Sozialversichert trotz fehlender Krankenversicherung?
Angenommen jemand ist Schüler und ging davon aus, dass er familienversichert ist. Die Person hat aber seine alte Krankenkassenkarte verloren und rief die Krankenkasse an, um eine neue zu beantragen. Die Mitarbeiter der Krankenkasse meinten, dass die Person seit Februar nicht mehr versichert ist, da dort der Versicherte das 23. Lebensjahr vollendet hat.
Die aktuelle Schulbescheinung hat die Krankenkasse anscheinend nicht erhalten und die Person ist erst wieder versichert, wenn sie am September die nächste Schulbescheinigung zum neuen Schuljahr angegeben hat.
Im Juli möchte die Person einen 400 € Job und im August bei der selben Arbeitsstelle einen Vollzeitjob ausüben. Zu einem 400 € job benötigt die Person laut Auskunft der Krankenkasse keine Versicherung, im August würde die Person dann bis September automatisch vom Arbeitgeber angemeldet werden. (Im September dann als Schüler mit der Schülerbescheinung).
Benötigt die Person für einen 400 € job jedoch einen Sozialverscherungsausweis? Falls ja, ist man trotzdem noch sozialversichert trotz fehlender Krankenversicherung oder während dem 400 € Job mit einer "Versicherung" bei der Knappschaft. Kann sich eine Sozialversicherungsnummer im Laufe des Lebens ändern? Wahrscheinlich nicht, oder?
Die Sozialversicherungsnummer wird einmal vergeben und danach ändert sich diese auch nicht mehr. Auf diese sollte man auch gut acht geben, denn nur mit dieser bekommt man hinterher seine gesetzliche Rente ausgezahlt. Zudem fordern manche Arbeitgeber bei der Einstellung den Sozialversicherungsausweis zu sehen oder eine Kopie davon.
Ob man sozialversichert ist oder nicht, hat rein gar nichts mit diesem Ausweis zu tun. Es richtet sich dabei nur nach der Arbeitsstelle. Bei einem 400 Euro Job kann das ganze bei einer Knappschaft angemeldet werden, dann muss der Arbeitgeber jedoch auch seinen Arbeitgeberanteil bezahlen. Wird das gemacht, dann ist man auch sozial versichert.
Ist der 400 Euro Job jedoch nur so und ohne die Beiträge in die Rentenversicherung vereinbart worden, dann besteht auch keine Sozialversicherung. Sozialversicherung deckt jedoch nur Arbeitslosigkeit und Pflegeversicherung ab, die Krankenversicherung ist damit nicht gemeint.
Denn damit diese greift, muss entweder eine Familienversicherung bestehen oder derjenige selbst versichert sein. Besteht kein Arbeitsverhältnis, dann kann man sich auch freiwillig gesetzlich versichern lassen. Das ist auch als Schüler oder Student möglich und kostet nicht sehr viel im Monat. Durchaus lohnt sich das ganze, denn ein Unfall oder eine Erkrankung sind schnell passiert. Muss man dann zum Arzt und hat keine Krankenversicherung, dann bekommt man über diese Leistung eine private Rechnung. Diese ist im Vergleich zu einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung sehr teuer.
Eine Familienversicherung besteht nur bis zum 23. Lebensjahr. Danach kann sich das ganze verlängern wenn die Person sich noch in der Schule befindet oder ein Studium macht. Dazu muss man dann Bescheinigungen an die Krankenkasse übermitteln. Diese Bescheinigungen kann man sich jederzeit von seiner Schule ausstellen lassen, deswegen verstehe ich auch das Problem nicht, dass die Person bis September warten möchte mit der Bescheinigung.
Tritt der jetzige Schüler im August eine Vollzeitbeschäftigung an, dann muss er sich auch selbst Krankenversichern. Da reicht eine Familienversicherung dann nicht mehr aus. Aber er könnte sich auch jetzt schon freiwillig gesetzlich Versichern lassen, die Beiträge selbst bezahlen und das ganze ab August dann umstellen lassen. Erst ab September würde er wieder, mit einer entsprechenden Bescheinigung, in die Familienversicherung aufgenommen werden können.
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