Mit Lichthupe warnen bei Blitzer?

vom 11.05.2009, 15:20 Uhr

Vor kurzem bin ich mit meinem Auto durch ein sehr von Rasern belastetes Gebiet gefahren und habe gesehen, dass ein Blitzer am Straßenrand stand. Ich habe dann jedem, der mir ein bisschen schneller entgegen kam, die Lichthupe gezeigt. Ist das falsch?

Ein Freund hat mir gesagt, dass mir, wenn ich dabei erwischt würde, auch eine Geldstrafe blühen könnte, wegen Behinderung der Polizei Arbeit. Stimmt das? Was macht ihr in so einem Fall? Warnt ihr die euch entgegen kommenden oder lasst ihr sie einfach ohne Warnung weiter fahren? Hat jemand schon mal Ärger wegen dem Warnen bekommen?

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» jAy2802 » Beiträge: 52 » Talkpoints: 55,31 »



Das mit der Strafe stimmt wohl soweit ich das weiß. Habe ich auch schon mehrmals im Fernsehen gesehen, dass dort gesagt wurde, dass man sich damit strafbar macht. Aber welcher Polizist hat Zeit dafür darauf zu achten, ob hinter einem Blitzer die Autos Lichthupe machen.

Da ich selber froh bin, wenn mich jemand vor einem Blitzer warnt, mache ich das selber auch. Klar sollten Raser schon bestraft werden, aber viele Blitzer stehen an solch unsinnigen Stellen, an denen nichts passiert und vor Schulen oder anderen Unfallschwerpunkte sehe ich sie viel zu selten. Und mal etwas zu schnell fahren, passiert ja jedem mal. Mal kurz nicht auf den Tacho geachtet, da man auf den Verkehr achtet und schon ist man 10 -15 km/h zu schnell. Deswegen finde ich es immer ganz gut, wenn man gewarnt wird.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Bei sowas ist sich ganz ehrlich jeder selbst der nächste meiner Meinung nach. Zumal man Raser auch ruhig mal in die Falle tappen lassen kann, sind sie schließlich selber Schuld.

Ausserdem bei wie viele Autos kannst du das denn maximal machen? Ein Wagen vielleicht zwei, dann bist du doch selber am Blitzer vorbei. Das bringt doch nichts und du kannst tatsächlich Ärger mit der Polizei bekomme, wegen Behinderung der Polizei weiß ich nicht, aber ganz sicher falls du wirklich jedem mit der Lichthupe auf die Nerven gehst und dich darauf hin jemand anzeigt kannst du wegen Verkehrsbehinderung belangt werden.

Zumal es natürlich noch fraglich ist ob jemand, wenn du ihn mit der Lichthupe blendest direkt darauf schließt das in der Nähe ein Blitzer ist. Gibt schließlich genügend Stadtsherrifs die jeden anhupen der ihrer Meinung nach zu schnell unterwegs ist.

» botter » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



jAy2802 hat geschrieben:Ein Freund hat mir gesagt, dass mir, wenn ich dabei erwischt würde, auch eine Geldstrafe blühen könnte, wegen Behinderung der Polizei Arbeit. Stimmt das?

Nein, der Grund zieht mit Sicherheit nicht, aber ja es kann auch eine Geldstrafe geben. Verkehrsbehinderung ist genauso ein Käse!

In der Regel zieht man such hier seitens der Polizei einen anderen Grund aus der Nase, z. B. dass die Lichthupe zweckentfremdet eingesetzt wurde, da sie als Warnsignal bei Gefährdungen und zum Ankündigen des Überholens (außerorts) eingesetzt werden darf.

Liegt kein solcher Grund vor (ein Blitzer ist keine Gefährdung in dem Sinne), gibt`s halt was aus dem Katalog, je nachdem welcher Grund hier vorgebracht wird schwanken die Bußgelder, ich habe schon so einiges gelesen, was da seitens der Beamten vorgebracht wird - je nachdem zulässig oder auch mal nicht.

In der Regel gibt`s aber ein Bußgeld von 10 Euro eben wegen Verstoßes gegen §16 StVO.

Und nein, man macht sich nicht strafbar! - es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit!

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Also ich warne niemanden mehr vor einer Radarkontrolle. Zum Einen, weil es wirklich strafbar ist bzw. eine Ordnungswidrigkeit und zum Anderen, weil ich den Sinn nicht sehe.

Ich bin der Meinung, daß wenn ich mich falsch verhalte und gegen ein Gesetz verstoße, daß ich dann auch das Risiko trage, dafür bestraft zu werden. Natürlich stehen mobile Radarkontrollen nicht immer an unfallträchtigen Stellen und sicherlich haben sie unter anderem den Zweck, die Gemeindekasse aufzubessern, aber es dient nicht alleine diesem Zweck! Es soll die Autofahrer im Allgemeinen sensibilisieren, sich eben an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, umsichtiger und vorausschauend zu fahren. Wenn man selbst immer die Höchstgeschwindigkeit einhält, dann macht man es eben automatisch, dann brauche ich auch keine Angst vor Blitzern haben.

» Emmala » Beiträge: 652 » Talkpoints: -1,64 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallo!

Ich weiß, dass es wegen dem "Warnen" eine Ordnungsstrafe geben kann und trotzdem mache ich auch oft Lichthupe, wenn ich das sehe. Im Sommer, wennich das Fenster aufhabe, mache ich auch noch zusätzlich ein Handzeichen.

Ich habe an einer stark befahrenen Straße, wo auch ein Blitzer stand auch mal gesehen, dass ein Kind dort stand und ein Schild in die Höhe hielt "Langsam! Blitzer". Das Kind war höchstens 12 und kann wohl deswegen auch ncith bestraft werden, oder? Wahrscheinlich hatte der Junge Langeweile und wollte nicht, dass die Staatskassen gefüllt werden ;).

