Gesundheitsbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

vom 11.05.2009, 19:01 Uhr

Hallo Leute!

Ich bin 17 und möchte ab Sommer (wenn ich 18 bin) bei einer bekannten Fast-Food-Kette arbeiten um nicht mehr ständig Pleite zu sein. Nachdem ich mich kurz informiert hatte war mir klar, das ich eine Gesundheitsbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz brauche um mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen die verkauft werden.

Ich weiß auch, das man die Gesundheitsbelehrung beim örtlichem Gesundheitsamt machen kann, aber leider gibt die Seite unseres Gesundheitsamtes (Rhein-Sieg-Kreis) nur eine Fehlermeldung wenn man Informationen zur Gesundheitsbelehrung haben will.

Daher meine Frage: Wo kann ich - und zu welchem Preis - in der Nähe der Postleitzahl 51570 das Gesundheitszeugnis machen und wo muss ich mich dafür anmelden?

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo!

An deiner Stelle würde ich einfach mal beim zuständigen Gesundheitsamt anrufen und fragen, wann die nächste Belehrung stattfindet. So habe ich das auch vor etwa einem halben Jahr gemacht.

Ich musste mich auch vorher beim Gesundheitsamt telefonisch anmelden, denn es können ja nicht unbegrenzt viele Leute an der Belehrung an einem Tag teilnehmen. Das Gesundheitszeugnis hat 20 Euro pro Person gekostet, aber das ist wohl von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt etwas verschieben, aber mehr als 30 Euro wird es wohl eher nicht kosten.

Viele Grüße

» Mareikel » Beiträge: 1738 » Talkpoints: 6,97 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Nach meinen neuesten Informationen muss man sich noch immer beim Gesundheitsamt anmelden. Das geht auch telefonisch. Meist gibt es wohl einmal pro Woche einen Termin. Diese Belehrung dauert wohl eine Stunde, danach folgen unter Umständen Einzelgespräche. In unserem Landkreis kostet dieses Zeugnis 35 Euro, aber dazu kann das zuständige Amt am ehesten Auskunft geben.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^