Eine Firma die A nicht kennt hat A einen Betrag vom Konto abgezogen und A weiß nicht ob das so ok ist.

Wenn nicht kann A das Geld dann wieder zurück holen oder muss A da eine Frist beachten? Was kann und darf A genau tun?

» Engelsschmerz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Innerhalb von 6 Wochen darf man eine Lastschrift ohne Begründung wieder zurückgehen lassen. Nach dieser Frist braucht man dann eine glaubhafte Begründung warum diese Lastschrift ungerechtfertigt ist.

Aber überleg doch mal ob der Betrag nicht zu einem Kauf passen könnte. Oftmals werden die Geldbeträge von externen Bezahlservices eingezogen. Als Beispiel dafür wäre z.B. Global Collect, die beispielsweise Zahlungen für Google einziehen.

Ansonsten einfach mal nach dem Namen der Firma googlen und ggf. anrufen. Auf einem Firmenkonto hatten wir das kürzlich auch, dass ein Geldbetrag abgebucht wurde und sich niemand erklären konnte woher dies kam. Also habe ich eine Nummer rausgesucht und dort angerufen. Es kam dabei raus dass wohl jemand unsere Bankdaten missbraucht hat und darauf eine Bestellung abgeschlossen hat.

» Nikky » Beiträge: 815 » Talkpoints: -0,09 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hi,

Wenn es sich um eine ungerechtfertigte Lastschrift handelt, die Firma X bei A vom Konto eingezogen hat, so hat er das Recht dieser Lastschrift zu widersprechen. Dies kann A gegenüber der Sparkasse anzeigen und das Geld wird zurück auf sein Konto gebucht. Der Buchungsvorgang dauert in der Regel ca. zwei Werktage.

A muss aber auch Fristen beachten. Am SB-Terminal bzw. im Onlinebanking kann A das Geld innerhalb von 40 Tagen selber zurück beordern. Das geht aber auch direkt am Schalter. Der Bankberater bzw. Servicemitarbeiter braucht in dem Fall (innerhalb der 40 Tage) auch nur aufs Knöpfchen drücken und schon geht das Geld zurück.

Schafft A es innerhalb dieser Frist nicht, die Lastschrift zurück zu holen, so hat er auch in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit eine Rücklastschrift innerhalb von einem Jahr bei seiner Bank zu beantragen. Sind die 40 Tage verstrichen, so kann die Bank für die Rücklastschrift eine gewisse Gebühr berechen (in der Regel irgendwas zwischen 50 Cent und 3 Euro). Sie muss dann die Lastschrift im Prinzip per Hand zurück holen, was auch ein paar Tage länger dauert. A hat also das Geld nicht innerhalb von 2 Werktagen zurück, sondern nach ca. 5 Werktagen.

Gruß Jasper

Benutzeravatar

» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^