Hausarztwechsel im gleichen Quartal

vom 11.05.2009, 10:44 Uhr

Hallo!

Meine Tochter wollte jetzt im Quartal ihren Hausarzt wechseln, weil sie mit dem alten Hausarzt nicht zufrieden ist. Sie hat aber dieses Quartal schon die 10 Euro Praxisgebühr beim alten Hausarzt bezahlt. Nun ist sie zum neuen Hausarzt und hat die Quittung gezeigt, dass sie dieses Quartal schon bezahlt hat und der neue Hausarzt erkennt es aber nicht an und will nun weitere 10 Euro Praxisgebühr haben. Kann sie die 10 Euro bei der Krankenkasse zurückfordern? Sollte sie sich vorher erkundigen? Oder darf man auch bei freier Arztwahl keinen Arztwechsel vornehmen lassen.

Der neue Hausarzt meinte, dass sie sich eine Überweisung vom alten Hausarzt holen soll. Das hat sie versucht. Aber der Hausarzt meinte, dass er keine Überweisung von einem Allgemeinmediziner zu einem anderen Allgemeinmediziner ausstellen würde.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo!

Ich habe auch schon den Hausarzt im Quartal gewechselt und musst die 10 Euro auch zweimal zahlen. Ich habe mir das Geld nicht wieder geholt und auch nicht bei der Krankenkasse nachgefragt. Aber an Stelle deiner Tochter, würde ich dann mal bei der Krankenkasse anrufen und fragen, ob der Hausarzt das so verlangen kann und ob sie die zweiten 10 Euro, sonst zurückerstattet bekommt.

Ich kenne es auch nur so, dass man entweder eine Überweisung braucht oder die 10 Euro nochmal bezahlen muss. Die Quittung reicht nie, um die 10 Euro nicht nochmal bezahlen zu müssen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Hausarzt habe ich zwar noch nicht gewechselt, musste aber einmal während des Quartals zu einem anderen Hausarzt, da meiner in Urlaub war. Auch ich musste dort die 10,00 € erneut bezahlen, später wurden mir diese aber dann wieder zurückerstattet, wie das genau gelaufen ist, kann ich dir leider nicht mehr sagen.

Ich würde aber ebenfalls auf alle Fälle bei der Krankenkasse einmal anrufen und nachfragen, die können hier noch immer am besten Antworten und zur Not einfach von der Steuer absetzen, vielleicht bringts ja ein bisschen was.

» que_Linda » Beiträge: 688 » Talkpoints: 9,25 » Auszeichnung für 500 Beiträge



An sich darf man im Quartal auch nur zu einem Facharzt überwiesen werden. Zum Beispiel halt nur eine Überweisung für einen Frauenarzt bekommen und nicht für zwei Frauenärzte. Aus dem selben Grund darf ein Hausarzt auch nicht an einen weiteren Hausarzt überweisen.

Bei einem Wechsel wird es ja Gründe geben. Die würde ich der Krankenkasse schildern. In der Regel stimmen sie dann zu, das man noch zu einem weiteren Arzt darf. Das sollte man aber vorher abklären.

Die 10 Euro wird sie dann eventuell trotzdem tragen müssen. Allerdings gibt es ja im Jahr einen Höchstbetrag an Zuzahlungen. Da kann man dann auch alle Quittungen vorlegen. Also auch alle Quittungen von der Praxisgebühr. So kann sie die 10 Euro eventuell zurück bekommen oder es wird halt verrechnet und wenn sie über den Höchstbetrag kommt, bekommt sie das zuviel gezahlte Geld zurück.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



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