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:Und nein, man macht sich nicht strafbar! - es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit!

Naja gut eben nicht strafbar im Sinne des Gesetzes. Aber für den gemeinen Bürger sind auch 10 Euro Ordnungsgeld eine Bestrafung. Ich weiß zwar auch dass es da Unterschiede gibt und man mal ein Ordnungsgeld und im schlimmeren Falle ein Bussgeld zahlen muss. Aber im Endeffekt fühl ich mich in beiden Fällen bestraft ;).

Und botter, man warnt doch normalerweise eh erst, wenn man an einem Blitzer vorbei ist. Denn warnen kannst du ja nur den Gegenverkehr, also wenn nicht auf deiner sondern, auf der Gegenfahrbahn geblitzt wird. Du musst also damit es Sinn macht zwangsläufig erst warnen, wenn der Blitzer vorbei ist. Dass man dabei natürlich nicht die nächste halbe Stunde jeden mit Lichthupe begrüßt ist doch klar, aber die nächsten paar hundert Meter, mache ich es schon. Und die nächsten haben dann hoffentlich das Glück von einem hinter mir fahrenden Auto gewarnt zu werden.

Und wenn mir jemand mit Lichthupe entgegen kommt und ich das Auto nicht kenne, dann achte ich sofort auf meinen Tacho, da ein Blitzer dann das erste ist an was ich denke. In den meisten Fällen hat sich das bei mir bisher auch bestätigt.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Hallo!

Ich habe vor kurzem im deutschen Fernsehen einen Bericht darüber gesehen. Die Polizisten haben sich dabei hinter ein Gebüsch gestellt, sodass man sie in der Fahrtrichtung in die sie geblitzt haben, nicht gesehen hat. In der anderen Richtung, wo die Autofahrer auch teilweise mit Lichthupe vor den Blitzern gewarnt haben, sind auch Polizisten gestanden und haben die die gewarnt haben dann auch aufgehalten und ihnen eine Standpauke gehalten oder sogar ein Verwarnungsgeld eingefordert.

Es ist also definitiv so, dass man nicht durch Lichthupe andere Autofahrer auf einen Blitzer aufmerksam machen darf. Andererseits frage ich mich dann warum Navis mit Radarkontrollen erlaubt sind. Das ist ja im Grunde genommen das selbe, nur das mobile Radarkontrollen wohl nicht angezeigt werden. :?

Ich habe bisher erst einmal vor Blitzern gewarnt, habe es aber schon mehrmals gesehen das uns mit der Lichthupe aufgeblendet wurde und ich habe mich als ich den Führerschein noch nicht hatte immer gefragt warum.:lol: Auch jetzt noch, denke ich nicht gleich an Blitzer sondern eher an "andere" Gefahren.

LG

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» Ketmausal » Beiträge: 346 » Talkpoints: 30,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo,

also das benutzen der Lichthupe, um andere vor einem Radar zu warnen ist nicht erlaubt, da die Lichthupe wie die Hupe auch nur als Warnsignal eingesetzt werden darf oder um das Überholen, ausserhalb geschlossener Ortschaften, anzukündigen.

Weiterhin darf durch die Benutzung der Lichthupe niemand belästigt oder geblendet werden, also darf man sie zum Warnen vor Radar nicht bestätigen und dies wird mit einem Bußgeld von 10 Euro berechnet, laut Bußgeldkatalog. Siehe: Bußgeld

Ich selber mache es aber auch, wenn ich weiß, daß irgendwo so ein fieses Gerät oder ein Wagen steht und ich meine, das der entgegenkommende Verkehr zu schnell ist. Denn ich denke, die verdienen schon genug mit ihren Blitzkästen an uns. Erwischt worden, bin ich allerdings noch nie dabei.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


@Klehmchen
Sorry, aber wer so **** ist andere zu warnen, damit dann eine Ordnungswidrigkeit begeht und erwischt wird und sich dann beschwert und das als Strafe empfindet - wo ist jetzt der Fehler? Höchstens beim Delinquenten! Ist für mich genauso sinnlos wie auf der anderen Seite die Freizeitsheriffs, die mal eben glauben Polizeivollmachten zu haben und andere ausbremsen, anhupen und durch andere Übertretungen "bestrafen" zu wollen und sich dann beschweren härte Strafen als die eigentlichen "Übeltäter" zu bekommen.

Regeln haben schon einen Sinn, auch wenn den nicht jeder versteht :wink:.

Ketmausal hat geschrieben:Andererseits frage ich mich dann warum Navis mit Radarkontrollen erlaubt sind. Das ist ja im Grunde genommen das selbe, nur das mobile Radarkontrollen wohl nicht angezeigt werden.

1. Update: Sie sind nicht erlaubt! Wird man mit einem erwischt wird es beschlagnahmt / eingezogen und vernichtet - und eine Anzeige folgt u.U.. Siehe Blitzerwarner - legal oder illegal ? - Man darf diese nur besitzen, nicht benutzen!
2. Es gibt auch Navis die mittlerweile mobile Kontrollen anzeigen.

Diamante hat geschrieben:Ich habe an einer stark befahrenen Straße, wo auch ein Blitzer stand auch mal gesehen, dass ein Kind dort stand und ein Schild in die Höhe hielt "Langsam! Blitzer". Das Kind war höchstens 12 und kann wohl deswegen auch ncith bestraft werden, oder?

Aber nur weil es noch keine 14 ist :lol:. Wer sowas macht kann mit allem möglichen rechnen - vom Platzverweis bis hin zur Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Gleiches gilt für "unerlaubtes Plakattieren".

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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